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Checkliste für Auslandsaufenthalte

Egal ob Sie einen Teil Ihres Studiums oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, hier finden Sie Tipps und Informationen über alles, was Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt erledigen müssen.

Erste Schritte: Vor der Bewerbung

Sie überlegen, ob ein Auslandspraktikum oder ein Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule besser ist? Bei einem Auslandsstudium – insbesondere in einem Austauschprogramm - profitieren Sie von guter Betreuung und Unterstützung bei der Organisation, Wohnungssuche sowie Veranstaltungen wie Orientierungstage und Exkursionen. Außerhalb der Austauschprogramme kann es allerdings schwierig sein, weitere Stipendien zu finden.

Bei einem Auslandspraktikum müssen Sie hingegen vieles selbst organisieren, u. a. die Unterkunft, und durchlaufen meist keine Orientierungstage, wo man die Region, Einheimische und die Kultur kennenlernen kann. Das IAESTE-Praktikumsprogramm ist hier eine Ausnahme. Praktika eignen sich oft besser für Studierende, die schon einige Semester im Studium hinter sich gebracht haben und bereits selbstständiger arbeiten können. Es gibt zahlreiche Stipendien für Praktika, die sogar kurzfristig beantragt werden können.

Das Erklärvideo "Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus+?" hilft bei der Entscheidung.

Deutsche Semesterzeiten gelten nicht für ausländische Programme!

Die Semesterzeiten im Ausland unterscheiden sich oft von denen an der TU Dortmund. Informieren Sie sich vorab über die genauen Zeiten an der Gasthochschule und klären Sie in Ihrer Fakultät, ob Prüfungen zu anderen Terminen möglich sind (z.B. ein bis zwei Semester später).

Die Teilnahme an der Orientierungsphase an der Gasthochschule ist verpflichtend. Ein Praktikum vor oder nach dem Auslandsaufenthalt kann helfen, flexibler mit den verschiedenen Semesterzeiten umzugehen. Bei Auslandspraktika haben Sie generell mehr zeitliche Flexibilität und können selbst entscheiden, wann Sie das Praktikum starten und beenden.

Es besteht die Möglichkeit, ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum in einem deutschen Semester zu kombinieren (zwei Aufenthalte in einem Semester), da die Semesterzeiten abweichen. Beispielsweise könnte das Studium von August bis Dezember und das Praktikum von Januar bis März stattfinden.

Der beste Zeitpunkt in Ihrem Studiengang

Für ein Auslandsstudium eignet sich oft das 5. Semester, da man sich viele Wahlpflichtkurse auch aus dem Ausland anrechnen lassen kann. Aber grundsätzlich kön­nen Sie ab dem 3. Semester an Austauschprogrammen teilnehmen. Auslandspraktika sind meist später im Studium sinnvoll, können aber auch schon im ersten Semester gefördert werden. Hierfür können Sie sich an die Beratungsstellen in Ihrer Fa­kul­tät (z.B. Studienfachberatung, Fachschaft) wenden.

Die Welt steht Ihnen offen – doch die Wahl des Landes kann Ihnen schwerfallen. Das Referat Internationales unterstützt Sie in einem Beratungsgespräch dabei.

Lesen Sie die Erfahrungsberichte, um mehr über das Leben in verschiedenen Ländern zu erfahren.

Informieren Sie sich über die benötigten Sprachkenntnisse. Klären Sie, ob Sie Ihre Aufgaben auf Englisch oder Deutsch erledigen können, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen. Achten Sie darauf, ob die Kurse in der Sprache angeboten werden, die Sie sprechen. Stellen Sie bei Praktika sicher, dass genug Mitarbeiter*innen in der Firma Englisch oder Deutsch sprechen, um sich bei der Arbeit verständigen zu können.

Bleiben Sie offen für Neues und für weniger touristische Orte, denn dort lernt man meist die lokalen Menschen und Kultur besser kennen.

Kalkulieren Sie Ihr Budget. An Partnerhochschulen der TU Dortmund entfallen Studiengebühren und im Erasmus+ Programm erhalten Sie zusätzlich einen monatlichen Zuschuss. Beachten Sie auch die niedrigeren Flug- und Visumskosten bei Erasmus+ Aufenthalten für Praktika oder das Studium. Nutzen Sie die Länderinformationen des DAAD , um sich über die Lebenshaltungskosten zu informieren.

