Einschreibung
Sie haben einen Zugangs- oder Zulassungsbescheid erhalten und möchten sich einschreiben?
Bitte prüfen Sie zunächst anhand dieser Checkliste, ob Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben. Anschließend senden Sie Ihre „Anmeldung zur Immatrikulation“ mit den erforderlichen Unterlagen - innerhalb der im Bescheid genannten Frist - an die E-Mail-Adresse international.enrollmenttu-dortmundde des Zulassungsbereichs.
Die vollständigen Einschreibeunterlagen müssen im Bescheid genannten Zeitraum eingehen. Nach Ablauf der Einschreibfrist verliert der Zugangs- oder Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und eine Einschreibung kann nicht mehr vorgenommen werden.
Wichtig:
- Zur Einschreibung für ein Studium an der TU Dortmund muss für alle Studierenden der Status der Krankenversicherung vorliegen. Ohne einen Versicherungsnachweis kann keine Einschreibung an der TU Dortmund erfolgen.
- Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Zusendung der Unterlagen ausschließlich per E-Mail. Bitte senden Sie alle relevanten Dokumente in einer E-Mail!
- Bitte senden Sie uns nur vollständige Unterlagen zu, damit sich Ihre Einschreibung nicht unnötig verzögert.
Einzureichende Unterlagen für die Einschreibung
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Höchstes Schulabschlusszeugnis
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis zur Vorlage bei einer Hochschule. Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen“
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
- Gegebenenfalls Nachweis der Einschreibvoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung, wenn Sie ein Studienkolleg absolviert haben
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums, wenn Sie schon einmal studiert haben
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums, wenn Sie schon ein Studium abgeschlossen haben
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen bei Einstieg in ein höheres Fachsemester
- Der vollständig ausgefüllte und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebene „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Höchstes Schulabschlusszeugnis
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis zur Vorlage bei einer Hochschule. Weitere Informationen zum Thema „Krankenkassen“
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
- Gegebenenfalls Nachweis der Einschreibvoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung, wenn Sie ein Studienkolleg absolviert haben
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen bei Einstieg in ein höheres Fachsemester
- Der vollständig ausgefüllte und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebene „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss der Fakultät
- Abschluss-Urkunden Ihres Bachelorabschlusses
- Fächer- und Notenübersicht/vollständige Anlagen zum Diplom Ihres Bachelorabschlusses
- Abschluss-Urkunden Ihres Masterabschlusses
- Fächer- und Notenübersicht/vollständige Anlagen zum Diplom Ihres Masterabschlusses
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Das Team der Welcome Services bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Promotionsstudierende.
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangsbescheid zum Sprachkurs
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Anmeldung zur Immatrikulation“. Bitte geben Sie in jedem Fall eine Korrespondenzadresse in Deutschland an!
- Teilnahmebescheinigung eines im Semester stattfindenden studienvorbereitenden Deutschkurses
- Höchstes Schulabschlusszeugnis
- Fächer- und Notenübersicht des höchsten Schulabschlusszeugnisses
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Aktueller Krankenversicherungsnachweis der privaten Krankenversicherung zur Vorlage bei einer Hochschule.
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Nachweis der absolvierten Hochschul-Aufnahmeprüfung
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums, wenn Sie schon einmal studiert haben
- Abschluss-Urkunde Ihres Studiums, wenn Sie schon ein Studium abgeschlossen haben
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (ab Einschreibung zum Wintersemester 2023/2024):
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Kontakt
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
E-Mail-Anfragen
Schriftliche Anfragen können Sie an unsere E-Mail-Adresse senden.
Telefonische Anfragen
Di: 11:00 - 12:00 Uhr
Fr: 11:00 - 12:00 Uhr
Telefon: +49 (0) 231 755-6349
Bitte nutzen Sie für telefonische Anfragen ausschließlich die oben genannte Telefonnummer!
Sprechzeiten in Präsenz
nur mit Terminanmeldung
Mi 09:00 - 11:30 Uhr
Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. Bitte nutzen Sie in diesem Fall unsere anderen Kontaktmöglichkeiten (Sprechzeiten via Zoom, E-Mail, Telefon).
Sprechzeiten via Zoom
Offene Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung über Zoom.
Mo 10:00 - 11:00 Uhr
Do 13:00 - 14:00 Uhr
Statusabfragen
Sie haben Ihre Unterlagen für die Einschreibung bereits übermittelt und möchten den Status erfragen? Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch. Bitte sehen Sie davon ab, einen Beratungstermin zu buchen.