Zum Inhalt
Welche Formen von Kooperationsvereinbarungen gibt es?

Leitfaden für den Abschluss internationaler Kooperationen

Partnerschaften mit internationalen Hochschulen lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen. Dies sind Kooperationen auf Universitätsebene, Fakultätskooperationen, Studierendenaustauschabkommen sowie Erasmus+ Kooperationen.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr darüber, welche Vorgehensweise für den Abschluss bilateraler Kooperationsvereinbarungen an der TU Dortmund zu beachten ist und welche Unterstützung Sie hierbei erhalten. 

Kooperationsvereinbarungen im Überblick

Der Abschluss eines Partnerschaftsvertrags auf Universitätsebene setzt in der Regel Kontakte von Wissenschaftler*innen mehrerer Fakultäten und/oder Instituten zu dem internationalen Kooperationspartner voraus. Fakultätsübergreifende Verträge können auch aus strategischen Gründen geschlossen werden.

Welche Kriterien sollten für den Abschluss einer Kooperation auf Universitätsebene erfüllt werden?

  • Geeignete Partner sind international renommierte ausländische Einrichtungen;
  • die Zusammenarbeit muss auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein;
  • Sicherstellung einer mindestens mittelfristigen Finanzierungsperspektive,
  • Kooperation zwischen mindestens zwei Fakultäten oder Instituten der Universität in Forschung und Lehre,
  • geplanter fachgebundener Wissenschafts-, Forschungs-, Dozent*innen und Studierendenaustausch.

Auf welche weiteren Aspekte sollte man bei der Auswahl der Kooperationspartner achten?

Aufgrund von begrenzten Ressourcen empfiehlt es sich, bei der Wahl der Kooperationspartner darauf zu achten, dass die angestrebte Zusammenarbeit zur weiteren fachlichen Profilierung der Universität beitragen kann. Eine Konzentration auf Partner mit besonderer strategischer Bedeutung ist ratsam.

Welche Verfahrensschritte sind zum Abschluss eines Vertrages auf Hochschulebene notwendig?

Für die Durchführung der Vertragsschließung ist das Rektorat – unter der Federführung durch das Referat Internationales - in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten zuständig. Das  Referat Internationales koordiniert auch die Berichterstattung an die Hochschulgremien.

Ist mit der Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen eine finanzielle Unterstützung verbunden?

Mit der Vertragsunterzeichnung ist keine finanzielle Unterstützung verbunden.

Nach juristischer Prüfung des Vertragsentwurfs wird der Antrag dem Rektor durch das Referat Internationales vorgelegt. Stimmt er dem Vertragsentwurf zu, erhält das Referat Internationales die unterzeichnete Vertragsvorlage. Nach Vertragsunterzeichnung durch die Partnerhochschule ist dem Referat Internationales der Originalvertrag zuzusenden.

Gerne stellen wir Ihnen den Mustervertrag der TU Dortmund für Ihre Vertragsabstimmung zur Verfügung. 

In der Übersicht der Partneruniversitäten können Sie einsehen, mit welchen internationalen Hochschulen die TU Dortmund kooperiert.

Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung auf Fakultätsebene ist immer dann ratsam, wenn nur eine Fakultät an einer Kooperation mit einer Fakultät oder einem Institut des internationalen Partners interessiert ist.

Welche Kriterien sollten für den Abschluss einer Partnerschaft auf Fakultäts- bzw. Institutsebene erfüllt werden?

  • Geeignete Partner sind international renommierte ausländische Einrichtungen;
  • die Zusammenarbeit muss auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein;
  • Sicherstellung einer mindestens mittelfristigen Finanzierungsperspektive,
  • geplanter fachgebundener Wissenschafts-, Forschungs-, Dozent*innen und Studierendenaustausch;
  • es muss eine/n Ansprechpartner*in in der Fakultät geben, der/die Inhalte des Vertrags koordiniert (z.B. Auswahlverfahren für Outgoings, Unterbringung und Betreuung von Incomings).

