Erasmus+ Stipendium
Das Erasmus+ Programm fördert Praktika ab zwei Monaten im europäischen Ausland und ist der einfachste Weg, ein Auslandspraktikum in Europa zu finanzieren. Ihr Praktikum müssen Sie in der Regel individuell organisieren, aber eine Unterstützung während der Suche nach einem Praktikum, erhalten Sie vom Referat Internationales.
Eckdaten
Eingeschriebene Studierende (auch ausländische Studierende) der TU Dortmund vom 1. Studienjahr bis zur Promotion können sich bewerben.
Graduierte können ebenfalls nach Abschluss des Studiums gefördert werden (siehe FAQs).
zwei Monate (60 Tage) bis zwölf Monate (360 Tage) ohne längere Unterbrechungen.
Dabei spielt der Aufenthaltszeitraum (Anreise, Abreise, etc.) keine Rolle - nur die Zeit zwischen Ihrem ersten und letzten Arbeitstag zählt. Nur vollständige Monate werden gefördert: Wenn Sie z.B. 5 Monate und 20 Tage im Praktikum sind, erhalten Sie für höchstens 5 Monate eine Förderung.
Beachten Sie, dass wir aufgrund der begrenzten Mittel ggf. nur einen Teil Ihres Aufenthaltes fördern können.
Falls das Praktikum eine Dauer von unter zwei Monaten hat, wäre ggf. eine Bewerbung über PROMOS möglich.
Sowohl Pflicht- als auch Freiwilligenpraktika können gefördert werden, solange Sie in Vollzeit (ab 30 Stunden/Woche) arbeiten. Praktika können bei Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor, Hochschulen, Schulen oder Stiftungen stattfinden.
Praktika bei EU-Einrichtungen oder bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind nicht förderfähig.
Das Referat Internationales unterstützt bei der Suche nach einer Praktikumsstelle mit länderspezifischen Links und Informationen sowie mit einer Moodle-Seite, wo Sie aktuelle Ausschreibungen und Informationen relevant zu Ihrem Studiengang finden.
Auf den Seiten des DAADs finden Sie weitere Informationen zum Erasmus+ Programm sowie ein Portal für europäische Praktikumsstellen.
Stipendienhöhe
Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021-2025 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.
Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss nach den von der EU festgelegten Ländergruppen (LG). Auch die Überseegebiete der teilnehmenden Länder sind förderfähig.
Beachten Sie, dass möglicherweise nur ein Teil Ihres Gesamtaufenthaltes gefördert wird.
Reguläre Programmländer
Projekt 2023 (läuft teilweise bis 2025)*
- LG 1: 750 EUR / Monat
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - LG 2: 690 EUR / Monat
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - LG 3: 640 EUR / Monat
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
Projekt 2024 (startet ggf. erst 2025)*
- LG 1: 750 EUR / Monat
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden - LG 2: 690 EUR / Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern - LG 3: 690 EUR / Monat
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Alle Angaben sind abhängig von der Förderzusage des DAADs für das entsprechende Projektjahr.
* Diese Summen spiegeln bereits eine Aufstockung in Höhe von 150 EUR für Praktika wieder.
Weitere Länder (Partnerländer)
Nur Praktika in den obengenannten Länder werden aktuell über Erasmus+ gefördert. Für Großbritannien gilt in manchen Jahren eine Ausnahme (siehe unten).
Für alle Länder, die sich nicht als Programmländer am Erasmus+ Programm beteiligen, können Sie einen Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss über PROMOS stellen. Leider gibt es im Rahmen des PROMOS Stipendienprogramms keinen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, nur den Fahrtkostenzuschuss.
Schauen Sie auch nach anderen Stiftungen und Stipendienprogrammen für Ihr Vorhaben.
Großbritannien
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gilt das Land nicht mehr als reguläres Programmland. Eine Förderung ist daher in der Regel nicht möglich. Allerdings können Bewerbungen für Großbritannien berücksichtigt werden, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind.