Obwohl manche Studien- und Praktikumsprogramme Englisch als Arbeitssprache verlangen, sollten Sie nicht ins Ausland gehen, ohne wenigstens die Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes zu haben. In manchen Ländern reicht zum Beispiel Englisch nicht aus, um sich mit den Einheimischen zu verständigen.

Sprachenlernen in Dortmund: Bereich Fremdsprachen der TU Dortmund

Fremdsprachenkurse
Der Bereich Fremdsprachen im Zentrum für Hochschulbildung (zhb) bietet TU-Studierenden kostenlose Sprachkurse zur Vorbereitung an. Die Anmeldung ist etwa vier Wochen vor Semesterbeginn notwendig. 

Sprachenlernen im Tandem
Im Tandemprogramm können Sie zusammen mit Muttersprachler*innen Ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen, während diese von Ihnen Ihre Muttersprache lernen. Die Kommunikation ist zweisprachig und beide Partner haben gleich viel Zeit zur Verfügung. Die eine Hälfte der Zeit gehört Ihnen, um mit Hilfe Ihres Partners an Ihrer Fremdsprache zu arbeiten, die andere Hälfte gehört dann Ihrem Partner.

Schreibwerkstatt: Akademisches Schreiben und Präsentieren (deutsch/englisch)
Das zhb Bereich Fremdsprachen / w.space bietet semesterbegleitende Kurse, Workshops sowie eine individuelle Schreibberatung an, die während des Semesters genutzt werden können.

Sprachenlernen online

Erasmus+ Online Language Support (OLS)
Erasmus+ Teilnehmer*innen (für ein Studium oder Praktikum) erhalten nach einer Zusage den Zugang zu einem Online-Sprachenportal (OLS) der EU, der kostenlose Sprachtests und -kurse für EU-Sprachen bietet und über mehrere Jahre beliebig verfügbar ist. Die Kurse sind besonders für den Alltag hilfreich, wenn zum Beispiel die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist.

Sprachenlernen im Ausland

DAAD-Verzeichnis: Sprachkurse im Ausland
Im DAAD-Verzeichnis erhalten Sie Informationen zu Sprachkursen an Hochschulen weltweit. 

„​​​Intensive English Program“ in den USA
Das „​​​Intensive English Program (IEP)“​ an der Partnerhochschule Western Washington University bietet „​​​non-credit“ englische Sprachkurse in sechs Niveau-Stufen an. Studierende verbringen im Programm ein ganzes Trimester (etwa drei Monate) auf dem Campus. Zum Teil werden auch Vollstipendien (inkl. Studiengebühren, Wohnheimzimmer und Verpflegung) angeboten. 

Sprachreisen-Stipendien
Zweimal im Jahr vergibt Sprachreisen.org gemeinsam mit Sprachreisen-Ratgeber.de ein Sprachreisenstipendium in Höhe von 1.000 EUR an Studierende.  Auch die Firma Education First bietet das „EF Sprachreisenstipendium“.

Viele Gasthochschulen und Praktikumsunternehmen verlangen zur Bewerbung einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse. Manchmal werden nur bestimmte Nachweise akzeptiert, manchmal kann man selbst entscheiden, welcher Nachweis eingereicht wird, zum Beispiel der kostenlose DAAD-Sprachnachweis,.

DAAD-Sprachnachweis

Mit dem DAAD Sprachnachweis, können Sie sich auf Programme bewerben, die vom DAAD gefördert werden, aber auch viele Hochschulen und Arbeitgeber akzeptieren ihn. Die Prüfung erfolgt i.d.R. nach Online-Terminvereinbarung über den  Bereich Fremdsprachen des Zentrums für Hochschulbildung (zhb).

Sprachtests außerhalb der TU Dortmund

Studierende der TU Dortmund haben die Möglichkeit, den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) in Dortmund oder anderen Testzentren abzulegen. Informationen über die nächsten Termine (2-3 Mal/Monat) und die Anmeldung für den Test finden Sie auf der Website von ets. Hilfreich sind auch die Informationen zum Vorbereitungskurs und zum Probe-TOEFL von der IIK. Auch die computerbasierten Cambridgeprüfung und IELTS können u.a. in Dortmund absolviert werden.

Da die Bewerbungsfristen für Stipendien oft sehr früh sind, sollten Sie sich beim Studienaufenthalt etwa 1,5 bis 2 Jahre und beim Praktikumsaufenthalt etwa ein Jahr im Voraus informieren.

Wenn Sie sich neben dem Studium in­ter­na­tio­nal engagieren, etwa durch Sprachkurse, Auslandspraktika oder Integrations- und Freundschaftsprojekte auf dem Campus, können Sie dieses Engagement im Zertifikat „Studium International“ gebündelt darstellen lassen.

