Visum
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig selbst über die Visums- und Einreisebestimmungen, die für Ihr Studium in Deutschland für Sie gelten. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Referat Internationales der TU Dortmund gern. Alle Details zu den Regelungen finden Sie hier.
Benötige ich ein Visum?
EU-Bürger*innen
Mit einer EU-Staatsangehörigkeit brauchen Sie weder ein Visum noch eine besondere Genehmigung, um nach Deutschland einzureisen und hier zu studieren..
Nicht EU-Bürger*innen mit gültiger EU-Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, aber bereits eine Aufenthaltsgenehmigung zum Studium in einem anderen EU-Land besitzen, können Sie mit diesem in Deutschland einreisen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Deutschen Aufenthaltstitel beantragen (113€):
Das tun Sie nach Ihrer Ankunft beim Amt für Migration Dortmund. Dafür fallen ca. 113,00€ Gebühren an. - REST-Richtlinie nutzen (kostenfrei):
Die TU Dortmund meldet dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Sie als Austauschstudierende*r in Dortmund sind. Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie kostenlos eine Bescheinigung für Einreise und Aufenthalt und brauchen keinen zusätzlichen deutschen Aufenthaltstitel. Dafür füllen Sie unser Online-Formular aus, den Link schicken wir Ihnen nachdem Ihre Bewerbung angenommen wurde. Bitte tun Sie das spätestens 50 Tage vor Ihrer Anreise.
Nicht EU-Bürger*innen
Studierende ohne EU-Staatsangehörigkeit benötigen für ein Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Bürger*innen bestimmter Drittstaaten benötigen zusätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Bitte prüfen Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, ob für Sie eine Visumspflicht besteht.
Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Ja“, so müssen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Für eine Visumsbeantragung an einer örtlichen detuschen Botschaft/Konsulat erhalten Sie etwa 2-3 Wochen nach der Bewerbungsfrist (15. Mai/November) ein Einladungsschreiben vom Referat Internationales, das Sie Ihrer Beantragung beilegen müssen.
Beantragen Sie Ihr Visum bitte frühzeitig! Bitte informieren Sie sich über die Visumsbestimmungen bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft/Konsulat. Sie finden eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen hier.
Steht in der Tabelle neben dem Land Ihrer Staatsangehörigkeit ein „Nein“ und „(1, 3)“ oder „(1, 4)“, so müssen Sie für Ihr Studium in Deutschland kein Visum in Ihrem Heimatland beantragen! Sie können Visumsfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund einen Aufenthaltstitel für ein Studium in Deutschland beantragen.
Beantragen Sie in diesem Fall bitte kein Visum in Ihrem Heimatland. Das Referat Internationales wird Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels in Dortmund unterstützen und einen Termin für Sie bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Erasmus+ (Incomings)
Bei Fragen können Sie gerne das Team der Gast- und Austauschstudierenden kontaktieren.
E-Mail: erasmus@tu-dortmund.de
Telefon: +49 231 755-6373/7869
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung
Sprechzeiten in Präsenz: Dienstags 13:30-15:00 Uhr nur mit Terminanmeldung