Um für eine Förderung berücksichtigt zu werden, müssen Sie sich zur abweichenden Bewerbungsfrist, der 31. März, für das nächste akademische Jahr bewerben. Ggf. können später eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind. Erkundigen Sie sich deswegen beim Referat Internationales.
Wir empfehlen eine parallele Bewerbung über die PROMOS und nrw:exchange Stipendienprogramme, da die Erasmus+ Mittel für Großbritannien - wenn überhaupt vorhanden - sehr begrenzt sind.
Informieren Sie sich allerdings darüber, ob Sie ein Visum für Ihr Vorhaben beantragen müssen.
Die Schweiz
Ggf. können Sie über eine schweizerische Hochschule gefördert werden. Über die Möglichkeit, Ihr Praktikum zu sponsern und fördern, entscheidet die jeweilige Hochschule. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Swiss-European Mobility Programme (SEMP).
Mit dem Programm Erasmus+ sollen „Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Im Mittelpunkt dieser Ziele stehen die Organisationen und Menschen mit geringeren Chancen selbst." Studierende mit geringeren Chancen werden mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR/Monat (zu jedem förderfähigen Monat) gefördert.
Für alle Erasmus+ Praktikumsaufenthalte gelten die folgenden Kategorien für ein Social Top Up. Informationen zur Beantragung und zu den Bedingungen finden Sie auf der Webseite Chancengerechte Mobilität:
- Studierende mit einer Beeinträchtigung (GdB mind. 20%) oder chronischen Erkrankung
Bei Mehrkosten im Ausland, die über diese Summe hinausgehen, empfehlen wir stattdessen die Beantragung der Realkosten. - Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen
Bei Mehrkosten im Ausland, die über diese Summe hinausgehen, empfehlen wir stattdessen die Beantragung der Realkosten. - Erstakademiker*innen (beide Eltern haben keinen Hochschulabschluss)
- Berufstätige Studierende, die den Job für den Auslandsaufenthalt aufgeben oder pausieren
Lesen Sie bitte die Informationen zu den genauen Bedingungen durch und reichen Sie mit Ihrer Bewerbung die Ehrenwörtliche Erklärung (in den Bewerbungsunterlagen) ein, wenn eine oder mehrere Kategorien auf Sie zutreffen. Vergessen Sie nicht, alle Nachweise aufzubewahren.
Gestalten Sie Ihre Hin- und Rückreise umweltfreundlicher und Sie werden belohnt: Ein zusätzlicher Sonderzuschuss für bis zu 6 Reisetage kann für „grünes Reisen" beantragt werden. Für die Reisetage gelten die Tagessätze für die jeweilige Ländergruppe. Füllen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung (in den Bewerbungsunterlagen) aus, um den Zuschuss zu beantragen. Vergessen Sie nicht, alle Nachweise aufzubewahren.
Nur für Aufenthalte, die aus dem Projekt 2023 gefördert werden, kann zusätzlich zu den Reisetagen (bis zu 4 in diesem Projekt möglich) ein einmaliger Zuschuss über 50 EUR genehmigt werden.
Bewerbung und Ablauf
Bewerbungen für die regulären Programmländer sind laufend möglich, allerdings muss die Bewerbung mindestens ein Monat vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Kurzfristiger eingereichte Bewerbungen können aber ggf. auch berücksichtigt werden. Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen vom Referat Internationales eine Rückmeldung über Ihre Bewerbung.
Für Praktika in Großbritannien gilt die Bewerbungsfrist 31. März für das darauffolgende akademische Jahr. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt voraussichtlich im Juni, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind. Aber auch nach der Frist können Sie Ihre Bewerbung einreichen. Wenn Mittel frei werden, werden wir Sie benachrichtigen. Wir empfehlen auch eine Bewerbung über die PROMOS und nrw:exchange Stipendienprogramme (abweichende Bewerbungsfristen).
Aufgrund der begrenzten Mittel empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung!