Die Mitarbeit in einem Patenprogramm oder internationalen Verein bietet Ihnen die Möglichkeit, ausländischen Studierenden an der TU Dortmund zu helfen, Ihre interkulturellen Kompetenzen zu erweitern und möglicherweise bereits eine Person aus Ihrem zukünftigen Gastland kennenzulernen.

Für einen Auslandsaufenthalt wird oft eine englische Auflistung Ihrer bisherigen Leistungen verlangt.

Für die meisten Studiengänge ist ein solcher Nachweis im BOSS verfügbar. Die erzeugte PDF-Datei können Sie i.d.R. ohne Stempel/Unterschrift an Ihre Gasteinrichtung senden. Falls ein unterschriebener oder gestempelter Nachweis benötigt wird, kann die Prüfungsverwaltung helfen. Fragen Sie bitte dort nach, wenn Sie einen Nachweis mit Unterschrift bzw. mit Durchschnittsnote benötigen.

Falls Sie über BOSS oder die Prüfungsverwaltung keinen englischen Leistungsnachweis bekommen, übersetzen Sie Ihre Veranstaltungen selbst und nutzen Sie die bereitgestellte Vorlage (Hinweise in der Ausfüllhilfe beachten):

Ablauf

Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle Unterlagen. Wenn Ihre Bewerbungsfrist früher endet, senden Sie Ihre selbst ausgefüllte und nicht unterschriebene Datei als „unofficial transcript“​ an die Gasteinrichtung und reichen Sie die offizielle, unterschriebene Datei nach.

  • Bitte lesen Sie sorgfältig die Ausfüllhinweise.
  • Senden Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung und alle Notennachweise (BOSS, Scheine, Studienbuch, etc.) zusammen mit der ausgefüllten Vorlage an transcriptstu-dortmundde
  • Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt folgende Informationen an:
    • Haben Sie schon in BOSS überprüft, ob ein englischer Nachweis abrufbar ist? 
      (Dafür bitte die Webseite auf Englisch umstellen)
    • An welche Hochschule/Firma bewerben Sie sich?
    • Stadt und Gastland?
    • Geplanter Termin für den Auslandsaufenthalt?
    • Falls der Aufenthalt über eine Vermittlungsorganisation läuft, welche?
  • Die unterschriebene PDF-Datei erhalten Sie per E-Mail zurück.

Vor der Ausreise

Beantragen Sie nach Möglichkeit mindestens 6 Monate vor Beginn des Aufenthaltes Auslands-Bafög, auch wenn Sie kein Inlands-Bafög bekommen. Da abweichende Berechnungstabellen für Auslands-BAföG verwendet werden könnten Sie ggf. Anspruch darauf haben.

Leistungen

Zusätzlich zur Inlandsförderung gibt es folgende Leistungen während einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung.

Leistungen, die als Zuschuss (nicht als Darlehen) gezahlt werden:

  • beim Studium: die notwendigen Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR)

Leistungen, die zu 50% als Darlehen gezahlt werden:

  • Reisekosten (einmalig, bis zu 1.000 EUR)
  • ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
  • Grundbedarf (länderabhängiger monatlicher Auslandszuschlag)

Bitte beachten Sie, dass Stipendienleistungen über 300 EUR auf die Leistungen vom Auslands-BAföG angerechnet werden. Die Erasmus+ Social Top Ups für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung oder mit Kindern sind nach einem Erlass vom 8.5.2024 anrechnungsfrei.

Antrag

Zuständig hierfür sind besondere, von den Bundesländern bestimmte Ämter, nicht das Studierendenwerk Dortmund. Auf der Webseite finden Sie das Amt, das für Ihr Gastland zuständig ist. Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden. Noch ein kleiner Hinweis: Es gibt die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung über die Förderungsfähigkeit der Auslandsausbildung zu beantragen (insb. für selbstorganisierte Aufenthalte wichtig). 

Weitere Details zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Beim Auslandsstudium ist es sinnvoll, sich an den Partnerhochschulen der TU Dortmund zu orientieren, da Sie bei diesen einen vollen Erlass der Studiengebühren erhalten könnten. Im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Sie zusätzlich einen monatlichen Mobilitätszuschuss der EU.

