PROMOS Stipendium
Der TU Dortmund stehen im Rahmen von PROMOS, einem vom DAAD und BMBF finanzierten Stipendienprogramm, Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung. Das Mobilitätsprogramm soll an der TU Dortmund u.a. mit Stipendien für Auslandspraktika einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden leisten.
Praktika von mindestens sechs Wochen werden mit einem Fahrtkostenzuschuss gefördert. Ihr Praktikum müssen Sie in der Regel individuell organisieren, aber eine Unterstützung während der Suche nach einem Praktikum erhalten Sie vom Referat Internationales. Wichtig ist allerdings die fristgerechte Bewerbung etwa drei bis fünf Monate vor Praktikumsbeginn.
PROMOS und Corona
Auch virtuelle Praktika können in 2021 gefördert werden, solange die Pandemie eine Ausreise nicht zulässt - dann mit einer monatlichen Aufenthaltspauschale statt mit einem Fahrtkostenzuschuss.
Eckdaten
Bachelor- und Master-Studierende sind förderfähig und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der TU Dortmund eingeschrieben sein.
Doktoranden und Graduierte können nicht gefördert werden.
Vollzeit-Praktika ab sechs Wochen werden gefördert.
Sowohl freiwillige als auch obligatorische Praktika sind förderfähig. Das Praktikum muss für das Studium relevant, aber nicht unbedingt vorgeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage für das Praktikum schon vorliegen.
Praktika in Erasmus Ländern können nur über Erasmus gefördert werden.
Praktika, die in die Sonderprogramme des DAAD passen, können in der Regel nicht über PROMOS gefördert werden - ggf. nur wenn eine Förderabsage vom DAAD vorliegt.
Bei einer Ausreise: Fahrtkostenzuschuss
Stipendiaten/Stipendiatinnen erhalten einen Fahrtkostenzuschuss die sich nach den länderspezifischen Reisekostenpauschalen des DAADs richtet („Teilstipendium Mobilität“ in der Tabelle). Die Höhe der tatsächlichen Reisekosten kann von dieser Pauschale abweichen.
Bei einem virtuellen Praktikum (nur 2021): Monatliche Pauschale
Sollten Sie nicht ausreisen können, können Sie trotzdem eine Förderung für ein virtuelles Praktikum von Deutschland aus erhalten. In diesem Fall erhalten Stipendiaten/Stipendiatinnen die monatliche Summe in der Spalte „Teilstipendiendium Aufenthalt“ nach den länderspezifischen Reisekostenpauschalen des DAADs. Das Stipendium wird ggf. nur für einen Teil des Gesamtzeitraums vergeben.
Sonderförderung
Für Studierende mit Behinderung können bis zu 10.000 EUR Sonderbedarf beim DAAD beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren. Weitere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung mit Laura Hope. Wir empfehlen eine sehr frühzeitige Planung (fangen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit diesem formlosen Antrag an).
Das Referat Internationales unterstützt bei der Suche nach einer Praktikumsstelle mit länderspezifischen Links und Informationen sowie mit einer Moodle-Seite, wo Sie aktuelle Ausschreibungen und Informationen relevant zu Ihrem Studiengang finden.
Bewerbung und Ablauf
31. Januar
30. April
31. Juli
31. Oktober
Ihre Bewerbung müssen Sie allerdings mindestens zwei Monate vor Ihrem geplanten Aufenthalt sowie zu den angegebenen Fristen abgeben. Das heißt z.B., dass die Frist am 31.01. hauptsächlich für Praktika ab dem 1.04. gilt.
Nicht fristgerechte Bewerbungen können eingereicht werden, diese werden allerdings mit einer geringeren Priorität behandelt.
Bewerber/-innen erhalten bis zu sechs Wochen nach der Abgabefrist eine Rückmeldung von der Auswahlkommission.
Alle Unterlagen werden im Bewerbungsportal hochgeladen und Sie müssen zusätzlich das Online-Bewerbungsformular im Referat Internationales einreichen (über den Briefkasten vor dem Gebäude oder per Mail). Erst nach Einreichung des Bewerbungsformulars wird Ihre Bewerbung bearbeitet.
1. Füllen Sie das Online Antragsformular aus. (English application portal here)
2. Laden Sie die folgenden Dateien (auf Englisch oder Deutsch) hoch im Bewerbungsportal hoch:
- Bestätigung der Fakultät über die Studienrelevanz des Praktikums
- Bestätigung des Unternehmens über das Praktikum
