Erasmus+ Dozentenmobilität
Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.
Dozent*innen der TU Dortmund können sich über das Referat Internationales um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben. Die Voraussetzung für die Lehre im Ausland ist dabei ein gültiges Erasmus+ Inter-Institutional Agreement und die Absprache mit der Erasmus+ Fakultätskoordinatorin oder dem Fakultätskoordinator.
Auch wenn Reisen ggf. aufgrund von Reisebeschränkungen teilweise nicht möglich sein sollten, können Sie eine virtuelle Dozentenmobilität an einer Partneruniversität durchführen. Andrea Schöne berät Sie gern.
Bestens Informiert
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur TU Dortmund
- Dozent*innen ohne Dotierung an der TU Dortmund
- Lehrbeauftragte der TU Dortmund
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der TU Dortmund
Programmländer:
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern
6 Länder außerhalb der EU
Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
Die Partnerländer sind auf der DAAD-Seite ebenfalls übersichtlich genannt. Hier gibt es die Möglichkeit über die Erasmus+ Internationale Mobilität in KA131 ggf. Mittel zu beantragen.
Vereinigtes Königreich
In der neuen Erasmus + Programmgeneration (2021-2027) wird das Vereinigte Königreich als Partnerland förderfähig sein. Durch die internationale Öffnung der Förderlinie KA131 sind Outgoing-Mobilitäten von Deutschland ins VK sowohl für Personal als auch Studierende förderfähig, wenn die TU Dortmund ausreichend Mittel im entsprechenden Call erhält.
Bis Mai 2023 kann die TU Dortmund weiterhin Outgoing-Mobilitäten über die "alte" Erasmus+ Programmgeneration (Call 2020) finanzieren!
Jede Fakultät verfügt über Erasmus+ Inter-Institutional Agreements, die die Studierenden- und/oder Dozentenmobilitäten vertraglich festhalten. Es können also nur Mobilitäten gefördert werden, für die ein entsprechendes Erasmus+ Inter-Institutional Agreement vorliegt.
Nicht immer, aber sehr häufig, werden in den Verträgen sowohl die Studierendenmobilität als auch die Dozentenmobilität vereinbart, so dass die Übersicht der Erasmus+ Partneruniversitäten für Studierende auch für Lehrende eine gute Orientierung ist.
Auf der verlinkten Seite können Sie sehen, wer in Ihrer Fakultät Erasmus+ Fakultätskoordinator*in ist und sich bei ihr/ihm über die Möglichkeiten für Lehrende informieren. Natürlich gibt das Referat Internationales auch Auskunft über die vorhandenen Verträge.
Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Weitere Ziele können sein:
- Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme
- Austausch von Lehrinhalten und -methoden
- Stärkung und Ausbau der Verbindungen zwischen Fakultäten
- Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte
- Teilnehmer*innen gehören zu dem genannten Personenkreis (siehe „Wer kann sich bewerben?“)
- nur für Lehraufenthalte (nicht für Konferenzteilnahmen!)
- eine Erasmus+ Inter-Institutional Agreement muss für das entsprechende Unterrichtsfach vorliegen
- mind. zwei aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) | maximal sechs Wochen bzw. die Anzahl der Tage, die im Inter-Institutional Agreement vereinbart worden sind
- der Aufenthalt muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen
- für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche (fünf Arbeitstage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: acht Stunden geteilt durch fünf Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage
- werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche
Aufenthaltskosten
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag:
- Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich*): 180 EUR
- Gruppe 2 (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): 160 EUR
- Gruppe 3 (Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): 140 EUR
vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
- Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich*): 126 EUR
- Gruppe 2 (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): 112 EUR
- Gruppe 3 (Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): 98 EUR
*Dozentenmobilitäten ins Vereinigte Königreich können bis Mai 2023 noch aus dem Call 2020 finanziert werden. Danach ist ggf. eine Finanzierung in der neuen Programmgeneration (2021-2027) möglich (dann wird das VK vom Programm- zum Partnerland).
Reisekosten | Stückkosten für Hin- und Rückfahrt
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz mit den u.a. Beträgen. Weiterhin ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“ möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Sie können ebenfalls bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten, wenn Sie aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
- 10 - 99 km: 23 EUR
- 100 – 499 km: 180 EUR (für "Green Travel": 210 EUR)
- 500 – 1.999 km: 275 EUR (für "Green Travel": 320 EUR)
- 2.000 – 2.999 km: 360 EUR (für "Green Travel": 410 EUR)
- 3.000 – 3.999 km: 530 EUR (für "Green Travel": 610 EUR)
- 4.000 – 7.999 km: 820 EUR
- 8.000 km und mehr: 1.500 EUR
Wichtige Hinweise:
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Reisekosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten, wie oben aufgezeigt, bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Behinderung haben, da wir ggf. Sonderzuschüsse beantragen können.
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW!
Aufgrund der begrenzten Mittel kann es bei Reisen von mehreren Dozentinnen und Dozenten einer Fakultät an eine Gasthochschule zum selben Zeitraum zur Förderung von nur einer Person wie oben beschrieben kommen. Jede weitere Person würde dann ggf. 50% der Aufenthalts- und Fahrtstückkosten erhalten. Ist jedoch ausreichend Budget vorhanden, können auch mehrere Reisen an eine Gasthochschule zum selben Zeitraum erfolgen. Erkundigen Sie sich bei Frau Schöne.
Vor der Reise
Die geplanten Mobilitäten zu Lehrzwecken müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt beim Referat Internationales (Andrea Schöne) per E-Mail beantragt werden. Bitte nennen Sie die geplantent Arbeitstagen im Ausland, An- u. Abreisedatum, tatsächlicher An- und Abreiseort, Name der Gasthochschule inkl. Erasmus Code.
Nach Zusage, dass die Mobilität mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden kann, reichen Sie bitte folgende Dokumente bei Andrea Schöne ein:
- Einladung der Gasthochschule
- Online-Annahmeerklärung und Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)
Dienstreiseantrag über SAP stellen (Sie erhalten die entsprechenden Informationen vom Referat Internationales / Andrea Schöne!)
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhält die/der Lehrende einen Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) mit den Förderrichtlinien, welcher unterschrieben an das Referat Internationales/Andrea Schöne zurückgeschickt werden muss.
Für Ihre Mobilität muss die TU Dortmund eine A1-Bescheinigung (innerhalb der EU) / Entsendebescheinigung (außerhalb der EU) beantragen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mitführen müssen, welche vom Dezernat 3.2 automatisch mit Ihrem SAP-Dienstreiseantrag bei der Krankenkasse beantragt wird.
Reisesicherheit: Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.
Während der Reise
- Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (Certificate of Attendance) von der Gasthochschule am Ende der Erasmus+ Mobilitätsphase ausstellen lassen
Nach der Reise
- Reisebelege in Kopie zusammen mit dem Dokument Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (im Original) an das Referat Internationales senden (innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstreise)
- Link zur EU Survey-Onlineumfrage wird per E-Mail von der EU-Kommission direkt an Sie gesendet
Ab dem Wintersemester 2023/2024 wird das Erasmus+ Programm auch für Mobilitäten mit ausgewählten Universitäten in Erasmus+ Partnerländern geöffnet. Hier können sich Fakultäten für Erasmus+ Mobilitätszuschüsse im Rahmen bestehender Fakultätskooperationen bis zum 31. März bewerben. Diese Linie nennt sich Erasmus+ Internationale Mobilität.
Eine Dozentenmobilität in ein Partnerland ist nur über die Kontaktperson in der Fakultät, die für die entsprechende Kooperation zuständig ist und einen Antrag auf Mittel in der Internationalen Mobilität in KA131 gestellt und genehmigt bekommen hat, möglich.
Die administrativen Vorgänge unterscheiden sich kaum von den hier genannten administrativen Schritten. Teilnehmer*innen werden individuell vom Referat Internationales über die Abläufe via E-Mail informiert.
Bei Fragen können Sie sich direkt an Silke Viol wenden.
Erfahrungsberichte
Lukas Brandt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Didaktik der Sozialwissenschaften
Mein Aufenthalt in Salerno, Italien im Rahmen der Erasmus+ Dozentenmobilität war eine sehr positive Erfahrung. Besonders gut hat es mir gefallen als Gastdozent Einblicke in die Besonderheiten des italienischen Wissenschaftssystems zu erhalten und mit Kollegen und Studierenden in Austausch über Lehrinhalte und Forschungsthemen zu kommen. Jedem der schon einmal zu Lehrzwecken ins Ausland reisen wollte kann ich das Programm Erasmus + bedenkenlos weiterempfehlen.
Marléne Baumeister, Mathematische Statistik und industrielle Anwendungen
Mit der Erasmus+ Personal- und Dozentenmobilität hab ich 2 Wochen in Salzburg an der Paris-Lodron-Universität verbracht. Dort habe ich die Arbeitsgruppe von Arne Bathke besucht, mit der mein Doktorvater Markus Pauly viel kooperiert. Deshalb hatte ich die Möglichkeit, eine Lehrveranstaltung zu einem Thema zu halten, mit dem ich mich auch in der Forschung beschäftige. Zusätzlich konnte ich einige andere Doktoran:innen der Statistik kennenlernen und neue Ideen für meine eigene Forschung sammeln.