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Auslandsaufenthalte in Erasmus+ Partnerländern

Erasmus+ Internationale Mobilität

Studierende und Lehrende der TU Dortmund können unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des Erasmus+ Programms (KA131 international) in alle Erasmus+ Partnerländer der Welt (Weltregionen 1-14) gefördert werden.

Die sogenannte „Internationale Mobilität“ oder „KA131 international“ im Erasmus+ Programm gibt der TU Dortmund erstmalig die Möglichkeit Individualstipendien an Studierende und Lehrende zu vergeben, wenn diese in Partnerländern eine Auslandsmobilität durchführen.

Zunächst können diese Individualstipendien nur vergeben werden, wenn Studierende und Lehrende über Erasmus+ Verträge mit Großbritannien oder über entsprechende Fakultätskooperationen ins Ausland gehen, für die ein Antrag beim Referat Internationales vorab gestellt worden ist.

Alle Informationen zu dieser neuen Möglichkeit sind unter den folgenden Punkten zusammengefasst.

Der Austausch mit den 33 Erasmus+ Programmländern ist universitätsweit bekannt und erfolgt seit über 35 Jahren sehr erfolgreich.

Die Öffnung des Erasmus+ Programms für andere Länder, sogenannte Partnerländer, kennen wir bisher nur aus der Erasmus+ Förderlinie  KA107/KA171.

Die Förderung von Outgoing Studierenden und Lehrenden in Partnerländer ist nun auch unter bestimmten Voraussetzungen in der KA131 des Erasmus+ Programms möglich. Das heißt, dass die Universität mit der jährlichen Antragstellung anteilig bis zu 20% der Mittel für diese „Internationale Mobilität“ beantragen kann.

Partnerländer sind nach Regionen (1-14) unterteilt und auf der verlinkten DAAD-Seite einzusehen.

Grundsätzlich können in dieser Programmlinie

  • Studierende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie für einen Studienaufenthalt über eine bestehende Erasmus+ Kooperation ihrer Fakultät mit Großbritannien für eine Auslandsmobilität ausgewählt worden sind;
  • Studierende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie sich für ein Praktikum in Großbritannien beim Referat Internationales um eine Förderung beworben haben;
  • Lehrende der TU Dortmund gefördert werden, wenn sie über bestehende Erasmus+ Kooperationen ihrer Fakultät mit Großbritannien für eine Dozentenmobilität ausgewählt worden sind;
  • Erasmus+ Fakultätskoordinierende können zusammen mit den Kontaktpersonen für Fakultätskooperationen für die Mobilität von Outgoing-Studierenden und -Lehrenden in andere Partnerländer einen Antrag beim Referat Internationales stellen.
    • Die Antragsteller*innen können somit für Studierende und Lehrende der TU Dortmund, die über ihre Fakultätskooperation ins Ausland gehen wollen, einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss beantragen, die dann entsprechend der Antragstellung und im Rahmen der Erasmus+ Grundlagen und Richtlinien von der Fakultät im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens zugesagt werden können.
    • Ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement muss zügig nach Zusage mit der Gastuniversität geschlossen werden, wenn dieses nicht schon vorhanden ist.
    • Die Auszahlung der Mittel erfolgt über das Referat Internationales.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Förderung immer abhängig von der Zuwendungssumme ist, die die TU Dortmund für alle Mobilitäten im Rahmen der KA131 erhält. Die Zuwendungssumme wird in der Regel im Juni/Juli eines Jahres bekanntgegeben.

Hier finden Sie eine Übersicht über die maximalen Fördersummen. Der tatsächliche Mobilitätszuschuss wird vom Referat Internationales vor der Mobilität berechnet und den Erasmus+ Outgoings mitgeteilt.

Mobilitäten nach Großbritannien

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum (Frühjahr 2023)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Studierende nach Großbritannien (Partnerland der Region 14)

Monatliche Förderungssumme: 600 EUR / Monat

Mögliche top ups

  • für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen*: 250 EUR / Monat
  • für Geförderte mit einem GdB ab 20 (bis zu 15.000 EUR pro Semester) - Realkostenantrag
  • für Praktika: 150 EUR / Monat
  • für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig

* Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
* Studierende und Graduierte, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

 
Personalmobilität zur Lehre, Hospitation, zum Sprachkurs etc. (ab Wintersemester 2022/2023)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Personal nach Großbritannien (Partnerland der Region 14)

Förderungssumme (5-14 Tage): 180 EUR / Tag und Reisekosten laut Tabelle (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)

Mögliche top ups

  • für nachhaltiges Reisen: bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

 

Mobilitäten in andere Partnerländer

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum (ab Wintersemester 2023/2024)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Studierende in Partnerländer außer Region 13 und 14

Monatliche Förderungssumme: 700 EUR / Monat

Mögliche top ups

  • für Teilnehmer*innen mit geringen Chancen*: 250 EUR / Monat
  • für Geförderte mit einem GdB ab 20 und Studierende mit Kind (ern) (bis zu 15.000 EUR pro Semester) - Realkostenantrag
  • Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen* aus Programm- in Partnerländern (abgesehen von den Regionen 13 und 14 ): Reisekosten laut Tabelle (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
  • für nachhaltiges Reisen


* Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
* Studierende und Graduierte, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
* Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
* erwerbstätige Studierende (genaue Bedingungen werden bekannt gegeben)

 

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken (ab Wintersemester 2023/2024)

Mobilitätsrichtung: Outgoing-Lehrende in Partnerländer außer Region 13 und 14

Förderungssumme (5-14 Tage): 180 EUR / Tag und Reisekosten laut Tabelle (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)

Mögliche top ups

  • für nachhaltiges Reisen: bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

 

Eine Gesamtübersicht über alle Förderraten in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 können auf der Internetseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes eingesehen werden. Es ist zu beachten, dass die TU Dortmund selbst festlegen kann, welche Mobilitäten sie fördert, da diese abhängig vom zugewiesenen Erasmus+ Gesumtbudget sind.