Wichtig: mit Angaben über die Art der Tätigkeit, die genaue Praktikumsdauer und die Höhe der Vergütung und mit Firmenstempel; PDF-Dateien werden akzeptiert - Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Lebenslauf
- Notenspiegel
(alle Leistungen an der TU bzw. an einer anderen Hochschule, zum Beispiel BOSS-Ausdruck) - Aktuelle Studienbescheinigung
Studierende müssen nachweisen, dass sie für die gesamte Dauer des Praktikums eingeschrieben sind - ggf. auch zum späteren Zeitpunkt. Wenn das Praktikum z.B. im August anfängt und im Oktober aufhört, müssen die Immatrikulationsbescheinigungen vom Sommersemester und - zum späteren Zeitpunkt - Wintersemester eingereicht werden. - ggf. weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse und Teilnahmescheine von Sprachkursen, die Ihre Bewerbung unterstützen.
Sie benötigen allerdings keinen Sprachnachweis (TOEFL, DAAD, etc.) für diese Bewerbung. - Bei einem virtuellen Praktikum (kann ggf. nachgereicht werden): Ein Nachweis darüber, dass die Ausreise unmöglich wäre (mit Datum, z.B. Reisewarnung vom Auswärtigen Amt, Hinweise zu Grenzschließungen, etc.)
3. Das Bewerbungsformular (keine weiteren Unterlagen) reichen Sie im Referat Internationales ein (z.Hd. Laura Hope, persönlich oder über den Briefkasten vor dem Gebäude oder per Mail).
- bisheriges Engagement
- fachliche Motivation und Relevanz für das weitere Studium bzw. Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium
- fachliche, sprachliche und interkulturelle Qualifikationen
- akademische Leistungen (ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 wird in der Regel erwartet)
- Priorität wird den Studierenden gegeben, die keine oder wenig Vergütung vom Unternehmen erhalten.
Nach Ende des Praktikums müssen Sie innerhalb von zwei Monaten folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung über den Praktikumszeitraum (Word-Datei, PDF-Datei)
- Praktikumszeugnis (formlos)
- Erfahrungsbericht (Vorlage für Nicht-MS-Office-Nutzer)
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum
Die Unterlagen können per E-Mail an Laura Hope bzw. über Sciebo geschickt werden.
FAQs
Au Pair Aufenthalte werden nur gefördert, wenn die Vermittlung und Betreuung (besonders im Hinblick auf die Qualität der akademischen Erfahrung) über eine Agentur läuft.
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn für die betreffende Region und den festgelegten Zeitraum keine "harte" Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Wenn Sie schon eine Zusage für das Stipendium erhalten haben, wird diese zurückgezogen wenn vor Ihrer Abreise eine Reisewarnung veröffentlicht wird.
Beachten Sie auch unabhängig davon diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.
Internationale Studierende dürfen keine Förderung für ein Praktikum im Heimatland bekommen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Sie müssen nach Ihrem Auslandsaufenthalt auch nach Deutschland zurückkehren.
Wichtig: Informieren Sie vor Ihrer Abreise die Ausländerbehörde über Ihren Auslandsaufenthalt, sonst könnten Sie das Wohnrecht in Deutschland verlieren.
Sie müssen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes krankenversichert sein. Studierende können bei einer Stipendienzusage sich auf eigene Kosten über den DAAD-Gruppentarif versichern lassen (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftversicherung).
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Web Info Event: Asia Exchange informiert über „Last-minute outlook on our destinations for fall 2021 semester”

Online Event Reihe: Virtuelle „College Days" von College Council - fünf Termine

Bewerbungsfrist endet: (online) 2021 +C1 Online Chinese Language & Culture Program an der NTU, Taiwan

Bewerbungsfrist endet: GFPS e.V. vergibt Studienstipendium für das WiSe 2021/22 in CZ

Bewerbungsfrist endet: GFPS e.V. Stipendium für eine Kombi aus Praktikum/Studium im WiSe 2021/22 in CZ
Anfahrt & Lageplan
Der Campus der Technischen Universität Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der Technischen Universität Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.