Eine Bewerbung ist jedoch erst möglich, wenn Sie bereits eine Praktikumseinrichtung gefunden haben.
Bei Bewerbungen, die später im laufenden akademischen Jahr eintreffen, kann es ggf. dazu kommen, dass keine finanzielle Förderung zugesagt werden kann. Eine Aufnahme ins Erasmus+ Programm ist allerdings auch ohne finanziellen Zuschuss möglich, um von den Vorteilen vom Erasmus+ Status zu profitieren.
1. Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus: Deutsch / English
2. Laden Sie die folgenden Dateien im Bewerbungsportal hoch:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement
Ihre Fakultät ist für die Unterzeichnung Ihres Learning Agreements zuständig. Falls Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, lesen Sie unsere Antwort dazu in den FAQs. - Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
- Notenspiegel (Alle Leistungen im Studium, Bachelor- und Master-Niveau)
- Motivationsschreiben (1 Seite, Deutsch oder Englisch)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Für eine zusätzliche Förderung (Green Travel bzw. Social Top Up): Ehrenwörtliche Erklärung
- Bei Graduiertenpraktika: Nachweis der Exmatrikulation (kann nachgereicht werden)
- Bei Studierenden, die bereits eine Erasmus+ Förderung erhalten haben: Bescheinigung über den genauen Zeitraum der Erasmus+ Förderung(en)
3. Senden Sie anschließend das Online-Bewerbungsformular zusammen mit dem Learning Agreement per E-Mail an going-abroadtu-dortmundde.
Akademische Leistungen, Motivation für das Praktikum und bisheriges Engagement sind bei begrenzten Erasmus+ Mitteln wichtige Faktoren für die Auswahl.
Bei begrenzten Mitteln werden auch folgende Kriterien berücksichtigt:
- Vergütung: Praktika, die nicht vergütet werden, werden priorisiert.
- Anerkennung: Pflichtpraktika werden gegenüber freiwilligen Praktika priorisiert.
- Studiendauer: Studierende, die sich am Ende Ihres Studiums befinden, werden priorisiert.
Studierende, die Staatsangehörige eines am Erasmus+ Programm teilnehmenden Landes sind und an der TU Dortmund studieren, können über das Erasmus+ Programm einen Aufenthalt im Heimatland absolvieren; allerdings haben solche Bewerbungen bei begrenzten Mitteln die geringste Priorität.
Ein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+ Förderung besteht nicht! Aufgrund der begrenzten Mittel wird bei einer erfolgreichen Bewerbung ggf. nur ein Teil Ihres Aufenthaltes mit einem Zuschuss gefördert. Ihr Status als Erasmus+ Praktikant*in bleibt trotzdem für die gesamte Dauer Ihres Praktikums.
Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021 bis 2025 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.
Vor Praktikumsbeginn
Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Einreichung der Bewerbung erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail vom Referat Internationales.
Im Falle von sehr begrentzen Fördermitteln muss ggf. eine Warteliste geführt werden. Studierende auf der Warteliste erhalten zunächst ein „Zero Grant“ Grant Agreement: Damit profitieren Sie von allen Vorteilen des Erasmus+ Programms, allerdings erhalten Sie keine finanzielle Förderung. Nur wenn Sie ein „Zero Grant“ Grant Agreement unterschreiben und sich zu den Bedingungen und Abgaben im Erasmus+ Programm verpflichten, können Sie für eine spätere - ggf. nachträgliche - Förderung berücksichtigt werden. Sie werden sofort benachrichtigt und erhalten ein neues Grant Agreement, wenn Ihr Aufenthalt doch gefördert werden kann.
Egal, ob das Praktikum finanziell gefördert oder als „Zero Grant“ Praktikum gilt, müssen diese Schritte nach Aufnahme in das Erasmus+ Programm und vor Beginn des Praktikums eingehalten werden:
- Grant Agreement (an das Referat Internationales zurück senden)
Per Post wird Ihnen die Fördervereinbarung, „Grant Agreement“ , geschickt. Die Förderhöhe und alle Bedingungen für das Praktikum werden hier festgelegt. Ein Exemplar senden Sie vor Beginn des Praktikums unterschrieben und im Original an das Referat Internationales.