Sie dürfen sich gleichzeitig für mehrere Stipendien bewerben, müssen sich im Falle mehrerer Zusagen allerdings für eine Förderung entscheiden, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Auslands-BAföG ist dabei nicht als Doppelförderung zu betrachten und ist somit mit einem Stipendium kombinierbar. Informieren Sie sich bei Ihrem Kontakt im Referat Internationales, wenn Sie nicht sicher sind, was kombinierbar ist.

Sie finden hier weitere Informationen zu den Stipendienangebote für Auslandsaufenthalte:

Es empfiehlt sich, die Länderinformationen des DAAD durchzulesen: Hier finden Sie für alle Länder der Welt eine Übersicht über die zu erwartenden Lebenshaltungskosten und auch eine umfangreiche Liste von Stipendien für die jeweiligen Länder.

Es ist wichtig – und für manche Programme sogar Voraussetzung –, dass Sie im Ausland ausreichend (kranken)versichert sind. Die beste Möglichkeit ein Angebot zu finden, ist im Internet verschiedene Anbieter zu vergleichen. Beachten Sie jedoch, dass nur eine Urlaubskrankenversicherung oft nicht ausreicht, um alle Kosten für einen längeren Aufenthalt abzudecken. 

Um Ihren Studienplatz an der TU Dortmund während Ihres Auslandsaufenthaltes zu behalten, müssen Sie in Deutschland krankenversichert bleiben. Sie sind also doppelt krankenversichert – in Deutschland und im Ausland. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre Möglichkeiten.

Gruppenversicherung des DAAD

Generell können Studierende, die über Vermittlungs- oder Stipendienprogramme des DAAD (z.B. Erasmus+, PROMOS, Go East, IAESTE, AIESEC, etc.) sowie Partnerorganisationen des DAAD einen Auslandsaufenthalt absolvieren, das Versicherungsangebot des DAAD in Anspruch nehmen.

Untermieter/in gesucht? - Housing Anywhere hilft!

Die TU Dortmund ist Partner von HousingAnywhere.com, einer internationalen Wohnungsplattform für Studierende. Hier können Sie Ihr Zimmer an eine/n ankommende/n Austauschstudierende/n zwischenvermieten. Dadurch vermeiden Sie es nicht nur, doppelt Miete zu zahlen, sondern Sie können sich auch sicher sein, dass Ihr Zimmer bei Ihrer Rückkehr wieder zur Verfügung steht. Registrieren Sie sich mit der Universitäts-E-Mail-Adresse und Sie können Housing Anywhere kostenlos nutzen. Weitere Informationen zur Plattform können Sie auch dieser englischsprachigen Präsentation von Housing Anywhere entnehmen. Geben Sie allerdings Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter Bescheid, bevor Sie Ihr Zimmer online stellen.

Achtung:
Eine Vermittlung kann nicht garantiert werden! Die Chancen, dass es klappt, sind höher, wenn die Monate mit den Vorlesungszeiten in Dortmund übereinstimmen (z.B. September/Oktober bis Februar für das WS und März/April bis Juli für das SS).

Mit Fragen, aber gern auch mit Rückmeldungen Ihrer Erfahrung zum Portal können Sie sich im Referat Internationales gern an Miriam Gothe-Kräher wenden.


Sie suchen ein Zimmer im Ausland?

Unten finden Sie Wohnraumportale, die von anderen Studierenden benutzt wurden.

Wichtig: Wir empfehlen allerdings, sich selbst über die Anbieter zu informieren. Zurückgekehrte Studierende empfehlen auch, die Wohnung/das Zimmer erst vor Ort zu suchen, um Überraschungen (z.B. bzgl. Sauberkeit, Betrug, etc.) zu vermeiden. Am sichersten - wenn auch nicht unbedingt am schönsten - ist immer das Wohnraumangebot der Gasteinrichtung, sollte diese Wohnheimzimmer zur Verfügung stellen. So können Sie viele Probleme und Stress vermeiden.

ErasmusPlay erklärt auch in diesem Leitfaden, wie man häufige Fehler und Probleme vermeiden kann.

Housing Anywhere

Auch für Ihren eigenen Auslandsaufenthalt können Sie bei Housing Anywhere in über 400 Städten ganz einfach ein Zimmer finden und buchen. Für registrierte Studierende von Partneruniversitäten bietet Housing Anywhere dabei besondere Serviceleistungen (wie bspw. eine vorrangige Information über relevante Wohnraumangebote) an. Weitere Informationen zur Plattform können Sie auch dieser englischsprachigen Präsentation von Housing Anywhere entnehmen.

