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Erstakademiker*innen

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus haben es zum Teil schwerer im Studium - und erst recht bei einem Auslandsaufenthalt. Sie bekommen teilweise weniger Unterstützung von zu Hause und haben häufig nicht die beste finanzielle Ausgangslage, um die Mehrkosten für einen Auslandsaufenthalt zu tragen. Um diese Hürden zu überwinden, wird genau diese Zielgruppe über das Erasmus+ Programm zusätzlich mit einem monatlichen Social Top Up gefördert.  

Erasmus+ Social Top Ups für Aufenthalte in Europa (Programmländer)

Schriftzug "Erasmus+" auf einem grünen Stoff © DAAD

Das Erasmus+ Programm ist mit der neuen Programmgeneration chancengerechter und inklusiver geworden. Der Abbau potenzieller Hürden durch neue Mobilitätsformate und die finanzielle Zusatzförderung sowie die Ausweitung der Zielgruppen ermöglichen die Teilnahme am Programm für noch mehr Menschen.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, die einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt durchführen, können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 EUR beantragen. Beachten Sie bitte die Bedingungen unten. Der Aufenthalt muss in einem Erasmus+ Programmland (KA131, ab Projektjahr 2022) stattfinden. Aufenthalte in sogenannten Partnerländern - wie zum Beispiel Großbritannien - kommen erst mit dem Projektjahr 2023/24 dafür in Frage (Aufenthalte ab etwa August 2023).

Erasmus+ Outgoings können sich bei Fragen zum Social Top Up an

wenden.

Beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.

Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.

Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Erasmus+ Studium: Mindestens drei Monate vor Beginn Ihrer Mobilität sollte die Ehrenwörtliche Erklärung eingereicht werden. Sie erhalten dazu eine gesonderte Email, nachdem Sie im Erasmus+ Programm aufgenommen wurden. In dieser Mail sind wichtige Informationen zu den Social TopUps und die Ehrenwörtlichen Erklärung als Anlage beigefügt. 

Erasmus+ Praktikum: Zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung geben Sie Ihre Absicht im Bewerbungsformular an und reichen die Ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung ein.  Aber aufgrund der begrenzten Mittel empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung!

Als Nachweise gelten formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern und eine Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Belege zu den Social Top Ups aufbewahren müssen, da die Hochschule Stichproben durchführen wird. Nach Aufforderung müssen Sie alle Belege unverzüglich einreichen.

Weitere Informationsquellen

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

Sprechzeitenausfall:   Bitte beachten Sie, dass die Sprechzeiten im Oktober ausfallen. Ab November werden die Sprechzeiten voraussichtlich freitags angeboten. Wir empfehlen daher bei Fragen eine Beratung in den Sprechzeiten im September.

Sprechzeiten (bis 30.9.) über Telefon/Skype/Zoom:  ohne Terminvergabe, offen
Tel.: 0231 755-4728 / Skype: laura-hope
Mo 13:00-15:30 Uhr    
Di   9:00-11:30 Uhr     
Mi  13:00-15:30 Uhr    

Sprechzeiten (bis 30.9.) in Präsenz: nur mit Terminanmeldung 
Mi 9:00-11:30 Uhr