Krankenversicherung
Austauschstudierende benötigen aufgrund der Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, um an einer deutschen Universität eingeschrieben werden zu können.
Um die Einschreibung an der TU Dortmund abzuschließen, muss eine elektronische Bescheinigung (M10) über Ihren Krankenversicherungsschutz auf der Grundlage eines ausreichenden Versicherungsschutzes durch eine deutsche Krankenkasse elektronisch bei der TU Dortmund eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich oder per E-Mail an eine Deutsche Krankenversicherung.
Austauschstudierende aus EU-Mitgliedstaaten können i.d.R. ihre Versicherung aus dem europäischen Heimatland verwenden. Hierfür dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Nachweis für den Versicherungsschutz. Zusätzlich zur EHIC wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
- Sie können nur an der TU Dortmund eingeschrieben werden, wenn Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen (Studierende aus der Türkei können dies in der Regel über das Dokument A/T-11)!
- Sie können eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung in Ihrer ersten Woche in Dortmund abschließen.
- Sie können davon ausgehen, dass mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung annähernd alle ärztlichen Kosten übernommen werden.
- Es befindet sich eine Niederlassung einer gesetzlichen Krankenkasse auf dem Campus der TU Dortmund.
- Zurzeit liegt der Beitrag inkl. Pflegeversicherung für Studierende bei ca. 146 EUR pro Monat.
Krankenversicherung während des Deutsch Intensivkurses
Sofern Sie am Deutsch Intensivkurs im März oder September teilnehmen, müssen Sie für diesen Monat eine (Reise-)Krankenversicherung in Ihrem Heimatland abschließen, da Sie zu dieser Zeit noch nicht offiziell Studierende*r der TU Dortmund sind und somit die deutsche Versicherung noch nicht aktiv ist!
Ansonsten sind Sie während des Deutsch Intensivkurses nicht krankenversichert!
Studierende über 30 Jahre
Austauschstudierende über 30 Jahren können nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Stattdessen haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 276 EUR pro Monat.
- Private Krankenversicherung (deutsch oder international):
- Vollversicherung: Die Beiträge richten sich nach Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Sie können daher stark variieren und hoch ausfallen.
- Spezialtarife für internationale Studierende: Diese sind oft günstiger, schließen aber unter Umständen bestimmte Behandlungen aus.
Wir können keine bestimmte Versicherung empfehlen. Bitte achten Sie jedoch auf einen guten Versicherungsschutz und prüfen Sie mögliche Leistungsausschlüsse sorgfältig. Andernfalls müssen Sie im Krankheitsfall unter Umständen hohe Behandlungskosten selbst tragen.
Wo Sie Anbieter finden
- Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen (die Techniker Krankenkasse hat eine Geschäftsstelle auf dem Campus)
- Übersicht der privaten Krankenversicherungen (Vollversicherung)
- Private Krankenversicherungen für internationale Studierende bieten unter anderem Care Concept, Dr. Walter und Mawista an.
- Auch Online-Vergleichsportale helfen beim Vergleich verschiedener Versicherungen und Anbieter.
Wichtig: Auch wenn Sie eine private oder freiwillige Versicherung abschließen, müssen Sie Ihren Versicherungsnachweis an eine gesetzliche Krankenkasse senden, damit die Anmeldung zur Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.
Befreiung
Eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie einen Nachweis über eine ausreichende private (deutsche oder internationale) Krankenversicherung für die Zeit Ihres Studiums an der TU Dortmund vorlegen können. Versicherungen, die außerhalb von Deutschland abgeschlossen werden können, erfüllen die Vorgaben meist nicht!
Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Hilfreiches Wörterbuch
Sie finden ein vom Deutschen Studierendenwerk herausgegebenes "Illustriertes Gesundheitswörterbuch" zu den Themen Erste Hilfe, Attest, Beipackzettel, Überweisungen, usw. in deutscher und englischer Sprache hier.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne das Team der Gast- und Austauschstudierenden kontaktieren.
E-Mail: exchange-students@tu-dortmund.de
Telefon: +49 231 755-6373/7869
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung
Sprechzeiten in Präsenz: Dienstags 13:30-15:00 Uhr nur mit Terminanmeldung