Finanzierung
Mit der Vertragsunterzeichnung ist keine finanzielle Unterstützung verbunden.

Welche Verfahrensschritte sind zum Abschluss eines Vertrages auf Fakultäts- bzw. Institutsebene notwendig?

Für die Durchführung der Vertragsschließung ist das Rektorat (Prorektorin Internationales) - unter der Federführung durch das Referat Internationales - in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten zuständig.

Dem Referat Internationales sind folgende Unterlagen per E-Mail zu schicken:

  • ein mit dem internationalen Kooperationspartner abgestimmter Vertragsentwurf nach dem Vorbild bereitgestellter Musterverträge,
  • ein kurzer Bericht mit Erläuterung der durchgeführten und zukünftig geplanten Aktivitäten und Nennung der Ansprechpartner*innen für die Zusammenarbeit auf beiden Seiten hervorgehen (vollständige Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse),
  • eine Befürwortung der Kooperationsvereinbarung durch den/die jeweiligen Dekan*in (E-Mail ist ausreichend)

Nach juristischer Prüfung des Vertragsentwurfs wird der Antrag der Prorektorin Internationales durch das Referat Internationales vorgelegt. Stimmt sie dem Vertragsentwurf zu, erhält das Referat Internationales den Vertrag unterzeichnet zurück. Nach Vertragsunterzeichnung durch die Partnerhochschule ist dem Referat Internationales der Originalvertrag zuzusenden.

Gerne stellen wir Ihnen den Mustervertrag der TU Dortmund für Ihre Vertragsabstimmung zur Verfügung. 

In der Übersicht der Partneruniversitäten können Sie einsehen, mit welchen internationalen Hochschulen die TU Dortmund kooperiert.

Der Abschluss eines Studierendenaustauschabkommens auf Fakultätsebene ist immer dann ratsam, wenn nur eine Fakultät an einer Kooperation mit einer Fakultät oder einem Institut des internationalen Partners interessiert ist, die nur den Austausch von Studierenden beinhalten soll.

Welche Kriterien sollten für den Abschluss einer Partnerschaft auf Fakultäts- bzw. Institutsebene erfüllt werden?

  • Geeignete Partner sind international renommierte ausländische Einrichtungen;
  • die Zusammenarbeit muss auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein;
  • Sicherstellung einer mindestens mittelfristigen Finanzierungsperspektive,
  • geplanter fachgebundener Wissenschafts-, Forschungs-, Dozent*innen und Studierendenaustausch;
  • es muss eine/n Ansprechpartner*in in der Fakultät geben, der/die Inhalte des Vertrags koordiniert (z.B. Auswahlverfahren für Outgoings, Unterbringung und Betreuung von Incomings).

Finanzierung

Mit der Vertragsunterzeichnung ist keine finanzielle Unterstützung verbunden.

Welche Verfahrensschritte sind zum Abschluss eines Vertrages auf Fakultäts- bzw. Institutsebene notwendig?

Für die Durchführung der Vertragsschließung ist das Rektorat (Prorektorin Internationales) – unter der Federführung durch das  Referat Internationales - in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten zuständig.

Dem Referat Internationales sind folgende Unterlagen per E-Mail zu schicken:

  • ein mit dem internationalen Kooperationspartner abgestimmter Vertragsentwurf nach dem Vorbild bereitgestellter Musterverträge,
  • ein kurzer Bericht mit Erläuterung der durchgeführten und zukünftig geplanten Aktivitäten und Nennung der Ansprechpartner*innen für die Zusammenarbeit auf beiden Seiten hervorgehen (vollständige Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse),
  • eine Befürwortung der Kooperationsvereinbarung durch den/die jeweiligen Dekan*in  (E-Mail ist ausreichend)

Nach juristischer Prüfung des Vertragsentwurfs wird der Antrag der Prorektorin Internationales durch das  Referat Internationales vorgelegt. Stimmt sie dem Vertragsentwurf zu, erhält das Referat Internationales den Vertrag unterzeichnet zurück. Nach Vertragsunterzeichnung durch die Partnerhochschule ist dem Referat Internationales der Originalvertrag zuzusenden.

Gerne stellen wir Ihnen den Mustervertrag der TU Dortmund für Ihre Vertragsabstimmung zur Verfügung. 

In der Übersicht der Partneruniversitäten können Sie einsehen, mit welchen internationalen Hochschulen die TU Dortmund kooperiert.

Damit im Rahmen des europäischen Bildungsprogramms Erasmus+ Mobilität von Studierenden und Dozent*innen zwischen zwei oder mehreren Hochschulen stattfinden kann, muss für die Vertragslaufzeit ein digitales Erasmus+ Inter-Institutional Agreement (IIA) zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule geschlossen werden.

Das IIA regelt somit den Austausch mit teilnahmeberechtigen Universitäten in den 33 sogenannten Programmländern in der KA131.

Welche Kriterien müssen für den Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional Agreements erfüllt werden?

  • der/die Erasmus+ Fakultätskoordinierende wählt geeignete Partner aus,
  • die potentielle Partnerhochschule ist im Besitz einer gültigen Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein,
  • der/die Erasmus+ Fakultätskoordinierende hat mit der Partnerhochschule die Inhalte geklärt (z.B. Sprachniveau, Umfang des Studierenden- und/oder Dozentenaustauschs)

Auf welche weiteren Aspekte sollte man bei der Auswahl der Kooperationspartner achten?

Es empfiehlt sich, bei der Wahl der Kooperationspartner darauf zu achten, dass die Studieninhalte an der Partneruniversität möglichst mit denen der TU Dortmund übereinstimmen, damit eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen für die Studierenden problemlos erfolgen kann. Ferner ist es ratsam die Partnerhochschulen so zu wählen, dass ein aktiver Austausch in beide Richtungen zu erwarten ist.

Welche Verfahrensschritte sind zum Abschluss eines Erasmus+ Inter-Institutional Agreements notwendig?

In jeder Fakultät gibt es mindestens eine*n Erasmus+ Fakultätskoordinator*in, der/die innerhalb der Fakultät für den Austausch zuständig ist. Er/sie nimmt direkt mit Hella Koschinski, Referat Internationales Kontakt auf, um den Prozess des digitalen IIAs zu beginnen.

Alle Inter-Institutional Agreements werden zentral von der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin Silke Viol (Referat Internationales) digital über das entsprechende IT-Sytem unterschrieben und an die Partneruniversität digital geschickt.

Die Inter-Institutional Agreements müssen vor Beginn eines akademischen Jahres und sollten für mehrere akademische Jahre geschlossen werden (das maximale Ende ist jedoch durch die jeweilige Programmlaufzeit der EU vorgegeben - aktuell also das akademische Jahr 2028/2029).

Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm sind auf der Seite Erasmus+ zu finden.

Eine Übersicht über alle bestehenden IIAs (Studierendenmobilität) sind unter Erasmus+ Partneruniversitäten mit der Datenbank verknüpft und somit tagesaktuell aufgeführt. Wer sich über die aktuellen IIAs im Bereich der Erasmus+ Dozentenmobilität informieren möchte, kann dies unter „Mit welchen Universitäten kooperieren die Fakultäten?“ tun.

Weitere interessante Themen finden Sie im ServicePortal

Kontakt

Anfragen zu Kooperationen mit Asien und Mittel- und Südamerika bitte an Frau Artmann.

Anfragen zu Kooperationen mit Nordamerika, Europa, Afrika und Ozeanien bitte an Frau Schubert.

Kontakt für allgemeine Anfragen: cooperationtu-dortmundde