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Fragen & Antworten (FAQ)

Falls Sie Fragen zum Austausch an der TU Dortmund haben, schauen Sie doch einmal hier unter den FAQs.

Ansprechpersonen

Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Koordination für Erasmus-Austauschstudierende (erasmustu-dortmundde).

Bei akademischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultätskoordinatorin bzw. Ihren Fakultätskoordinator.

Sie finden die Kontaktdaten Ihrer bzw. Ihres Fakultätskoordinierenden sowohl in der allgemeinen Informations-E-Mail als auch in der Willkommens-E-Mail, die Sie vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten haben.

Studium | Kurse

Eine Auflistung der Fa­kul­tä­ten, Stu­di­en­gän­ge und Kurse an der TU Dort­mund finden Sie auf unserer Webseite Kurskatalog.

Sie sollten überwiegend solche Fach-Kurse wählen, die in der Fakultät angeboten werden, in der Sie als Erasmus-Austauschstudierende/r angenommen wurden.

Ob Sie ergänzend Fach-Kurse aus anderen Fakultäten wählen können, besprechen Sie bitte mit der/dem Fakultätskoordinierenden. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer bzw. Ihres Fakultätskoordinierenden sowohl in der allgemeinen Informations-E-Mail als auch in der Willkommens-E-Mail, die Sie vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten haben.

Sollten Sie am Deutsch Intensivkurs teilnehmen wollen, können Sie diesen ebenfalls im Learning Agreement aufführen. Für die erfolgreiche Absolvierung des Deutsch Intensivkurses erhalten Sie 7 ECTS.

Semesterbegleitende Sprachkurse dürfen in der Regel nicht im Learning Agreement aufgeführt werden, da die Teilnahme aufgrund der großen Nachfrage nicht garantiert werden kann (eine Ausnahme kann nur geprüft werden, wenn ihr Studienverlaufsplan vorsieht, dass Sie exakt in dem Semester, an dem Sie an der TU Dortmund studieren, einen bestimmten Sprachkurs belegen müssen). Unabhänging von der Angabe im Learning Agreement können Sie sich aber nach Ihrer Ankunft auch für semesterbegleitende Sprachkurse anmelden.

Außerdem können Aus­tausch­stu­die­rende vereinzelt auch an Kursen der Ruhruniversitäten der Uni­ver­si­täts­allianz Ruhr (UA Ruhr) teilnehmen.

Bitte kontaktieren Sie in allen akademischen Fragen Ihre Fakultätskoordinatorin bzw. Ihren Fakultätskoordinator.

Sie finden die Kontaktdaten sowohl in der allgemeinen Informations-E-Mail als auch in der Willkommens-E-Mail, die Sie vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten haben.

In­for­ma­ti­onen zum Deutsch Intensivkurs finden Sie hier.

In­for­ma­ti­onen zu den semesterbegleitenden Sprachkursen finden Sie hier.

Das Transcript of Records (ToR) wird nicht automatisch ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer/IhremFakultätskoordinierenden und reichen Sie bei ihr/ihm die Kursbescheinigungen aller besuchten Kurse und Prüfungen ein, um Ihr ToR zu erhalten. Auch wenn Sie wissen, dass einige Prüfungsergebnisse zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Fakultätskoordinierenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.


Das Certificate of Attendance wird nicht automatisch ausgestellt. Wenn Sie eine Vorlage für diese Bescheinigung von Ihrer Heimatuniversität erhalten haben, kann die/der Fakultätskoordinierende das Dokument unterschreiben, wenn Sie sich mit ihr oder ihm bezüglich des Transcripts of Records treffen. Wenn Sie keine Vorlage für diese Bescheinigung von Ihrer Heimatuniversität erhalten haben, stellt Miriam Gothe die Teilnahmebescheinigung aus.
Als Beginn- und Enddatum Ihrer Erasmus-Mobilität können keine anderen Daten angegeben werden als das erste und letzte Datum, an dem Sie aus akademischen Gründen in Dortmund waren. Das Enddatum Ihrer Mobilität kann z.B. Ihre letzte Prüfung, ein Abgabetermin für eine Ausarbeitung oder ein Termin bei der/dem Fakultätskoordinierenden sein. Das Certificate of Attendance kann frühestens eine Woche vor dem akademisch relevanten Endtermin unterzeichnet oder ausgestellt werden.

An vielen Fa­kul­tä­ten der TU Dort­mund ist eine Kursregistrierung nicht notwendig, sondern aus­schließ­lich eine Registrierung für die Prüfungen. An einigen Fa­kul­tä­ten ist eine Kursregistrierung (z.B. für Seminare) jedoch er­for­der­lich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich einer Kursregistrierung an Ihre/Ihren Fakultätskoordinator/in kurz vor Beginn des Semesters. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer/Ihres Fakultätskoordinatorin/s in Ihrer Willkommens-E-Mail, die Sie nach der Annahme an der TU Dortmund vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten.

Wohnen

Alle In­for­ma­ti­onen zum diesem The­ma finden Sie auf unserer Webseite Wohnen.

Die meisten Wohnheime des Studierendenwerks Dort­mund befinden sich auf dem TU-Campus oder an diesen angrenzend. Das Studierendenwerk Dort­mund ist bemüht, grundsätzlich alle Aus­tausch­studie­renden in Wohnheimen in Campus-Nähe unterzubringen. Gänzlich ausgeschlossen werden kann eine Unterbringung außerhalb des Campus jedoch nicht.