Länderübergreifend: HousingAnywhereCraigs List,  GumtreeAirBnB, homestayEasyRoommateWG-gesuchtJust LandedPadMapperMitwohnzentrale, spotahome, ErasmusPlay, The Social Hub, YugoUniplaces (aber mit Vorsicht nutzen und die Wohnung auf Echtheit überprüfen - es gab bisher sehr gute, aber auch manchmal schlechte Erfahrungen damit)

Australien: Semester in Australiaflatmates.com.au, iglu.com.auOff Campus Accommodation

Belgien: appartager.beTipps für Brüssel

Chile: Chile Central

China: FIC FlatinChina UG

Frankreich: Foyers de Jeunes TravailleursMyLilleHome, Nexity Studéa

Großbritannien:Erasmus Living (Newcastle)SpareRoom Die App SpareRoom, Langzeitunterkunft LondonLondon Bed & Breakfast Agentur, Zone 2 Stay

Irland: daft.ie, Hosting Power

Italien: Camplus

Japan: J-Stay

Kanada: CraigslistKijijiUsed.ca, Places4Students

Mexiko: Rent A TecCompartoDepa, Dada RoomMercado de Depas TEC - Campus MTYConexion 

Niederlande: duwo, kamertjekamernet, easykamer

Norwegen: finn.nohybel.no

Österreich: dormy.at

Schweden: sssb.seblocket.sehemnet.seakademiskkvart.sehyrabostad.seBostadsListanHyresvärdslistan

Singapur: EasyRoommateGumtree

Spanien: pisocompartido.comhabitamos.comidealista.comaluni.netEasyPisoMalaga Rooms , Apartment Barcelona, Badi, Helphousing

Türkei: Studio FlatsHome Point 

Ungarn: srs-budapest.hu

USA (allgemein): Places4Students

USA (NYC): Educational Housing Service NYC, Urban Living, Gypsy Housing NYC, Kolping House, Webster’s, The Leo House, House of the Redeemer, Seafarers International House, International House, Room & Rates, Outpost Club

Wie werden Sie im Laufe des Auslandsaufentheltes an Geld kommen? Für die meisten Länder der Welt ist es sinnvoll, eine Kreditkarte zu haben. Empfehlenswert wäre eine Kreditkarte von einer deutschen Finanzinstitution, insbesondere wenn diese gebührenfrei angeboten wird und Sie im Ausland damit kostenlos Bargeld abheben können. Vergleichen Sie deswegen die Angebote von mehreren Banken bzw. Finanzdienstleistungsfirmen.

 

Rückerstattung des Semestertickets

Auch ohne Beurlaubung können Sie eine Rückerstattung von nicht benötigten Monaten im Semesterticket beantragen . Alle Informationen dazu finden Sie beim AStA.  

Beurlaubung

Studierende, die ein Auslandsstudium oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, können sich mit einem Antrag auf Beurlaubung für das Semester, das sie im Ausland verbringen, beurlauben lassen. Für das beurlaubte Semester bleibt die Fachsemesterzahl stehen.

Wichtig ist, dass Sie mehr als 50% der Vorlesungszeit im Ausland verbringen. Wenn Sie z.B. Anfang Januar bis Anfang Mai im Ausland sind, ist eine Beurlaubung für keins der beiden Semester möglich. Sollten Sie allerdings beispielsweise bis Ende Juni im Ausland bleiben, wäre eine Beurlaubung für das Sommersemester möglich (aber nicht für das Wintersemester).

Wenn Sie beurlaubt sind und vor Semesterende in NRW zurückkehren, sind Sie nicht berechtigt, Prüfungen an der TU Dortmund abzulegen (ausgenommen hiervon sind Wiederholungsprüfungen). Praktika, bzw. Praxissemester, für die im Rahmen der jeweils geltenden Prüfungsordnung Leistungspunkte vergeben werden, dürfen während einer Beurlaubung nicht geleistet werden.

Eine Beurlaubung für die Bachelorstudiengänge ist ab dem zweiten Fachsemester möglich. Eine Beurlaubung für das erste Master Fachsemester kann für alle Rückmelder und Neueinschreiber erfolgen, wenn einer der Beurlaubungsgründe nachgewiesen ist. Eine Einschränkung auf bestimmte Beurlaubungsgründe erfolgt nicht.

Bei allen Fragen dazu hilft das Studierendensekretariat.

Achtung: Studierende im Austauschprogramm werden nicht automatisch vom Referat Internationales beurlaubt.