Großbritannien

Informationen für Erasmus+ Fakultätskoordinierende

Wenn es bereits eine Erasmus+ Kooperation mit einer Universität in Großbritannien gibt, ist ggf. das Erasmus+ Inter-Institutional Agreement zu verlängern. Es können auch neue Partneruniversitäten in GB hinzukommen.

Die entsprechenden Erasmus+ Fakultätskoordinierenden können die Plätze dann, wie gehabt, an Studierende und Lehrende vergeben, so dass die Kooperationen einfach im Erasmus+ Program (trotz Brexit) weitergeführt werden können.

Eine gesonderte Antragstellung beim Referat Internationales ist nicht notwendig. Studierende und Lehrende bewerben sich somit um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular (Studierende) und Lehrende wenden sich an Andrea Schöne.

Bewerbungsfrist in den Fakultäten

 

Informationen für Studierende

Studium: Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät um einen Erasmus+ Platz an einer Universität in Großbritannien über ihre Erasmus+ Fakultätskoordination. Danach nominiert der/die Erasmus+ Fakultätskoordinator*in die Studierenden an der Gasteinrichtung und die Teilnehmer*innen melden sich, wie gewohnt, an der Gastuniversität an. Studierende müssen sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular beim Referat Internationales bewerben. Also gleicht der Ablauf den von allen anderen Erasmus+ Outgoings.

Praktikum: Studierende bewerben sich nach Praktikumszusage durch die Gasteinrichtung direkt im Referat Interationales um die Förderung. Bewerbungsunterlagen sind auf der Erasmus+ Webseite für Praktika erhältlich.

Fristen

 

Informationen für Personal

Da die TU Dortmund Großbritannien nun in diesem neuen Rahmen der KA131 weiter fördern wird, bleibt alles so wie in der Erasmus+ Dozentenmobilität und der Erasmus+ Personalmobilität bekannt.

Fakultätskooperationen mit Universitäten in einem Partnerland

Informationen für Erasmus+ Fakultätskoordinierende und Verantwortliche für Fakultätskooperationen

Wenn es bereits Fakultätskooperationen mit Universitäten in Partnerländern gibt (siehe „Was sind die Partnerländer?“), die seit mindestens 3 akademischen Jahren aktiv gelebt werden, können die Verantwortlichen für diese Fakultätskooperation zusammen mit dem/der Erasmus+ Fakultätskoordinierenden einen Antrag beim Referat Internationales stellen (siehe „Antragsformular“).

Im Falle einer Zusage muss sich zügig um den Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional-Agreements (IIA) gekümmert werden. Die Erasmus+ Fakultätskoordinierenden kennen das Prozedere und sprechen sich dann mit Hella Koschinski ab.

Die entsprechenden Erasmus+ Fakultätskoordinierenden bzw. die Verantwortlichen für die Fakultätskooperationen können die Plätze dann, wie gehabt, an Studierende und Lehrende vergeben. Das Verfahren muss natürlich transparent auf der entsprechenden Webseite der Fakultät für Studierende und Lehrende erkennbar sein.

Es ist wichtig, dass die Mobilitäten im Rahmen der Erasmus+ Grundsätze durchgeführt werden (z.B. Studiengebührenerlass an der Partneruniversität; Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen; Mindestaufenthaltsdauer etc.).

Online-Antragsformular & Frist

Studierende und Lehrende bewerben sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular (Studierende) und Lehrende wenden sich an Andrea Schöne.

 

Informationen für Studierende

Studierende bewerben sich in ihrer Fakultät um einen Erasmus+ Platz (Studium) an einer Kooperation der Fakultät über ihre Erasmus+ Fakultätskoordination oder der/dem Verantwortlichen für eben diese Fakultätskooperation.  Danach nominiert der/die Erasmus+ Fakultätskoordinator*in/Verantwortliche für diese Fakultätskooperation die Studierenden an der Gasteinrichtung. Studierende müssen sich dann um die Erasmus+ Mittel über das entsprechende Online-Formular beim Referat Internationales bewerben. Also läuft für Studierende alles wie für alle anderen Erasmus+ Outgoings (in Programmländer).

Fristen

 

Informationen für Personal

Informieren Sie sich auf der Internetseite Erasmus+ Dozentenmobilität über den grundsätzlichen Ablauf einer Erasmus+ Dozentenmobilität. Ihre Fakultät muss für die entsprechende Fakultätskooperation einen Antrag beim Referat Internationales gestellt haben, damit Sie Erasmus+ Mittel für eine Dozentenmobilität an eine Universität in einem Partnerland genehmigt bekommen können.

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Anfahrt & Lageplan

Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.

Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
 

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.

Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.