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Monatlicher Zuschuss für europäische Praktika

Erasmus+ Stipendium

Das Erasmus+ Programm fördert auch Praktika ab zwei Monaten im europäischen Ausland und ist der einfachste Weg, ein Auslandspraktikum in Europa zu finanzieren. Ihr Praktikum müssen Sie in der Regel individuell organisieren, aber eine Unterstützung während der Suche nach einem Praktikum, erhalten Sie vom Referat Internationales.

Covid-19 / virtuelle Praktika

Praktika können zur Not zuerst virtuell starten, falls die Pandemie einen Start im Ausland nicht zulässt. Stellen Sie vor dem virtuellen Praktikumsbeginn einen Erasmus+ Antrag, um dann bei einer eventuellen Ausreise noch eine Förderung nach den länderspezifischen Tagessätzen zu erhalten (inkl. Quarantäne-Zeitraum).
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs. Lesen Sie zum Thema Covid-19 auch die FAQs vom DAAD.

Erasmus+ und Brexit

Praktika in Großbritannien können gefördert werden! Es gelten allerdings abweichende Bewerbungsfristen und Förderhöhen. Beachten Sie auch die Informationen zur Visumsbeantragung für Praktikant*innen in Großbritannien.

Eckdaten

Eingeschriebene Stu­die­ren­de (auch ausländische Stu­die­ren­de) der TU Dort­mund vom 1. Studienjahr bis zur Promotion können sich bewerben.

Sogar Graduierte können nach Abschluss des Studiums gefördert werden (siehe FAQs).

zwei Monate (60 Tage) bis zwölf Monate (360 Tage) ohne längere Unterbrechungen.

Dabei spielt der Aufenthaltszeitraum (Anreise, Abreise, etc.) keine Rolle - nur die Zeit zwischen Ihrem ersten und letzten Arbeitstag zählt. Nur vollständige Monate werden gefördert: Wenn Sie z.B. 5 Monate und 20 Tage im Praktikum sind, erhalten Sie für höchstens 5 Monate eine Förderung.

Falls das Praktikum eine Dauer von unter zwei Monaten hat, wäre eine Bewerbung über PROMOS möglich.

Sowohl Pflicht- als auch Freiwilligenpraktika wer­den ge­för­dert, solange Sie in Vollzeit arbeiten. Praktika können bei Unternehmen und Einrichtungen im öf­fent­lichen oder privaten Sektor, Hochschulen, Schulen oder Stiftungen stattfinden.

Praktika bei EU-Ein­rich­tun­gen oder bei Ein­rich­tun­gen, die EU-Programme verwalten, sind nicht förderfähig.

Das Referat Internationales unterstützt bei der Suche nach einer Praktikumsstelle mit länderspezifischen Links und Informationen sowie mit einer Moodle-Seite, wo Sie aktuelle Ausschreibungen und Informationen relevant zu Ihrem Studiengang finden.

Auf den Seiten des DAADs sind weitere Informationen zum Erasmus+ Programm sowie ein Portal für europäische Praktikumsstellen.

Stipendienhöhe

Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021-2023 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.

Sie erhalten, unabhängig von der mit der Praktikumseinrichtung vereinbarten Vergütung, einen monatlichen Zuschuss, nach den von der EU festgelegten Ländergruppen (LG).

Auch die Überseegebiete der teilnehmenden Länder sind förderfähig. Beachten Sie, dass möglicherweise nur ein Teil Ihres Gesamtaufenthaltes gefördert wird.

Reguläre Programmländer

  • LG 1: 750 EUR / Monat
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • LG 2: 690 EUR / Monat
    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien,  Zypern
  • LG 3: 640 EUR / Monat
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Großbritannien (Partnerland)

  • 555 EUR / Monat (bis ca. WiSe 22/23)  |  ab dem WiSe 23/24: voraussichtlich 750 EUR / Monat
    Praktika in Großbritannien können noch über Erasmus+ gefördert werden. Informieren Sie sich allerdings darüber, ob Sie ein Visum für Ihre Vorhaben beantragen müssen.
    Beachten Sie auch die abweichende Bewerbungsfrist, der 31. März, bei Praktika in Großbritannien ab dem WiSe 23/24. Wir empfehlen auch eine parallele Bewerbung über das PROMOS Stipendienprogramm, da die Erasmus+ Mittel für Großbritannien sehr begrenzt sind.

Mit dem Programm Erasmus+ sollen „Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Im Mittelpunkt dieser Ziele stehen die Organisationen und Menschen mit geringeren Chancen selbst." Studierende mit geringeren Chancen werden mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR/Monat (zu jedem förderfähigen Monat) gefördert. 