Die Schritte zur Beurlaubung:

  1. Laden Sie sich den Antrag auf Beurlaubung vom Studierendensekretariat herunter.
  2. Mit dem Antrag reichen Sie eine Bescheinigung vom Referat Internationales über den Zeitraum Ihres Aufenthaltes ein.
    Falls Sie nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen, können Sie diese Bescheinigung vom Referat Internationales (going-abroadtu-dortmundde). Schicken Sie bitte dafür auch Ihren Zulassungsbescheid von der Gasthochschule oder Arbeitsvertrag von der PRaktikumseinrichtung sowie Ihre aktuelle Studienbescheinigung von der TU Dortmund.
  3. Überweisen Sie den, auf dem Antrag auf Beurlaubung ausgewiesenen, Betrag für Ihren speziellen Beurlaubungsgrund innerhalb der Rückmeldefrist. Nach Rückmeldefrist ist eine Verspätungsgebühr fällig.
  4. Bei Auslandsstudium: Wählen Sie den Grund „Studium an einer ausländischen Hochschule“ und geben Sie eine Bescheinigung des Referat Internationales mit Angaben über die Dauer des Studiums ein.
  5. Bei Auslandspraktikum: Wählen Sie den Grund „Praktika“ aus und reichen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages (in deutscher oder englischer Sprache) sowie eine Bescheinigung der Fakultät oder des Referats Internationales, aus der der Zeitraum sowie die Notwendigkeit des Praktikums hervorgeht, ein. 
    Der Zeitraum des Auslandsaufenthalts muss in jedem Fall mindestens 50% der Vorlesungszeit abdecken (pro Semester ca. 8 Wochen der Vorlesungszeit).
  6. Reichen Sie alle Unterlagen innerhalb der Frist vollständig beim Studierendensekretariat ein. 

Wichtig: Der Antrag auf Beurlaubung gilt nur für die Dauer des auf dem Antrag ausgewiesenen Semesters. Eine Beurlaubung für das Folgesemester ist nur möglich, wenn im Zeitraum der Rückmeldung (unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen) erneut ein Antrag auf Beurlaubung für das Folgesemester gestellt wird. Dies kann postalisch oder persönlich durch eine bevollmächtigte Person geschehen . Bitte beachten Sie weitere Erläuterungen auf dem Antrag auf Beurlaubung.

Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen

In der Regel können die Leistungen aus dem Ausland trotz einer Beurlaubung anerkannt werden, da davon ausgegangen wird, dass im Ausland nicht dieselben Leistungen wie an der Heimatuniversität erbracht werden können. Absprachen sind immer mit den jeweiligen Lehrkräften in der Fakultät vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu treffen sowie nach dem Aufenthalt mit dem entsprechenden Prüfungsausschuss. Weitere Informationen dazu finden Sie unten („Nach dem Auslandsaufenthalt“).

Das Auslandsstudium dient dazu, Ihr Fachgebiet sowie verwandte Disziplinen in einem anderem Land zu erleben. Selbstverständlich gibt es mitunter große Unterschiede zwischen dem Kursangebot im Ausland und den Veranstaltungen, die Sie in Dortmund absolvieren müssen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern! Es kann eine Chance sein, einen eigenen bzw. weiteren Schwerpunkt zu setzen, der für künftige Arbeitgeber*innen interessant sein könnte.

Nichtsdestotrotz können Ihre Leistungen an der ausländischen Gasthochschule zum Teil oder vollständig für Ihr Studium an der TU Dortmund angerechnet werden. Dies erfordert allerdings im Vorfeld Absprachen. Unabhängig davon, ob Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen oder Ihr Auslandsstudium selbst organisieren, sollten Sie vor Ihrem Aufenthalt mit Ihren Dozent*innen über die Möglichkeit der Anerkennung Ihrer Auslandskurse sprechen.

Vorlesungsverzeichnisse an den ausländischen Hochschulen werden zum Teil erst kurz vor Semesterbeginn veröffentlicht. Orientieren Sie sich daher an den Vorlesungen von laufenden Semestern, um einen Überblick über das Kursangebot zu bekommen. Sie sollten sich auch immer Alternativen zu Ihren Wunschkursen überlegen, um auf kurzfristige Änderungen vor Ort vorbereitet zu sein.

Besprechen Sie diese auch zwecks Anerkennung mit den zuständigen Personen in Ihrer Fakultät und lesen Sie die allgemeinen Informationen zum Thema „Auslandsstudium & Anerkennung“ .

