Zum Inhalt

Nach der Ankunft

Nach Ihrer Ankunft in Dortmund sind verschiedene organisatorische Schritte erforderlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Wohnsitzanmeldung und der Beantragung eines Aufenthaltstitels sowie zum Abschluss wichtiger Versicherungen und zu weiteren bürokratischen Angelegenheiten.  

Nachdem Sie in Dortmund angekommen und in Ihre Wohnung gezogen sind,  müssen Sie sich bei der Stadt Dortmund anmelden. Diese Wohnsitzanmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in Ihre Wohnung erfolgen.

Nach erfolgreicher Wohnsitzanmeldung erhalten Sie verschiedene Unterlagen: eine Meldebestätigung, Ihre Steuer-ID, eine Auffordung zur Zahlung von Rundfunkgebühren sowie ggf. ein Einladungsschreiben zur Beantragung eines Aufenthaltstitels.

Wichtige Hinweise: Einige dieser Unterlagen werden Ihnen postalisch zugestellt. Bitte beschriften Sie Ihren Briefkasten daher umgehend nach Einzug. Bitte beachten Sie zudem, dass eine Anmeldung bei Aufenthalten von unter 90 Tagen in der Regel nicht erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Meldepflicht in Deutschland (unterer Seitenabschnitt) 

Für Unterstützung und weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Da ein Visum in der Regel nur zur Einreise und zum kurzfristigen Aufenthalt berechtigt, benötigen Drittstaatsangehörige für langfristige Aufenthalte von über 90 Tagen einen Aufenthaltstitel. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige aus EU-/EWR-Staaten: die Anmeldung des Wohnsitzs ist ausreichend. 

Es ist wichtig, dass Sie vor Ablauf Ihres Visums einen Aufenthaltstitel bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels in Dortmund. Für Unterstützung und weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Weiterführende Informationen zum Thema Aufenthaltstitel in Deutschland: 

Informationen zu Einreisevisa finden Sie auf unserer Seite "Vor der Anreise". Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie auf unserer Seite "Leben in Dortmund".

Für Ihren Aufenthalt benötigen Sie eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung. Oftmals muss diese bereits bei der Beantragung eines Visums nachgewiesen worden sein. 

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Mit welcher Krankenversicherung Sie sich versichern lassen können (oder müssen) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für weiterführende Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gern.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens leistet eine Haftpflichtversicherung Schadensersatz. 

Es gibt unterschiedliche Versicherungsgesellschaften, über die Sie sich leicht online informieren können. Da die Leistungen und Beiträge stark variieren können, ist es ratsam, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere freiwillige Versicherungen für unterschiedliche Lebensbereiche:

Nach erfolgreicher und erstmaliger Wohnsitzanmeldung (siehe oben) in Deutschland erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern postalisch eine steuerliche Identifikationsnummer („Steuer-ID“).  Die Zustellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. 

Die Steuer-ID wird für verschiedene Formalitäten benötigt, unter anderem für die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder einen Kindergeldantrag.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie in der Vergangenheit einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hatten, haben Sie bereits eine Steuer-ID erhalten. Falls Sie diese nicht mehr kennen und Unterstützung sowie weiterführende Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gern.

Das (polizeiliche) Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person. 

Wichtiger Hinweis: Zukünftige Beschäftige der TU Dortmund müssen für ihre Einstellung unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis beim Dezernat Personal  einreichen. 

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie entweder eine Meldebestätigung oder einen gültigen Aufenthaltstitel. Sie müssen also vorab Ihren Wohnsitz angemeldet haben. 

Weitere Informationen zur Beantragung:

Nach erfolgreicher und erstmaliger Wohnsitzanmeldung (siehe oben) in Deutschland erhalten Sie vom ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service postalisch eine Aufforderung zur in der Regel verpflichtenden Beitragszahlung sogenannter Rundfunkgebühren

Informationen zum Rundfunkbeitrag (auf Englisch und weiteren Sprachen)

Für Unterstützung und weiterführende Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist bei langfristigen Aufenthalten empfehlenswert und bei Stipendien- oder Gehaltszahlungen in der Regel sogar zwingend erforderlich.

Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie in der Regel:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • eine Meldebestätigung bzw. den Aufenthaltstitel
  • eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Wichtiger Hinweis: Eine Meldebestätigung und Ihre Steuer-ID erhalten Sie erst nach erfolgreicher Wohnsitzanmeldung. 

Grundsätzlich können Sie bei jeder deutschen Filial- und Onlinebank ein Konto eröffnen. Es ist sinnvoll, die Angebote verschiedener Banken zu vergleichen. 

Weitere Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos

Wenn Sie ein Promotionsstudium an der TU Dortmund absolvieren möchten, finden Sie beim Zulassungsbereich des Referats Internationales weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und der Immatrikulation sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen.

Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat für Sie zuständig ist, falls Sie Ihren Masterabschluss in Deutschland absolviert haben.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, ein Smartphone via Mobilfunkvertrag oder Prepaidkarte zu nutzen. Es gibt zahlreiche Telefon- und Internetanbieter, daher ist es empfehlenswert, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen. 

Wichtige Hinweise: Einen zuvor in einem anderen EU-Land geschlossenen Mobilfunkvertrag zu nutzen, kann unter Umständen sinnvoll sein. Ein zuvor außerhalb der EU geschlossener Mobilfunkvertrag kann bei Weiternutzung in Deutschland mit hohen Gebühren verbunden sein. 
Weitere Informationen zum Roaming und der Nutzung eines Smartphones in der EU finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Mobilfunk

Wenn Sie von Familienmitgliedern (Ehepartner*in und/oder minderjährige Kinder) während Ihres Forschungsaufenthaltes an der TU Dortmund begleitet werden, dann müssen in der Regel die Anerkennung der Heiratsurkunde und/oder der Geburtsurkunden der Kinder und die Eintragung in das Melderegister der Stadt Dortmund erfolgen. 

Grundsätzlich benötigen Sie dafür: 

  • Originaldokumente (Heirats- und/oder Geburtsurkunden)
  • in Deutschland ausgestellte Übersetzungen
  • ggf. weitere Dokumente* 

Für Unterstützung bei der Anerkennung Ihrer Heiratsurkunde und/oder der Geburtsurkunden Ihrer Kinder können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

*Die weiteren erforderlichen Dokumente können stark variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise der Staatsangehörigkeit und dem Ort der Eheschließung bzw. Geburt.

Während Ihres Aufenthalts in Deutschland erhalten Sie einige relevante Dokumente. Eine Auswahl finden Sie nachfolgend: 

Aufenthaltstitel: Drittstaatsangehörige benötigen für langfristige Aufenthalte von über 90 Tagen in der Regel einen Aufenthaltstitel, dieser wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. 

Ausweisdokument: Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausweisdokument (National- oder Reisepass) stets gültig sein muss, ggf. eine bestimmte Zeit über Ihre geplante Aufenthaltsdauer hinaus.

Bezügemitteilung: Eine Bezügemitteilung ist ein Schreiben, das vom Arbeitgeber an Arbeitnehmende verschickt wird, um die wichtigsten Details zu Gehalt oder Lohn mitzuteilen.

Fiktionsbescheinigung: Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Übergangsdokument, das man in der Regel erhält, wenn über einen rechtzeitig beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil Unterlagen fehlen, oder dieser nicht rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Visums bzw. Aufenthaltstitels ausgehändigt werden kann.

Führungszeugnis: Das Führungszeugnis ist eine Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten einer Person. Sie benötigen dieses z. B., wenn Sie an der TU Dortmund arbeiten möchten. 

Krankenkassenkarte: Eine Krankenkassenkarte wird von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ausgestellt und dient als Nachweis des Versicherungsschutzes. Mit der Karte können Versicherte bei Ärzt*innen und anderen Leistungserbringenden medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Krankenversicherungsnachweis: Mitglieder deutscher Krankenversicherungen können sich von ihrer Versicherung einen Krankenversichungsnachweis ausstellen lassen. Drittstaatsangehörige benötigen diesen Nachweis z. B. für die Beantragung eines Aufenthaltstitels. 

Meldebestätigung: Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung, mit der Sie Ihren Wohnsitz nachweisen können (z. B. bei Vertragsabschlüssen erforderlich).  Zudem können Sie bei Bedarf eine Meldebescheinigung beantragen, die weitere Informationen zu Ihnen und Ihrem Aufenthalt beinhaltet.

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Jede in Deutschland gemeldete Person erhält eine Steuer-ID, die ein Leben lang gültig ist. Nach Ihrer erstmaligen Wohnsitzanmeldung erhalten Sie Ihre Steuer-ID postalisch. Sie benötigen diese z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. 

Wohnungsgeberbestätigung: Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das Sie von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter erhalten und das den Einzug in Ihre Wohnung bestätigt. Sie benötigen dieses Dokument, um Ihren Wohnsitz an- bzw. umzumelden.

Zusatzblatt: In einigen Fällen erhält man zu seinem Aufenthaltstitel ein Zusatzblatt, das weitere Informationen zum Aufenthalt beinhaltet.  Ein enstsprechender Hinweis ist oben links auf der Rückseite des elektronischen Aufenthaltstitels vermerkt ("siehe Zusatzblatt").

Bitte beachten Sie, dass die von den Welcome Services recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen immer, sich zusätzlich individuell beraten zu lassen.

Informationen über wichtige erste Schritte in Deutschland finden Sie auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf).