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Organisation Studien- & Praktikumsaufenthalte Austauschstudierender

Internationale Austauschstudierende (Studium/Praktikum)

Internationale Austauschstudierende (d.h. Studierende auf Bachelor- oder Masterniveau, die an einer Hochschule außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind) haben in Abhängigkeit von ihrer Heimatuniversität die Möglichkeit, im Rahmen verschiedener Programme für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt an die TU Dortmund zu kommen.

Möchten Sie eine*n internationale Austauschstudierende*n für einen Studienaufenthalt abseits dieser Programme oder für einen Praktikumsaufenthalt an der TU Dortmund empfangen, finden Sie im Folgenden Informationen zur Organisation des Aufenthaltes.

Die internationalen Austauschstudierenden finden relevante Informationen für die Organisation ihres Aufenthalts unter "Organisation des Praktikumsaufenthalts".

Sollte es sich bei dem Gast um eine*n internationale*n Forschende*n im Promotionsstudium handeln, stehen die Welcome Services für internationale Forschende zur Unterstützung zur Verfügung.

 

Internationale Austauschstudierende können sich als Programmstudent*in an der TU Dortmund einschreiben und damit von den gleichen Vorteilen wie reguläre Studierende profitieren. Für die Einschreibung fällt der reguläre Semesterbeitrag von ca. 350 EUR pro Semester an.

Bei einem Praktikumsaufenthalt ist die Einschreibung nicht obligatorisch, allerdings ist sie insbesondere aufgrund der damit vorliegenden Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Praktikum auftreten, zu empfehlen.

Sollten sich internationale Austauschstudierende kein vollständiges Semester an der TU Dortmund bzw. in Nordrhein-Westfalen aufhalten, was insbesondere bei Praktikumsaufenthalten häufig gegeben ist, können sie am Ende des Aufenthalts die anteilige Rückerstattung der Gebühr für das Semesterticket (Bestandteil des Semesterbeitrags) beim AStA beantragen.

Die Einschreibung erfolgt durch den Zulassungsbereich. Detaillierte Informationen über den Prozess und benötigte Dokumente finden die Studierenden auf dieser Webseite. Von den Betreuenden muss den Studierenden für die Einschreibung ein Betreuungsschreiben bzw. eine Betreuungszusage ausgestellt werden, aus der die Dauer des Aufenthaltes hervorgeht.

Der zhb - Bereich Fremdsprachen der TU Dortmund bietet einen 4-wöchigen, kostenlosen Deutsch Intensivkurs für Austauschstudierende auf den Sprachniveaus A1-B2 im September und im März an.

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses können 7 ECTS erworben werden. Die Kurse finden montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr statt. Das Fehlen am Kurs ist insgesamt nur an zwei Tagen möglich.

Bei Interesse wenden sich die Studierenden bitte an das Referat Internationales.

Eine Übersicht über verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten findet sich auf unserer Webseite. Die Reservierung einer Unterkunft ist nicht über das Referat Internationales möglich und erfolgt in der Regel durch die internationalen Austauschstudierenden.

Sollte ein Wohnheimzimmer beim Studierendenwerk Dortmund in Frage kommen, sollte die Anfrage, ob ein Zimmer während des Aufenthaltszeitraums verfügbar ist, durch die einladende Einrichtung erfolgen, um die Anbindung an die TU Dortmund zu versichern. Die Mietpreise für Kurzzeitmieten liegen zwischen 350,- und 500,- EUR, zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 700,- EUR zu hinterlegen, um die Reservierung abzuschließen. Ansprechpartner ist das Studierendenwerk Dortmund. Zu berücksichtigen ist, dass die Mindestmietdauer in der Regel vier Monate beträgt und nur in Ausnahmefällen kürzere Mietzeiträume auf Anfrage angeboten werden können.

Als Grundlage für einen Praktikumsaufenthalt empfiehlt sich die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags der TU Dortmund für internationale Praktikant*innen.

Sie können den Vertrag vorab aufsetzen und an den/die Praktikanten*in senden, allerdings muss er im Original unterschrieben werden. Dies kann am einfachsten nach der Ankuft des/der Praktikanten*in erfolgen. Bitte senden Sie dafür in zweifacher Ausfertigung den seitens der betreuenden Person und des/der Praktikanten*in unterschriebenen Vertrag per Hauspost an das Referat Internationales (Kontakt: Gothe-Kräher oder Werse), damit er durch die Leitung stellvertretend für das Rektorat unterzeichnet und an Sie zurückgesendet werden kann.

Sollte der bzw. die Praktikant*in bzw. die Heimatuniversität auf die Unterzeichnung eines anderweitigen Vertrags bestehen, ist dieser zunächst durch die betreuende Einrichtung zur Prüfung an die Abteilung Versicherungen und Vertragsmanagement (Ansprechpartnerin is Frau Sahra Erkan) weiterzuleiten und im Anschluss durch den Rektor (bzw. stellvertretend durch das Referat Internationales) unterschreiben zu lassen.

Ob und in welcher Form eine Vergütung erfolgt, hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab.

Grundsätzlich muss bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ab dem ersten Tag Mindestlohn gezahlt werden. Bei einem Pflichtpraktikum ist dies nicht der Fall.

Aus welchen Mitteln die Bezahlung erfolgt und in welcher Form (bspw. Aufwandsentschädigung, Stipendium, Vertrag für studentische Mitarbeiter*innen) entscheidet der einladende Bereich. Rückfragen zu Aufwandsentschädigungen und Arbeitsverträgen kann das Dezernat Personal beantworten. Bei Rückfragen zur Gewährung von Stipendien wenden Sie sich bitte je nach den zugrundeliegenden Mitteln an das Drittmittelmanagement oder Ihre Ansprechperson bezüglich der Haushaltsmittelbewirtschaftung im Dezernat Finanzen und Beschaffung.

Kontakt

Fragen zu den genannten Aufenthalten bitten wir an internshipstu-dortmundde zu richten.