Für alle Erasmus+ Praktikumsaufenthalte gelten die folgenden Kategorien für ein Social Top Up. Informationen zur Beantragung und zu den Bedingungen finden Sie auf der Webseite Chancengerechte Mobilität:

  • Studierende mit einer Beeinträchtigung (GdB mind. 20%) oder chronischen Erkrankung
    Bei Mehrkosten im Ausland, die über diese Summe hinausgehen empfehlen wir stattdessen die Beantragung der Realkosten.
  • Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
    Bei Mehrkosten im Ausland, die über diese Summe hinausgehen empfehlen wir stattdessen die Beantragung der Realkosten.
  • Erstakademiker*innen (beide Eltern haben keinen Hochschulabschluss erhalten.)
  • Berufstätige Studierende, die den Job für den Auslandsaufenthalt aufgeben oder pausieren

Lesen Sie bitte die Informationen zu den genauen Bedingungen durch und reichen Sie mit Ihrer Bewerbung die Ehrenwörtliche Erklärung (in den Bewerbungsunterlagen) ein, wenn eine oder mehrere Kategorien auf Sie zutreffen.

Aufenthalte in Großbritannien

Für Aufenthalte in Großbritannien gelten bis zum Ende des SoSe 2023 andere Bedingungen und Raten. Social Top Ups werden nur für Studierende mit einer Beeinträchtigung (GdB mind. 20%), chronischen Erkrankung oder Kindern vergeben. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Referat Internationales in Verbindung, um weitere Informationen zur möglichen Sonderförderung für Chancengerechtigkeit für Großbritannien zu erhalten.   Ab dem WiSe 23/24 gelten die Bedingungen und Raten für alle anderen Erasmus+ Praktika.

Gestalten Sie Ihre Hin- und Rückreise umweltfreundlicher und Sie werden belohnt: Eine einmalige Pauschale in Höhe von 50 EUR und ein zusätzlicher Sonderzuschuss für bis zu 4 Reisetage kann für „grünes Reisen" beantragt werden.  Für die Reisetage gelten die Tagessätze für die jeweilige Ländergruppe. Füllen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung (in den Bewerbungsunterlagen) aus, um den Zuschuss zu beantragen.

Dieser Sonderzuschuss gilt bis zum Ende des SoSe 2023 nicht für Aufenthalte in Großbritannien.

Bewerben Sie sich bis zu

einem Monat vor Praktikumsbeginn (UK bis 31.3.)

Zum Bewerbungsportal

© Jane Artmann​/​TU Dortmund

Bewerbung und Ablauf

Bewerbungen für die regulären Programmländer sind laufend möglich, allerdings muss die Bewerbung mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Kurzfristiger eingereichte Bewerbungen können aber ggf. auch berücksichtigt werden. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen vom Referat Internationales eine Rückmeldung über Ihre Bewerbung.

Für Praktika in Großbritannien gilt die Bewerbungsfrist 31. März für das darauffolgende akademische Jahr. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt voraussichtlich im Mai.  Aber auch nach der Frist können Sie Ihre Bewerbung einreichen. Wenn Mittel frei werden, werden wir Sie benachrichtigen. Wir empfehlen auch eine Bewerbung über PROMOS (abweichende Bewerbungsfristen).

Aufgrund der begrenzten Mittel empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung!
Eine Bewerbung ist jedoch erst möglich, wenn Sie bereits eine Praktikumseinrichtung gefunden haben.

Bei verspätet eingereichten Bewerbungen im laufenden akademischen Jahr kann es ggf. dazu kommen, dass Ihnen keine finanzielle Förderung zugesagt werden kann. Eine Aufnahme ins Erasmus+ Programm ist allerdings auch ohne finanziellen Zuschuss möglich, um von den Vorteilen vom Erasmus+ Status zu profitieren.

1. Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus:  Deutsch  / English 

2. Laden Sie die folgenden Dateien im Bewerbungsportal hoch:

  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement
    Ihre Fakultät ist für die Unterzeichnung Ihres Learning Agreements zuständig. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, lesen Sie unsere Antwort dazu in den FAQs
  • Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
  • Notenspiegel (Alle Leistungen im Studium, Bachelor- und Master-Niveau)
  • Motivationsschreiben (1 Seite, Deutsch oder Englisch)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Für eine zusätzliche Förderung (Green Travel oder  Social Top Up): Ehrenwörtliche Erklärung
  • Bei Graduiertenpraktika: Nachweis der Exmatrikulation (kann auch nachgereicht werden)
  • Bei Studierenden, die bereits eine Erasmus+ Förderung erhalten haben: Bescheinigung über den genauen Zeitraum der Erasmus+ Förderung(en)

3. Senden Sie anschließend das Online-Bewerbungsformular zusammen mit dem Learning Agreement per E-Mail an going-abroadtu-dortmundde.