Hier tragen Sie die Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt ein (siehe dazu die FAQs). - OLS Sprachtest 1
Sie erhalten mit der Zusage Informationen zum Zugang zum Online Language Support Platform der EU und absolvieren darüber vor Ihrem Aufenthalt einen Sprachtest für die Arbeits- oder Landessprache. Ausgenommen sind nur Muttersprachler*innen. - Optional: OLS-Sprachkurs
Sie erhalten nach dem Sprachtest Zugang zu optionalen Online-Sprachkursen und können sich damit auf den Alltag im Gastland vorbereiten.
Zum Praktikumsbeginn
Wenn das Grant Agreement eingereicht und der OLS-Sprachtest 1 absolviert wurde, erhalten Sie zum Beginn des Praktikums (frühestens sechs Wochen vor Beginn) Ihre erste Stipendienrate (80% der Gesamtförderung).
Zum Thema Reisesicherheit
Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen. Beachten Sie auch diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.
Bitte beachten Sie, dass wir uns in den akademischen Jahren 2021 bis 2023 in einem Wechsel der Programmgenerationen befinden. Diese Informationen könnten sich im Laufe des akademischen Jahres ändern.
Nach Ende des Praktikums müssen Sie innerhalb von 30 Tagen folgende Schritte online abschließen (Sie erhalten für beide einen Link):
- OLS-Sprachtest 2
- EU-Umfrage
Ein Link wird Ihnen automatisch zugeschickt.
und die folgenden Unterlagen einreichen:
- Bestätigung über den Praktikumszeitraum (entweder als „Learning Agreement – After the Mobility“ oder als Praktikumszeugnis)
- Erfahrungsbericht und Einverständniserklärung
(Vorlage in der Checkliste für Auslandsaufenthalte) - Nachweis über die erfolgte Anerkennung des Praktikums
Falls der Aufenthalt der Anfertigung einer Abschlussarbeit diente, können Sie diese Vorlage nutzen (Handreichung). - ggf. Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum
Die Unterlagen können per E-Mail an going-abroadtu-dortmundde bzw. über Sciebo (mit einem öffentlichen, nicht persönlichen Link) geschickt werden.
Erst nach Abgabe aller Unterlagen erhalten Sie die letzte Rate (20%) Ihres Stipendiums.
Auch „Zero Grant“ Praktikant*innen sind zu diesen Abgaben verpflichtet.
FAQs
Ja! Sowohl Pflicht- als auch Freiwilligenpraktika werden gefördert. Die Anerkennung/Dokumentation wird im Learning Agreement for Traineeships vereinbart. Beachten Sie bitte, dass auch für freiwillige Praktika eine Form der Anerkennung notwendig ist und nach Abschluss des Praktikums nachgewiesen werden muss (zum Beispiel ECTS, Eintrag als Zusatzleistung ins Transcript of Records).
Falls Ihre Fakultät Ihr freiwilliges Praktikum nicht anerkennen kann, ist eine Förderung über Erasmus+ nicht möglich. In diesem Fall wäre eine Bewerbung über PROMOS möglich.
Praktika können bei Unternehmen im öffentlichen oder privaten Sektor, Hochschulen, Schulen oder Stiftungen stattfinden.
Folgende Praktika sind nicht förderfähig:
- bei EU Institutionen und andere EU Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (in dieser Liste).
- bei Einrichtungen, die EU Programme verwalten (zum Beispiel Nationale Agenturen), um Interessenskonflikte oder Dopplefinanzierungen zu vermeiden
- allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden. Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:
- digitales Marketing (zum Beispiel Social Media Management, Web-Analyse)
- digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
- Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
- Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
- Cyber-Sicherheit
- Auswertung von Daten
- Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Eine wiederholte Förderung in Erasmus+ ist möglich: Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann eine Person für Erasmus+ Auslandsaufenthalte (Studium bzw. Praktikum) insgesamt bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) gefördert werden.
