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Informieren Sie sich frühzeitig!

Vor der Bewerbung

Sie möchten wissen, welche Studiengänge von der TU Dortmund angeboten werden und welche Voraussetzungen Sie für eine Bewerbung erfüllen müssen? Informationen hierzu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Auswahl des Studiengangs

Das Lehrangebot der TU Dortmund umfasst rund 80 Studiengänge in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, Gesellschafts- und Kulturwissenschaften sowie eine breit aufgestellte Lehrerbildung für alle Schulformen.

Die Allgemeine Studienberatung der TU Dortmund unterstützt unteranderem Studieninteressierte bei der Studienorientierung aber auch bei der Studienwahl und Studienentscheidung.

Zulassungsvorausetzungen

Um an der TU Dortmund studieren zu können, muss eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen werden.

Eine Hochschulzugangsberechtigung kann der höchste Schulabschluss oder der höchste Schulabschluss in Verbindung mit dem Nachweis einer Hochschulaufnahmeprüfung und/oder Studienzeiten und/oder einem Studienabschluss aus dem jeweiligen Heimatland sein.

Je nach Bildungsnachweisen können alle Studiengänge (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)) oder nur bestimmte Studiengänge (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB)) studiert werden. Es kann auch sein, dass vor Aufnahme eines Studiums ein Studienkolleg absolviert werden muss. Bitte beachten Sie, dass die TU Dortmund kein Studienkolleg anbietet.

Im Rahmen der Antragstellung wird anhand der Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (anabin) geprüft, ob die eingereichten Bildungsnachweise einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) entsprechen und ob alle weiteren Zugangs- und Einschreibvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Sprachvoraussetzungen

Für eine Zulassung zum Fachstudium benötigen Sie einen Nachweis ausreichender Sprach­kennt­nisse.

Unterrichtssprache für viele Stu­di­en­gän­ge der TU Dort­mund ist Deutsch.

Für ein erfolgreiches Studium benötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse. Diese sind mit einer bestandenen Deutschprüfung nachzuweisen.

Anerkannte Deutschnachweise
  • Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung (Stufe 2 oder 3). Es werden nur Zeugnisse von Universitäten, Hochschulen und Studienkollegs anerkannt, deren Prüfungsordnung bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert sind.
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): Summe TDN mindestens 16
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS)
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • telc Deutsch C1 Hoch­schu­le-Zertifikat mit dem Gesamtprädikat ausreichend oder besser

Informationen zu weiteren befreienden Sprachprüfungen finden Sie hier zum Download.

Das zhb - Bereich Fremdsprachen der TU Dort­mund bietet die DSH-Prüfung an. Auf der Webseite können Sie sich über die DSH-Prüfung und die Anmeldung informieren.

Für ein erfolgreiches Studium eines englischsprachigen Studiengangs der TU Dort­mund benötigen Sie sehr gute Englischkenntnisse. Informationen zu der Einordnung von englischen Sprachzertifikaten finden Sie unter anderem im uni-assist Referenzrahmen für englische Sprachnachweise (Stand: Sommersemester 2024).

Englischsprachige Master­studien­gänge

  • Advanced Methods in Particle Physics (IMAPP): Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Automation and Robotics: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau C1 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Chemical Biology: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Chem­is­try: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Data Science: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Econometrics: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen. Zum Beispiel: IELTS 6.5, 6.0, 5.5 / TOEFL iBT (94 - 72) / TOEFL PBT (626 - 543), TOEFL ITP Level 1 (626 - 543)
  • Industrial Mathematics : Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Manufacturing Technology: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
  • Mechanics of Sustainable Materials and Structures: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Physics: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Process Systems Engineering: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Religion, Ethics and Politics: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau B2 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.
  • Spatial Planning: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
  • SPRING - Spatial Planning for Regions in Growing Economies: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
  • Sustainable Energy Systems: Nachweis über Kom­pe­ten­zen in der englischen Spra­che, die min­des­tens dem Niveau C1 des eu­ro­pä­isch­en Referenzrahmens entsprechen müs­sen.

Deutschsprachige Stu­di­en­gän­ge mit zusätzlichen englischsprachigen Anforderungen

Für eine Zulassung zum Fachstudium benötigen Sie einen Nachweis ausreichender Sprach­kennt­nisse.

Wenn Sie keinen ausreichenden Nachweis haben, können Sie sich für eine Einschreibung als Deutschkursstudierende/-r bewerben. Diese Bewerbung erfolgt grundsätzlich über die Bewerbung zum Fachstudium.

Voraussetzung für eine Einschreibung als Deutschkursstudierende/-r ist eine Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) für einen Studiengang, der von der TU Dort­mund angeboten wird.

Nach erfolgter Antragsstellung und erfolgreicher Prüfung Ihrer Hochschul­zugangs­berechtigung (HZB) erhalten Sie einen Zugangsbescheid zum Sprachkurs. Mit diesem können Sie sich als Deutschkursstudierende/-r einschreiben, sofern Sie einen studien­vor­be­rei­tenden Sprachkurs besuchen. Bitte beachten Sie, dass die TU Dort­mund keine eigenen studien­vor­be­rei­tenden Deutschkurse anbietet. Wenden Sie sich bitte an einen privaten studien­vor­be­rei­tenden Sprachkursanbieter.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Deutschkurses und Erwerb ausreichender Sprach­kennt­nisse muss eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung für das Fachstudium erfolgen.

Kontaktieren Sie uns:

Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund

Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde

Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Wir sind für Sie grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, sind wir gerade in einem Termin oder in einem Gespräch. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut. // Aktuelle Änderung: Am 09.12.2024 und vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 findet keine telefonische Sprechstunde statt.

Persönlich vor Ort im International Office: Mi 09:00 - 11:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. // Aktuelle Änderung: In der Zeit 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2024 entfällt die persönliche Sprechstunde.

Persönlich via Zoom: Mo 10:00 - 11:00 Uhr und Do 13:00 - 14:00 Uhr // Offene Online-Sprechstunde über Zoom ohne vorherige Anmeldung. // Aktuelle Änderung: Am Montag den 09.12.2024 entfällt die Zoom-Sprechstunde. Darüber hinaus findet im Zeitraum 23.12.2024 bis einschließlich zum 06.01.2025 keine Zoom-Sprechstunde statt.