Akademische Leistungen, Motivation für das Praktikum und bisheriges Engagement sind bei begrenzten Erasmus+ Mitteln wichtige Faktoren für die Auswahl. Aber generell stehen die Chancen auf die Förderung bei vollständigen Bewerbungsunterlagen gut.

Ein Studierender, der Staatsangehöriger eines am Erasmus+ Programm teilnehmenden Landes ist und an der TU Dortmund studiert, kann über das Erasmus+ Programm einen Aufenthalt im Heimatland absolvieren; allerdings haben solche Bewerbungen bei begrenzten Mitteln die geringste Priorität.

Ein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+ Förderung besteht nicht! Aufgrund der begrenzten Mittel wird bei einer erfolgreichen Bewerbung ggf. nur ein Teil Ihres Aufenthaltes mit einem Zuschuss gefördert. Ihr Status als Erasmus+ Praktikant*in bleibt trotzdem für die gesamte Dauer Ihres Praktikums.

Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021 und 2022 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.

Vor Praktikumsbeginn

Innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung der Bewerbung erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail vom Referat Internationales.

  • Grant Agreement (im Referat Internationales abgeben)
    Per Post wird Ihnen die Fördervereinbarung, „Grant Agreement“ , geschickt. Die Förderhöhe und alle Bedingungen für das Praktikum werden hier festgelegt. Ein Exemplar geben Sie unterschrieben und im Original im Referat Internationales vor Beginn des Praktikums ab.
    Hier tragen Sie die Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt ein (siehe dazu die FAQs).
  • OLS Sprachtest 1 
    Sie erhalten einen Link zu einem Sprachtest, den Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt absolvieren müssen. Ausgenommen sind Muttersprachler*innen.
  • Optional: OLS-Sprachkurs
    Sie erhalten nach dem Sprachtest Zugang zu einem Portal mit optionalen Online-Sprachkursen und können sich damit auf den Alltag im Gastland vorbereiten.

Zum Praktikumsbeginn

Wenn das Grant Agreement eingereicht und der OLS-Sprachtest 1 absolviert wurde, erhalten Sie zum Beginn des Praktikums (frühestens sechs Wochen vor Beginn) Ihre erste Stipendienrate (80% der Gesamtförderung).

Zum Thema Reisesicherheit

Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Ri­si­ko­ge­biete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hoch­schu­le unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Inter­natio­nales absprechen müssen. Beachten Sie auch diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.

Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021 und 2022 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.

Nach Ende des Praktikums müssen Sie innerhalb von 30 Tagen folgende Schritte online abschließen (Sie erhalten für beide einen Link):

  • OLS-Sprachtest 2
  • EU-Umfrage

und die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung über den Praktikumszeitraum (entweder als „Learning Agreement – After the Mobility“ oder als Praktikumszeugnis)
  • Erfahrungsbericht und Einverständniserklärung
    (Vorlage in der Checkliste für Auslandsaufenthalte)
  • Nachweis über die erfolgte Anerkennung des Praktikums
    Falls der Aufenthalt der Anfertigung einer Abschlussarbeit diente, können Sie diese Vorlage nutzen (Handreichung).
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum

Die Unterlagen können per E-Mail an going-abroadtu-dortmundde bzw. über Sciebo (mit einem öffentlichen, nicht persönlichen Link) geschickt werden.

Erst nach der Abgabe aller Unterlagen erhalten Sie die letzte Rate (20%) Ihres Stipendiums.


FAQs

Ja! Sowohl Pflicht- als auch Freiwilligenpraktika werden gefördert. Die Anerkennung/Dokumentation wird im Learning Agreement for Traineeships vereinbart. Beachten Sie bitte, dass auch für freiwillige Praktika eine Form der Anerkennung notwendig ist und nach Abschluss des Praktikums nachgewiesen werden muss (zum Beispiel ECTS, Eintrag als Zusatzleistung ins Transcript of Records).

Falls Ihre Fakultät Ihr freiwilliges Praktikum nicht anerkennen kann, ist eine Förderung über Erasmus+ nicht möglich. In diesem Fall wäre eine Bewerbung über PROMOS möglich.

Praktika können bei Un­ter­neh­men im öf­fent­lichen oder privaten Sektor, Hochschulen, Schulen oder Stiftungen stattfinden.

Folgende Praktika sind nicht förderfähig:

  • bei EU Institutionen und andere EU Ein­rich­tun­gen einschließlich spezialisierter Agenturen (in dieser Liste).
  • bei Ein­rich­tun­gen, die EU Programme verwalten (zum Beispiel Nationale Agenturen), um Interessenskonflikte oder Dopplefinanzierungen zu vermeiden
  • allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten


Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • digitales Marketing (zum Beispiel Social Media Management, Web-Analyse)
  • digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
  • Entwicklung von digitalen An­wen­dungen, Gestaltung von Web­seiten
  • Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
  • Cyber-Si­cher­heit
  • Auswertung von Daten
  • Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz

Für alle Länder, die sich nicht am Erasmus+ Programm beteiligen können Sie einen Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss über PROMOS stellen. Leider gibt es im Rahmen des PROMOS Stipendienprogramms keinen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, nur den Fahrtkostenzuschuss.

Für die Schweiz: Ggf. können Sie über eine schweizerische Hoch­schu­le gefördert werden. Über die Möglichkeit, Ihr Praktikum zu sponsern und fördern, entscheidet die jeweilige Hoch­schu­le. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Swiss-European Mobility Programme (SEMP).

Eine wiederholte Förderung in Erasmus+ ist möglich: Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann eine Person für Erasmus+ Auslandsaufenthalte (Studium bzw. Praktikum) insgesamt bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) gefördert werden.

Beispiele für einen Studienabschnitt:

  • 6 Monate Studium und 6 Monate Praktikum oder
  • insgesamt 3 Praktika für jeweils 4 Monate 

Falls Sie Ihre 12 Monate im aktuellen Bildungsabschnitt schon verbraucht haben, wäre eine Bewerbung über PROMOS möglich.

Ja! Graduiertenpraktika sind auch nach der Ex­ma­tri­ku­la­tion möglich: Absolvent*innen können für Erasmus+ Praktika gefördert werden, wenn sie von der TU Dort­mund innerhalb ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden und das Aus­lands­prak­ti­kum innerhalb eines Jahres nach Beendigung  der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. Graduierte müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein. Als Nachweis der Ex­ma­tri­ku­la­tion gilt hier die Exmatrikulationsbescheinigung, das Abschlusszeugnis oder eine Bescheinigung der Hoch­schu­le, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.

Die Laufzeit des Praktikums wird auf die maximal zwölf Monate je Studienphase angerechnet. Wurde zum Beispiel im Bachelor bereits ein Studienaufenthalt von acht Monaten absolviert, so bleiben nur vier Monate für ein Graduiertenpraktikum nach dem Bachelorabschluss. 

Wenn Sie kurz vor Studienabschluss stehen und  sich für ein Graduiertenpraktikum interessieren aber Sie haben noch keine Praktikumsstelle gefunden, nehmen Sie bitte vor der Ex­ma­tri­ku­la­tion Kontakt mit uns auf, um sich über den Bewerbungsablauf zu informieren.

Erasmus+ Geförderte erhalten Zugang zum Online Language Support Platform(OLS) der Europäischen Union. Über dieses Portal absolvieren Sie vor und nach Ihrem Praktikum einen Sprachtest, damit Sie sehen können, wie sich Ihre Sprachkenntnisse im Laufe des Aufenthaltes verbessert haben.

In diesem Portal erhalten Sie auch Zugang zu optionalen Online-Sprachkursen.  Diese Sprachkurse sind kostenlos und besonders im Alltag hilfreich, wenn zum Beispiel die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist. Sprachtests und -kurse (mindestens für das A1 Niveau) werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union angeboten.

Deswegen: Je früher Sie sich bewerben, desto früher erhalten Sie den Zugang zum OLS-Sprachenportal und können Ihre Sprachkenntnisse verbessern.

Ja! Bewerben Sie sich trotzdem. Wenn das Budget ausreicht können wir das Praktikum ggf. trotzdem noch fördern. In diesem Fall sollten Sie zusätzlich zum Bewerbungsformular und Learning Agreement auch eine formlose Vollmacht per E-Mail einreichen. Die bevollmächtigte Person sollte Ihr Grant Agreement (Fördervereinbarung) für Sie unterschreiben und zurück an das Referat Internationales senden dürfen.