Beispiele für einen Studienabschnitt:
- 6 Monate Studium und 6 Monate Praktikum oder
- insgesamt 3 Praktika für jeweils 4 Monate
Falls Sie Ihre 12 Monate im aktuellen Bildungsabschnitt schon verbraucht haben, wäre eine Bewerbung z.B. über PROMOS möglich.
Ja! Graduiertenpraktika sind auch nach der Exmatrikulation möglich: Absolvent*innen können für Erasmus+ Praktika gefördert werden, wenn sie von der TU Dortmund innerhalb ihres letzten Studienjahres für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. Graduierte müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein. Als Nachweis der Exmatrikulation gilt hier die Exmatrikulationsbescheinigung, das Abschlusszeugnis oder eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.
Die Laufzeit des Praktikums wird auf die maximal zwölf Monate je Studienphase angerechnet. Wurde zum Beispiel im Master bereits ein Studienaufenthalt von acht Monaten absolviert, so bleiben nur vier Monate für ein Graduiertenpraktikum nach dem Masterabschluss.
Graduiertenpraktika sollen den Übergang von der Hochschulbildung in den Arbeitsmarkt erleichtern, daher sind Graduiertenpraktika zwischen Bachelor und Masterstudium (sofern dieses angestrebt wird) nicht förderbar. Das bedeutet: Sie dürfen nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden, also zum Beispiel nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums.
Wenn Sie kurz vor Studienabschluss stehen und sich für ein Graduiertenpraktikum interessieren aber Sie haben noch keine Praktikumsstelle gefunden, nehmen Sie bitte vor der Exmatrikulation Kontakt mit uns auf, um sich über den Bewerbungsablauf zu informieren.
Erasmus+ Geförderte erhalten Zugang zum Online Language Support Platform (OLS) der Europäischen Union. Über dieses Portal absolvieren Sie vor und nach Ihrem Praktikum einen Sprachtest, damit Sie sehen können, wie sich Ihre Sprachkenntnisse im Laufe des Aufenthaltes verbessert haben.
In diesem Portal erhalten Sie auch Zugang zu optionalen Online-Sprachkursen. Diese Sprachkurse sind kostenlos und besonders im Alltag hilfreich, wenn zum Beispiel die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist. Sprachtests und -kurse (mindestens für das A1 Niveau) werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union angeboten.
Deswegen: Je früher Sie sich bewerben, desto früher erhalten Sie den Zugang zum OLS-Sprachenportal und können Ihre Sprachkenntnisse verbessern.
Ja! Bewerben Sie sich trotzdem. Wenn das Budget ausreicht können wir das Praktikum ggf. trotzdem noch fördern. In diesem Fall sollten Sie zusätzlich zum Bewerbungsformular und Learning Agreement auch eine formlose Vollmacht per E-Mail einreichen. Die bevollmächtigte Person sollte Ihr Grant Agreement (Fördervereinbarung) für Sie unterschreiben und zurück an das Referat Internationales senden dürfen.
Alternativ können alle Unterlagen zu Ihnen ins Ausland geschickt werden: Geben Sie uns dafür Ihre ausländische Adresse.
Das Grant Agreement muss im Original unterschrieben und wieder abgegeben werden. Keine Kopien/Scans werden akzeptiert. Erst nach Erhalt des von Ihnen unterschriebenen Grant Agreements wird die erste Rate Ihres Stipendiums ausgezahlt. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Sie das Stipendium deswegen erst nach Praktikumsbeginn erhalten werden.
Au-pair Aufenthalte werden nur gefördert, wenn die Vermittlung und Betreuung (besonders im Hinblick auf die Qualität der akademischen Erfahrung) über eine Agentur läuft.
Bitte beachten Sie, dass nur Vollzeit-Praktika gefördert werden. Wenn Sie ein Schulpraktikum absolvieren, sollten deswegen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten Ihrer Unterrichtsstunden und ggf. auch die Arbeitsstunden für Leitung von schülerischen AGs im Learning Agreement angegeben werden. Geben Sie bitte deswegen nicht nur die Unterrichtsstunden an.
Ihr Learning Agreement wird von Ihnen, von der Praktikumseinrichtung und von Ihrer Fakultät unterschrieben. Die zuständige Person in Ihrer Fakultät ist die Person, die in Ihrem Fall über die Anerkennung des Praktikums für Ihren Studiengang entscheiden darf und deswegen können das unterschiedliche Personen in der Fakultät sein: Praktikumsbeauftragte, Betreuer*in von der Abschlussarbeit oder das Dekanat. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, können Sie beim Erasmus+ Fakultätskoordinierenden Ihrer Fakultät nachfragen oder sich an das das Referat Internationales wenden.
Falls Ihre Fakultät Ihr freiwilliges Praktikum nicht anerkennen kann, ist eine Förderung über Erasmus+ nicht möglich. In diesem Fall wäre eine Bewerbung z.B. über PROMOS möglich.
Die Praktikumseinrichtung möchte einen Vertrag mit der TU Dortmund abschließen. Wer hilft mir dabei?
Für Praktika in einigen Ländern (insbesondere Frankreich, Italien, Polen, Spanien) ist es für die Praktikumseinrichtung üblich, eine Vereinbarung zwischen Studierenden, Hochschule und Arbeitgeber abzuschließen. Da es länderspezifische Anforderungen an diese Vereinbarung gibt, bietet die TU Dortmund keine Vorlage an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Praktikumseinrichtung nach einer Vorlage. Zur Abwicklung der Vereinbarung und bei Fragen wenden Sie sich an das Referat Internationales.
Sie müssen vor Beginn des Praktikums (nicht zum Bewerbungszeitpunkt) nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Bei Ihrem Versicherungsschutz ist insbesondere darauf zu achten, dass Leistungsschutz bei Ausreise in Gebiete mit einer Reisewarnung und in Pandemiefällen besteht.
Wir empfehlen die DAAD-Gruppenversicherung für alle Erasmus+ Teilnehmer*innen. Bitte beachten Sie, dass die DAAD-Gruppenversicherung keine Vermögensschäden absichert (nicht vorgeschrieben).
Folgende Versicherungen sind verpflichtend:
- Krankenversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland und Abdeckung von Pandemiefälle)
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- ggf. Reiseversicherung (optional)
Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Ihre europäische Krankenversicherungskarte finden Sie in der Regel auf der Rückseite Ihrer „normalen“ Versicherungskarte von der gesetzlichen Krankenversicherung. Beachten Sie hierzu die Informationen zum Leistungsumfang der Kostenerstattung.
Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen. Beachten Sie auch diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.
Lesen Sie die FAQs vom DAAD zu diesem Thema.
Vielleicht. Eine Doppelförderung aus Erasmus+ oder EU-Mitteln ist ausgeschlossen, aber eine weitere Förderung aus privaten/deutschen Mitteln ist in der neuen Programmgeneration zulässig. Das heißt, dass Sie neben einem Deutschland Stipendium oder einer Förderung der Studienstiftung in der Regel auch über Erasmus+ gefördert werden dürften. In jedem Fall geben Sie das Stipendium bei der Bewerbung an und wir überprüfen das im Einzelfall.
Kontakt
E-Mail-Anfragen
Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de
Sprechzeiten
(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:
Sprechzeiten über Telefon/Zoom Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247
Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):
SPRECHZEITENAUSFALL 25.9. - 15.10.
Sprechzeiten (offen, ohne Terminvergabe) mit Laura Hope über Telefon / Zoom:
Mo-Di, 10-11:30 Uhr & 13:30-15:00 (Sprechzeitenausfall oben beachten)
Tel.: 0231 755-4728
Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung (Sprechzeitenausfall oben beachten)
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind.