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Auslandsaufenthalte in Erasmus+ Partnerländern

Erasmus+ Internationale Mobilität

Studierende und Lehrende der TU Dortmund können unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des Erasmus+ Programms (KA131 international) in alle Erasmus+ Partnerländer der Welt (Weltregionen 1-14) gefördert werden, sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Die sogenannte „Internationale Mobilität“ oder „KA131 international“ im Erasmus+ Programm gibt der TU Dortmund die Möglichkeit Individualstipendien an Studierende und Lehrende zu vergeben, wenn diese in Partnerländern eine Auslandsmobilität durchführen.

Zunächst können diese Individualstipendien nur vergeben werden, wenn Studierende und Lehrende über Erasmus+ Verträge mit Großbritannien oder über entsprechende Fakultätskooperationen ins Ausland gehen, für die ein Antrag beim Referat Internationales vorab gestellt worden und genehmigt worden ist.

Alle Informationen zu dieser neuen Möglichkeit sind unter den folgenden Punkten zusammengefasst.

Der Austausch mit den 33 Erasmus+ Programmländern ist universitätsweit bekannt und erfolgt seit über 35 Jahren sehr erfolgreich.

Die Förderung von Outgoing Studierenden und Lehrenden in Partnerländer ist nun auch unter bestimmten Voraussetzungen in der KA131 des Erasmus+ Programms möglich. Das heißt, dass die Universität mit der jährlichen Antragstellung anteilig bis zu 20% der Mittel für diese „Internationale Mobilität“ beantragen kann.

Partnerländer sind nach Regionen (1-14) unterteilt und auf der verlinkten DAAD-Seite einzusehen.

Grundsätzlich können in dieser Programmlinie

  • Studierende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie für einen Studienaufenthalt über eine bestehende Erasmus+ Kooperation ihrer Fakultät mit Großbritannien für eine Auslandsmobilität ausgewählt worden sind;
  • Studierende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie sich für ein Praktikum in Großbritannien beim Referat Internationales um eine Förderung beworben haben;
  • Lehrende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie über bestehende Erasmus+ Kooperationen ihrer Fakultät mit Großbritannien für eine Dozentenmobilität ausgewählt worden sind;
  • Erasmus+ Fakultätskoordinierende können zusammen mit den Kontaktpersonen für Fakultätskooperationen für die Mobilität von Outgoing-Studierenden und -Lehrenden in andere Partnerländer einen Antrag beim Referat Internationales stellen.
    • Die Antragsteller*innen können somit für Studierende und Lehrende der TU Dortmund, die über ihre Fakultätskooperation ins Ausland gehen wollen, einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss beantragen, die dann entsprechend der Antragstellung und im Rahmen der Erasmus+ Grundlagen und Richtlinien von der Fakultät im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens zugesagt werden können.
    • Ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement muss zügig nach Zusage mit der Gastuniversität geschlossen werden, wenn dieses nicht schon vorhanden ist.
    • Die Auszahlung der Mittel erfolgt über das Referat Internationales.

Für den Fall, dass es nur begrenzte Mittel im Erasmus+ Programm gibt, wird die Förderung der Internationalen Mobilität eher nachrangig berücksichtigt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Förderung immer abhängig von der Zuwendungssumme ist, die die TU Dortmund für alle Mobilitäten im Rahmen der KA131 erhält. Die Zuwendungssumme wird in der Regel im Juni/Juli eines Jahres bekanntgegeben.

Für den Fall, dass es nur begrenzte Mittel im Erasmus+ Programm gibt, wird die Förderung der Internationalen Mobilität eher nachrangig berücksichtigt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die maximalen Fördersummen. Der tatsächliche Mobilitätszuschuss wird vom Referat Internationales vor der Mobilität berechnet und den Erasmus+ Outgoings mitgeteilt.

Mobilitäten nach Großbritannien

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum (im akademischen Jahr 2023/2024 eingeschränkt)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Studierende nach Großbritannien (Partnerland der Region 14)

Monatliche Förderungssumme: 600 EUR / Monat

Mögliche Sonderzuschüsse: siehe Chancengerechte Mobilität

 
Dozentenmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (im akademischen Jahr 2023/2024 nicht förderfähig)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Personal nach Großbritannien (Partnerland der Region 14)

Förderungssumme (5-14 Tage): 180 EUR / Tag und Reisekosten laut Tabelle (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)

Mögliche Sonderzuschüsse: siehe Erasmus+ Dozentenmobilität

 

Mobilitäten in andere Partnerländer

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum (im akademischen Jahr 2023/2024 nicht förderfähig)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Studierende in Partnerländer außer Region 13 und 14

Monatliche Förderungssumme: 700 EUR / Monat

Mögliche Sonderzuschüsse: siehe Chancengerechte Mobilität

 

Dozentenmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (im akademischen Jahr 2023/2024 eingeschränkt)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Lehrende in Partnerländer außer Region 13 und 14

Förderungssumme (5-14 Tage): 180 EUR / Tag und Reisekosten laut Tabelle (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)

Mögliche Sonderzuschüsse: siehe Erasmus+ Dozentenmobilität

Eine Gesamtübersicht über alle Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 können auf der Internetseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes eingesehen werden. Es ist zu beachten, dass die TU Dortmund selbst festlegen kann, welche Mobilitäten sie fördert, da diese abhängig vom zugewiesenen Erasmus+ Gesamtbudget sind.

Großbritannien

Informationen für Erasmus+ Fakultätskoordinierende

Wenn es bereits eine Erasmus+ Kooperation mit einer Universität in Großbritannien gibt, ist ggf. das Erasmus+ Inter-Institutional Agreement zu verlängern. Es können auch neue Partneruniversitäten in GB hinzukommen.

Sie können die Plätze dann, wie gehabt, an Studierende und Lehrende vergeben, so dass die Kooperationen einfach im Erasmus+ Program (trotz Brexit) weitergeführt werden können. Es ist natürlich zu beachten, welche Informationen bezüglich des Mobilitätszuschusses von der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin für das jeweilige akademische Jahr kommuniziert wurden.

Eine gesonderte Antragstellung beim Referat Internationales ist nicht notwendig. Studierende und Lehrende bewerben sich so wie im Rahmen der Mobilität mit Programmländern.

Informationen für Studierende

Studium: Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät um einen Erasmus+ Platz an einer Universität in Großbritannien über ihre Erasmus+ Fakultätskoordination. Danach nominiert der/die Erasmus+ Fakultätskoordinator*in die Studierenden an der Gasteinrichtung und die Teilnehmer*innen melden sich, wie gewohnt, an der Gastuniversität an. Studierende müssen sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular beim Referat Internationales bewerben. Also gleicht der Ablauf den von allen anderen Erasmus+ Outgoings.

Praktikum: Studierende bewerben sich nach Praktikumszusage durch die Gasteinrichtung direkt im Referat Interationales um die Förderung. Bewerbungsunterlagen sind auf der Erasmus+ Webseite für Praktika erhältlich.

Fristen

Informationen für Personal

Da die TU Dortmund Großbritannien nun in diesem neuen Rahmen der KA131 weiter fördern möchte, bleibt alles so wie in der Erasmus+ Dozentenmobilität bekannt.

In der Erasmus+ Personalmobilität wird die Förderung von Mobilitäten nach GB leider nicht möglich sein. Hier kann gern auf die anderen Programmländer ausgewichen werden.

Fakultätskooperationen mit Universitäten in einem Partnerland

Informationen für Erasmus+ Fakultätskoordinierende und Verantwortliche für Fakultätskooperationen

Wenn es bereits Fakultätskooperationen mit Universitäten in Partnerländern gibt (siehe „Was sind die Partnerländer?“), die seit mindestens 3 akademischen Jahren aktiv gelebt werden, können die Verantwortlichen für diese Fakultätskooperation zusammen mit dem/der Erasmus+ Fakultätskoordinierenden einen Antrag beim Referat Internationales stellen (siehe „Antragsformular“).

Im Falle einer Zusage muss sich zügig um den Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional-Agreements (IIA) gekümmert werden. Die Erasmus+ Fakultätskoordinierenden kennen das Prozedere und sprechen sich dann mit dem Hella Koschinski im Referat Internationales ab.

Die entsprechenden Erasmus+ Fakultätskoordinierenden bzw. die Verantwortlichen für die Fakultätskooperationen können die Plätze dann, wie gehabt, an Studierende und Lehrende vergeben. Das Verfahren muss natürlich transparent auf der entsprechenden Webseite der Fakultät für Studierende und Lehrende erkennbar sein.

Es ist wichtig, dass die Mobilitäten im Rahmen der Erasmus+ Grundsätze durchgeführt werden (z.B. Studiengebührenerlass an der Partneruniversität; Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen; Mindestaufenthaltsdauer etc.).

Online-Antragsformular & Frist

Studierende und Lehrende bewerben sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular (Studierende) und Lehrende wenden sich an Andrea Schöne.

 

Informationen für Studierende

Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät um einen Erasmus+ Platz (Studium) an einer Kooperation der Fakultät über ihre Erasmus+ Fakultätskoordination oder der/dem Verantwortlichen für eben diese Fakultätskooperation.  Danach nominiert der/die Erasmus+ Fakultätskoordinator*in/Verantwortliche für diese Fakultätskooperation die Studierenden an der Gasteinrichtung. Studierende müssen sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular beim Referat Internationales bewerben. Also läuft für Studierende alles wie für alle anderen Erasmus+ Outgoings (in Programmländer).

Fristen

 

Informationen für Personal

Informieren Sie sich auf der Internetseite Erasmus+ Dozentenmobilität über den grundsätzlichen Ablauf einer Erasmus+ Dozentenmobilität. Ihre Fakultät muss für die entsprechende Fakultätskooperation einen Antrag beim Referat Internationales gestellt haben, damit Sie Erasmus+ Mittel für eine Dozentenmobilität an eine Universität in einem Partnerland genehmigt bekommen können.

Erasmus+ Personalmobilitäten in Erasmus+ Partnerländer werden aktuell nicht gefördert.

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