Alternativ können alle Unterlagen zu Ihnen ins Ausland geschickt werden: Geben Sie uns dafür Ihre ausländische Adresse.

Das Grant Agreement muss im Original unterschrieben und wieder abgegeben werden. Keine Kopien/Scans werden akzeptiert. Erst nach Erhalt des von Ihnen unterschriebenen Grant Agreements wird die erste Rate Ihres Stipendiums ausgezahlt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie das Stipendium deswegen erst nach Praktikumsbeginn erhalten werden.

Au-pair Aufenthalte werden nur gefördert, wenn die Vermittlung und Betreuung (besonders im Hinblick auf die Qualität der akademischen Erfahrung) über eine Agentur läuft.

Bitte beachten Sie, dass nur Vollzeit-Praktika gefördert werden. Wenn Sie ein Schulpraktikum absolvieren, sollten deswegen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten Ihrer Unterrichtsstunden und ggf. auch die Arbeitsstunden für Leitung von schülerischen AGs im Learning Agreement angegeben werden. Geben Sie bitte deswegen nicht nur die Unterrichtsstunden an.

Ihr Learning Agreement wird von Ihnen, von der Praktikumseinrichtung und von Ihrer Fakultät unterschrieben. Die zuständige Person in Ihrer Fakultät ist die Person, die in Ihrem Fall über die Anerkennung des Praktikums für Ihren Studiengang entscheiden darf und deswegen können das unterschiedliche Personen in der Fakultät sein: Praktikumsbeauftragte, Betreuer*in von der Abschlussarbeit oder das Dekanat. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, können Sie beim Erasmus+ Fakultätskoordinierenden Ihrer Fakultät nachfragen oder sich an das das Referat Internationales wenden.

Falls Ihre Fakultät Ihr freiwilliges Praktikum nicht anerkennen kann, ist eine Förderung über Erasmus+ nicht möglich. In diesem Fall wäre eine Bewerbung über PROMOS möglich.

Für Praktika in einigen Ländern (insbesondere Frankreich, Italien, Polen, Spanien) ist es für die Praktikumseinrichtung üblich, eine Vereinbarung zwischen Studierenden, Hochschule und Arbeitgeber abzuschließen. Da es länderspezifische Anforderungen an diese Vereinbarung gibt, bietet die TU Dortmund keine Vorlage an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Praktikumseinrichtung nach einer Vorlage. Zur Abwicklung der Vereinbarung und bei Fragen wenden Sie sich an das Referat Internationales.

Sie müssen vor Beginn des Praktikums (nicht zum Bewerbungszeitpunkt) nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Bei Ihrem Versicherungsschutz ist insbesondere darauf zu achten, dass Leistungsschutz bei Ausreise in Gebiete mit einer Reisewarnung und in Pandemiefällen besteht.

Wir empfehlen die DAAD-Gruppenversicherung für alle Erasmus+ Teilnehmer*innen. Bitte beachten Sie, dass die DAAD-Gruppenversicherung keine Vermögensschäden absichert (nicht vorgeschrieben).

Folgende Versicherungen sind verpflichtend:

  • Kranken­ver­sicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland und Abdeckung von Pandemiefälle)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • ggf. Reiseversicherung (optional)

Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Ihre europäische Krankenversicherungskarte finden Sie in der Regel auf der Rückseite Ihrer „normalen“ Versicherungskarte von der gesetzlichen Krankenversicherung. Beachten Sie hierzu die Informationen zum Leistungsumfang der Kostenerstattung.

Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Ri­si­ko­ge­biete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hoch­schu­le unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Inter­natio­nales absprechen müssen. Beachten Sie auch diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.

Erasmus+ Mobilitäten können auch virtuell begonnen und – wenn möglich – etwas später physisch fortgesetzt werden. Eine Mobilität, welche physisch angetreten wird, auch wenn sie online im Gastland durchgeführt wird, erfährt eine reguläre finanzielle Förderung. Darunter fällt auch ein eventuell erforderlicher Quarantänezeitraum im Gastland.

Lesen Sie die FAQs vom DAAD zu diesem Thema.

Vielleicht. Eine Doppelförderung aus Erasmus+ oder EU-Mitteln ist ausgeschlossen, aber eine weitere Förderung aus privaten/deutschen Mitteln ist in der neuen Programmgeneration zulässig. Das heißt, dass Sie neben einem Deutschland Stipendium oder einer Förderung der Studienstiftung in der Regel auch über Erasmus+ gefördert werden dürften. In jedem Fall geben Sie das Stipendium bei der Bewerbung an und wir überprüfen das im Einzelfall.

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