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Visum und Status

In der Regel gilt: Wer Praxiserfahrungen außerhalb der Europäischen Union machen möchte, muss ein Visum beantragen.

Die Erteilung eines solchen Visums obliegt der in Deutschland ansässigen, konsularischen Vertretung des Praktikumslandes. Da die Bestimmungen und Formalitäten zur Beantragung großen Änderungen unterliegen können, erkundigen Sie sich bitte direkt bei den Landesvertretungen. Eine Übersicht mit Links zu den einzelnen Webseiten finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Tipp:

Vermittlungsorganisationen, wie zum Beispiel College Council, helfen Ihnen gegen eine geringe Gebühr, das Visum für bestimmte Länder zu beantragen. Dies ist besonders interessant für die Studierenden, die nicht viel Vorlaufzeit (ab ca. vier bis acht Wochen) haben.

Ausgewählte Länder

Bitte beachten Sie: Das Referat Internationales bietet keine Visumsberatung an. Die unten angegebenen Hinweise können sich auch jederzeit ändern. Sie müssen sich selbst bei den entsprechenden nationalen Vertretungen über den Beantragungsprozess informieren. 

Für Praktikant*innen ist  ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) er­for­der­lich. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Beantragung des Visums zu beginnen, denn der ganze Prozess kann bis zu drei Monaten dauern.

In der Kategorie T5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Stu­die­ren­den ihren Lebensunterhalt durch Stipendien und/oder das Praktikumsgehalt/Ersparnisse nachweisen müssen und keine öf­fent­lichen Leis­tun­gen beantragen dürfen.

Mögliche Praktika

Praktika im Gesundheitswesen, Tourismus oder in der Gastgewerbe sind nicht erlaubt. Schulpraktika sind nur erlaubt, wenn sie voll betreut werden (kein selbstständiges Unterrichten).

Forschungspraktika von unter sechs Monaten an Hochschulen in Großbritannien gelten möglicherweise als Studienaufenthalt und somit wäre ggf. kein Visum für EU-Staatsbürger*innen notwendig. Ihre Gasthochschule gibt dazu Auskunft.

Schritt 1: Certificate of Sponsorship

Um ein T5 Visum beantragen zu können, müssen die Teil­neh­men­den über ein sogenanntes Certificate of Sponsorship (CoS) verfügen. Beim CoS handelt es sich um eine Referenznummer, die In­for­ma­ti­onen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teil­neh­men­den enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Bearbeitungszeit für ein CoS dauert etwa bis zu vier Wochen. Das CoS können Sie wie folgt beantragen:

  • ggf. arbeitet Ihre aufnehmende Einrichtung schon mit einer Organisation, die dazu berchtigt ist, das CoS auszustellen. Erkundigen Sie sich während der Bewerbung bei der Einrichtung.
  • Ihre aufnehmende Einrichtung erklärt sich bereit, das CoS für Sie über eine Organisation, wie z.B. ESPA , zu beantragen. Ihre Einrichtung muss sich bezüglich der CoS Beantragung mit ESPA in Kontakt setzten (eduespaukcom) und sich dazu bereit erklären, die damit verbundenen Kosten zu zahlen, abzüglich Ihres eigenen Beitrages dazu, den Sie direkt mit ESPA besprechen können.
  • Ggf. können Sie selbst den CoS-Antrag über z.B. BUNAC oder andere Organisationen (vollständige Liste) beantragen.  Allerdings sind damit hohe Programmgebühren verbunden.  

Schritt 2: Visumsantrag

Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of Sponsorship online ausgefüllt wer­den und kostet derzeit 244 britische Pfund (Vergünstigung von 55 britischen Pfund für manche Nationalitäten). Die Beantragung kann etwa fünf wei­tere Wochen in Anspruch nehmen.

Kranken­ver­sicherung

Wer über ein Visum verfügt, muss zudem in der Regel eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öf­fent­lichen Gesundheitsdienst, zahlen (ggf. nur für Aufenthalte ab sechs Monate). Für Stu­die­ren­de beträgt die Gebühr etwa 470 britische Pfund jährlich.

Für die Beantragung eines Visums zu Praktikumszwecken in den USA wird in der Regel ein Sponsor benötigt. Planen Sie mindestens sechs bis acht Wochen für die Beantragung des J1-Visums ein. Folgende Organisationen kommen dafür in Frage:

Beachten Sie, dass dies keine vollständige Liste oder Empfehlung ist. Vergleichen Sie bitte die Angebote und ent­schei­den Sie selbst, mit welchem Sponsor Sie das Praktikum durchführen möchten.

Ausländische Studierende

Sie müssen die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort über längere Auslandsaufenthalte informieren, sonst könnte Ihr Visum für Deutschland die Gültigkeit verlieren! Außerdem ist es wichtig, dass Sie in Deutschland mit einem Wohnsitz angemeldet bleiben.

Beachten Sie , dass Sie ggf. auch für Praktika im Schengenraum eine Aufenthaltserlaubnis für das entsprechende Land beantragen müssen. Erkundigen Sie sich bitte bei der konsularischen Vertretung des Landes über die genaue Regelung für Ihr Vorhaben.

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Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

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Sprechzeiten über Telefon/Zoom Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

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Di 9:00-12:00 Uhr

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