Aus­tausch­stu­die­rende werden sowohl in Einzelappartements, 2er-, 3er-, und 4er-Wohngemeinschaften des Studierendenwerks Dort­mund unter­gebracht.

Das Studierendenwerk Dort­mund stellt folgende Utensilien für Aus­tausch­stu­die­rende bereit:

  • ein Bett (90 cm x 200 cm oder 100 cm x 200 cm) mit Kopfkissen und Bettdecke
  • Schreibtisch mit Schreibtischstuhl
  • Kleiderschrank
  • In den meisten Wohnheimen zusätzlich Küchenutensilien (Besteck, Töpfe, Pfannen, etc.)

Nicht bereitgestellt werden Bett- und Kopfkissenbezüge sowie Handtücher, die allerdings beim Studierendenwerk hinzugekauft werden können (Informationen hierzu erhalten Sie per E-Mail vom Studierendenwerk zusammen mit Ihrem Mietvertrag).

In allen Wohnheimen des Studierendenwerks Dortmund gibt es einen unlimitierten Internetzugriff. Jedes Zimmer der Wohnheime ist mit einem LAN-Internetzugang ausgestattet. Daher wird ein LAN-Kabel benötigt, um mit einem PC Zugang zum Internet zu haben. Es kann zusätzlich ein WLAN-Router über ein LAN-Kabel angeschlossen werden.

Das Studierendenwerk Dort­mund gehört nicht zur TU Dort­mund. Daher ist das Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund priviligiert, ausreichend Zimmer für die Aus­tausch­studie­renden bereitsgestellt zu bekommen. Dies bedeutet, dass das Referat Inter­natio­nales keinen Einfluss auf die Zuteilung nehmen kann.

Sollten gesundheitliche Gründe oder die Anreise mit Kind(ern) bestimmte Wohnverhältnisse nötig machen, können Sie dies in Ihrer Bewerbung angeben.

In Ihrem Mietvertrag, den Sie ca. vier Wochen vor Ankunft zur Unterschrift vom Studierendenwerk Dortmund per E-Mail zugeschickt bekommen, ist Ihre Unterkunft genannt. Änderungswünsche bezüglich der Unterkunft sind in der Regel nicht möglich.

Die Zimmer der Wohnheime des Studierendenwerks Dort­mund stehen ab dem ersten Wochenentag des Monats Ihrer Reservierung zum Einzug bereit.

In der Regel ist ein Einzug von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihre Fakultätskoordinatorin bzw. Ihren Fakultätskoordinator bezüglich des Einzugs und der Schlüsselübergabe.

Da die Mieten von Wohnheim zu Wohnheim variieren können, schauen Sie bitte unter Wohnen nach der aktuellen max. Miete.

Die erste Miete muss vorab an das Studierendenwerk Dort­mund überwiesen werden. Genauere In­for­ma­ti­onen zur Überweisung und zur Frist der Mietzahlung erhalten Sie in Ihrer Willkommens-E-Mail, die Sie nach der Annahme an der TU Dortmund vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten.

Die aktuelle Höhe der Kaution können Sie unter Wohnen einsehen.

Die Kaution muss vorab an das Studierendenwerk Dort­mund überwiesen werden. Genauere In­for­ma­ti­onen zur Überweisung und zur Frist der Kautionszahlung erhalten Sie in Ihrer Willkommens-E-Mail, die Sie nach Aufnahme in das Austauschprogramm vom Referat Inter­natio­nales der TU Dort­mund erhalten.

Nein, die Miete für ein Zimmer des Studierendenwerks Dort­mund muss mit einer Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden.

Für jedes Studierendenwohnheim des Studierendenwerks Dort­mund gibt es einen zuständigen Hausmeister. Sie finden das Büro des Hausmeisters i.d.R. zentral der jeweiligen Wohnheim-Anlage. Sie finden die Telefonnummer des Hausmeisters sowie die Sprechzeiten an oder neben der Bürotür.

Der Auszug muss spätestens einen Tag vor dem letzten Werktag eines Monats erfolgen, damit das Zimmer für die Folgemieterin bzw. den Folgemieter vorbereitet werden kann. Sie können somit nicht an einem Wochenende ausziehen.

Sie erhalten einige Wochen vor Ihrer Abreise Informationen zur Vorbereitung der Raumabnahme durch den Hausmeister am Ende Ihres Aufenthalts. Die Raumabnahme ist für die Rückerstattung der Kaution notwendig. Nur wenn Sie keine Mängel während Ihres Aufenthalts verursacht haben, wird Ihnen die Kaution zurückerstattet.

Die Kaution wird Ihnen vom Studierendenwerk Dortmund nach Ihrem Auszug überwiesen, sofern Sie keine Mängel oder Mietausstände verursacht haben.

Visum

Auf unserer Webseite Visum finden Sie alle nötigen Informationen und einen Link zur Webseite des Auswärtigen Amtes, wo Sie überprüfen können, ob Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutsch­land ein Visum benötigen, oder nicht.

Erasmus-Aus­tausch­stu­die­renden, die ein Visum benötigen, wird das Einladungsschreiben der TU Dort­mund etwa 4 Wochen nach der Bewerbungsfrist (15. Mai/November) zugesendet.

Erste Hilfe | Krankenversicherung

Die Notrufnummern an der TU Dortmund finden Sie unter folgendem Link:

HILFE

 

Alle Informationen zu diesem The­ma finden Sie unter Krankenversicherung.

Arbeiten neben dem Studium

Kontakt

Erasmus+ (Incomings)