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Eröffnung von Bankkonten

Für internationale Studierende, die nach Deutschland kommen, ist die Eröffnung eines Bankkontos ein wichtiger Schritt. Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Staatsangehörigkeit. Im Folgenden sind die allgemeinen Schritte aufgeführt, die zu beachten sind.

EU-/EWR-Bürger*innen

EU-/EWR-Bürger*innen können in der Regel mit wenig Aufwand ein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Die benötigten Unterlagen sind:

  • Ein gültiger Pass oder Personalausweis
  • Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder der Zulassungsbescheid der Hochschule

EU-/EWR-Bürger*innen profitieren von den gleichen Konditionen für ein Girokonto wie deutsche Bürger*innen.

Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen

Für Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen, die nach Deutschland kommen, sind spezielle Konten erforderlich, um die Anforderungen für das Visum zu erfüllen. Es gibt zwei Formen von Konten, die benötigt werden: das Sperrkonto für die Lebenshaltungskosten und das Girokonto für den täglichen Gebrauch. Im Folgenden sind die schrittweisen Anleitungen für die Eröffnung eines Sperrkontos und eines Girokontos aufgeführt:

Sperrkonto (für das Visum):

  1. Bankauswahl: Wählen Sie eine Bank, die Sperrkonten anbietet.
  2. Dokumente sammeln: Füllen Sie das Kontoeröffnungsformular aus und sammeln Sie die erforderlichen Dokumente, wie Ihren gültigen Reisepass und die Studienzulassung.
  3. Beglaubigung der Dokumente: Lassen Sie die Dokumente von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen.
  4. Betrag überweisen: Überweisen Sie den erforderlichen Betrag (aktuell 11.208 Euro ab Januar 2023) auf das Sperrkonto.
  5. Abhebungen in Deutschland: Nach der Einreise können Sie monatlich bis zu 934 Euro von Ihrem Sperrkonto abheben.

Girokonto:

  1. Bankauswahl: Wählen Sie eine Bank, die Girokonten für Nicht-EU-/EWR-Bürger*nnen anbietet. Beachten Sie, dass nicht alle Banken diese Dienstleistung anbieten.
  2. Dokumente sammeln: Sammeln Sie die notwendigen Dokumente, einschließlich eines gültigen Reisepasses und einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Einige Banken können weitere Dokumente wie eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Studienplatznachweis verlangen.
  3. Konto eröffnen: Der genaue Prozess kann variieren, aber üblicherweise müssen Sie ein Kontoeröffnungsformular ausfüllen und die erforderlichen Dokumente vorlegen, persönlich, online oder per Post.
  4. Konditionen überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Konditionen des Kontos verstehen, einschließlich möglicher Gebühren und Einschränkungen. Einige Banken bieten möglicherweise nur Basiskonten an.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede deutsche Bank das Recht hat, einen Kontoeröffnungsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Gut zu wissen

Ein Basiskonto ist eine Option, die allen Verbraucher*innen in der EU zur Verfügung steht, unabhängig von ihrem Wohnsitz oder ihrer finanziellen Situation. Es ermöglicht grundlegende Bankgeschäfte wie Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen. Bei der Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland erhalten Sie in der Regel eine Debitkarte (EC-Karte), mit der Sie Geld abheben und in Geschäften bezahlen können. Es ist ratsam, sich vor der Eröffnung eines Kontos über die Konditionen verschiedener Banken zu informieren, um die für Sie günstigsten Konditionen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen allgemeiner Natur sind und sich die Bedingungen bei einzelnen Banken unterscheiden können. Es ist immer ratsam, sich direkt bei der Bank Ihrer Wahl über die spezifischen Anforderungen und den Prozess der Kontoeröffnung zu informieren.

Kontakt

Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.

E-Mail: social.counselingtu-dortmundde

Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.

Wir beraten Sie gerne!