Learning Agreements (Lernvereinbarung)

Vorderseite vom Buch "Umzug ins EU-Ausland" © Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Sie gehen für ein oder zwei Semester ins Ausland und sind sich nicht sicher, was mit Ihren laufenden Verträgen passieren soll? Die Broschüre  „Umzug ins EU-Ausland: Verträge kündigen oder behalten?“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. hat Antworten parat.

Für viele Länder außerhalb der EU benötigen Sie ein Visum, um dort studieren oder arbeiten zu dürfen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig direkt beim Konsulat des Gastlandes über den Beantragungsprozess und die Voraussetzungen. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen - deswegen sollten Sie rechtzeitig damit anfangen. Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern: Informieren Sie sich auch kurzfristig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes über die aktuellen Bestimmungen.  

Für Praktikumsaufenthalte lesen Sie auch diese zusätzlichen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass das Referat Internationales keine Beratung zur Visumsbeantragung anbieten kann!

Internationale Studierende, die ein Auslandsstudium oder -praktikum absolvieren möchten, müssen ggf. sogar für Aufenthalte in Schengen-Staaten eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Informieren Sie sich bei den Vertretungen der entsprechenden Länder. Sie müssen zusätzlich die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland über längere Aus­lands­aufent­halte informieren, sonst verliert möglicherweise Ihr Visum für Deutsch­land die Gültigkeit!

Wichtig: Informieren Sie sich regelmäßig beim Konsulat des Gastlandes über die aktuellen Einreisebestimmungen: Diese können sich jederzeit ändern.  

Medizinisches Gutachten

Möglicherweise ist ein medizinisches Gutachten für Ihren Aufenthalt erforderlich, insbesondere beim Auslandsstudium in ausgewählten Ländern (zum Beispiel in Asien). Bei manchen Hochschulen gehört das Gutachten zu den Bewerbungsunterlagen und bei anderen darf das Gutachten höchstens zwei Monate vor der Einreise ausgestellt werden. Informieren Sie sich bei der Gasteinrichtung über die Anforderungen.

Impfungen (Covid-19, etc.)

Möglicherweise werden besondere Impfungen für Ihren Aufenthalt benötigt, insbesondere für ein Auslandsstudium oder ein Praktikum in einer Schule. Neue Impfungen zu bekommen kann manchmal bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gasteinrichtung über die Vorgaben und besprechen Sie die Impfempfehlung für Ihre Reiseregion mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

In einigen Ländern werden Kreuzimpfungen gegen Covid-19 nicht akzeptiert. Informieren Sie sich vorher über die Quarantäne- und Impfvorgaben für das Land und die Stadt in die Sie reisen.

Informationen und Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt

Informieren Sie sich regelmäßig beim  Auswärtigen Amt über die aktuelle Lage in Ihrem Gastland, insbesondere im Hinblick auf Reisewarnungen. Beachten Sie auch diese wich­ti­gen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.

Mit der Kampagne „studieren weltweit – ERLEBE ES!“ will der DAAD Schüler*innen sowie Studierende fürs Ausland begeistern. Studierende aus Deutschland erzählen von ihren Auslandsaufenthalten und teilen ihre Erlebnisse im Netz. Authentisch, echt und live. Alle Beiträge fließen auf www.studieren-weltweit.de zusammen.

Zweimal pro Jahr werden neue Correspondents ausgewählt - meist im Mai für das WS, im November für das SS - und anschließend zu einem verpflichtenden (Online-)Vorbereitungsworkshop eingeladen, wo sie andere Correspondents kennenlernen und für ihre Aufgabe geschult werden (professionelle Schulung zur Nutzung von Social Media). Außerdem gibt es ein Smartphone und ein monatliches Honorar.  

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular vom DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Helfen Sie auch weiteren Studierenden, die sich am Anfang der Planung des Auslandsaufenthaltes befinden oder unentschlossen sind. Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht per E-Mail.

Falls die Datei zu groß zum Verschicken ist, nutzen Sie bitte Sciebo, um die Datei zu senden.

Für Erasmus+ Studienaufenthalte (für Kurse an einer Gasthochschule):

Für das Übersee Austauschprogramm/Kurzprogramme:

Für alle Praktikumsprogramme (auch Ruhr Fellowship oder Forschungspraktika an einer Gasthochschule):

Nachdem Sie Ihre Kurse an der Gasthochschule abgeschlossen haben, wird ein „Transcript of Records“, ein Notenspiegel, ausgestellt. Nach Erhalt des Notenspiegels (bis zu vier Monaten nach Semesterende) können Sie sofort mit dem Anerkennungsprozess starten.

Umrechnung der ausländischen Noten

Die Umrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt in der Regel von den Fa­kul­tä­ten in Anlehnung an die sogenannte Aachener Tabelle. Diese dient den Fakultäten bei der Umrechnung der ausländischen Noten ins deutsche System als Orientierung. Da nicht alle Länder in der Tabelle enthalten sind, kann es sein, dass Sie an das Referat Internationales verwiesen werden. In dem Fall ist für die Umrechnung der Noten ins deutsche Notensystem der Zu­lassungs­be­reich des Re­fe­rat Inter­natio­nales zuständig. Dieser hält sich ebenfalls an die Aachener Tabelle und kann darüber hinaus noch weitere Empfehlungen für andere Länder aussprechen. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag zur Umrechnung Ihrer Noten aus und senden ihn in­klu­si­ve eines Scans Ihres „Transcript of Records“ im pdf-For­mat an den Zu­lassungs­be­reich. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Seiten Ihres „Transcript of Records“ (auch die Rückseite) einscannen. Die in das deutsche Notensystem umgerechneten Noten werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Mit den umgerechneten Noten kön­nen Sie dann in Ihrer Fa­kul­tät die Anrechnung der Kurse besprechen.

Umrechnung von Credits in das European Credit Transfer System (ECTS)

Sie erhalten für Ihre Leistungen im außereuropäischen Ausland „Credit Points“, die ggf. nichts über „Workload“ aussagen und deswegen in der Regel nicht mit ECTS vergleichbar sind, da ECTS  subjektiv nach dem Aufwand für einen einzelnen Kurs erstellt werden.

Die Gleichwertigkeit des Aufwands der im Ausland abgeschlossenen Kurse kann im Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft oder Stelle in der Fakultät auf der Grundlage von den im Kurs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten festgestellt werden.

Achtung: Das Referat Internationales kann Empfehlungen für die numerische Umrechnung von einzelnen Noten geben, darf aber keine Umrechnung von Credits vornehmen. Dies obliegt vollständig der jeweiligen Fakultät.

Wenn Sie ein Stipendium von der TU Dortmund für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten haben, gibt es bestimmte Unterlagen, die Sie fristgerecht nach dem Aufenthalt einreichen müssen, damit Sie Ihr Stipendium behalten dürfen. Die benötigten Unterlagen und Vorlagen finden Sie in Ihrer Annahmeerklärung/Ihrem Grant Agreement aufgelistet sowie in der jeweiligen Ausschreibung:

Sie haben eine tolle Unterstützung im Ausland gehabt und wollen auch hier in Dortmund Studierenden in einer ähnlichen Situation helfen? Sie wollen Ihre interkulturellen Kompetenzen weiter ausbauen und Menschen aus den unterschiedlichen Kulturen kennenlernen? Engagieren Sie sich bei internationalen Programmen und Aktivitäten auf dem Campus - viele der Aktivitäten zählen auch für den Erwerb des Zertifikats „​​​Studium International“​.

Teilen Sie auch Ihre Auslandserfahrung mit Schüler*innen! Über die „Back to School“ und Europa macht Schule Programme vom Deutschen Akademische Austauschdienst gestalten Sie ein Projekt und lassen so junge Menschen hautnah an Ihren Erlebnissen und Erfahrungen teilhaben. Sie können auch beim Standortteam Dortmund von Europa macht Schule mitmachen und so einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung leisten und Erfahrung im Projektmanagement sammeln. Diese Programme für „Returnees“  aus allen - nicht nur europäischen - Ländern gedacht.

Der DAAD hat auch einen Wegweiser für Studierende nach dem Auslandsaufenthalt gemacht, um das passende DAAD-Ehrenamt für sich zu finden.

Auslandsaufenthalte können Studierende im Zweitstudium (Masterstudierende oder z.B. Bachelorstudierende nach einer abgeschlossenen Ausbildung) von den Steuern absetzen, allerdings gelten dafür strenge Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich deswegen über Ihre Möglichkeiten und behalten Sie alle Belege vom Auslandsaufenthalt.

Manchmal werden auch in Dortmund Steuerseminare für Studierende angeboten, die u.a. das thematisieren. 

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

 

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

SPRECHZEITENAUSFALL 25.9. - 11.10.

Sprechzeiten (offen, ohne Terminvergabe) mit Laura Hope über Telefon / Zoom:
Mo-Di, 10-11:30 Uhr & 13:30-15:00 (Sprechzeitenausfall oben beachten)
Tel.: 0231 755-4728     

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung  (Sprechzeitenausfall oben beachten)
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind.