Berufstätige Studierende
Sie arbeiten parallel zum Studium, um sich das Studium leisten zu können? Sie fragen sich, wie Sie einen Auslandsaufenthalt finanzieren sollen, wenn Sie Ihren Job für diese Zeit pausieren oder sogar aufgeben müssen? Im Erasmus+ Programm gibt es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, damit Sie diese großartige Chance auf einen Auslandsaufenthalt nicht verpassen.
Erasmus+ Social Top Ups für Aufenthalte in Europa (Programmländer)

Das Erasmus+ Programm ist mit der neuen Programmgeneration chancengerechter und inklusiver geworden. Der Abbau potenzieller Hürden durch neue Mobilitätsformate und die finanzielle Zusatzförderung sowie die Ausweitung der Zielgruppen ermöglichen die Teilnahme am Programm für noch mehr Menschen.
Berufstätige Studierende, die den Job für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt aufgeben oder pausieren, können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 EUR beantragen. Beachten Sie bitte die Bedingungen unten. Der Aufenthalt muss in einem Erasmus+ Programmland (KA131, ab Projektjahr 2022) stattfinden. Aufenthalte in sogenannten Partnerländern - wie zum Beispiel Großbritannien - kommen erst mit dem Projektjahr 2023/24 dafür in Frage (Aufenthalte ab etwa August 2023).
Erasmus+ Outgoings können sich bei Fragen zum Social Top Up an
wenden.
Erasmus+ Studium: Mindestens drei Monate vor Beginn Ihrer Mobilität sollte die Ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden. Sie erhalten dazu eine gesonderte Email, nachdem Sie im Erasmus+ Programm aufgenommen wurden. In dieser Mail sind wichtige Informationen zu den Social TopUps und die Ehrenwörtlichen Erklärung als Anlage beigefügt.
Erasmus+ Praktikum: Zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung (mindestens einen Monat vor Beginn des Praktikums) geben Sie Ihre Absicht im Bewerbungsformular an und reichen die Ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung ein. Aber aufgrund der begrenzten Mittel empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung!
Was gilt als Erwerbstätigkeit?
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein.
Während des Mindestzeitraums der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Nachweise: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen.
Darf ich den Job während des Auslandsaufenthalts behalten?
Nein. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Falls Sie Ihren Job während des Auslandsaufenthaltes weiter machen, kann Ihr*e Arbeitgeber*in (im Falle einer Beschäftigung an der TU Dortmund dann das Dezernat Personal) bei allen Fragen zur Remote Work unterstützen. Ein Social Top Up kommt in diesem Fall nicht in Frage.
Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle Belege zu den Social Top Ups aufbewahren müssen, da die Hochschule Stichproben durchführen wird. Nach Aufforderung müssen Sie alle Belege unverzüglich einreichen.
Suche & Personensuche
Kalender
Zur Veranstaltungsübersicht
Frist endet: Stipendienprogramm für einen Auslandsaufenthalt in Frankreich für (Post-)Doktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Eat & Read - Offener Nachmittag im IBZ

Frist endet: Stipendienprogramm für den Master France Excellence Europa

Deutsches Sprachcafé

Frist endet: Stipendienprogramm für ein Auslandssemester in Frankreich
Anfahrt & Lageplan
Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.