Erasmus+ Studienaufenhalt
Das Erasmus+ Programm ist eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union und fördert seit mehr als 30 Jahren den Austausch von Studierenden und Personal innerhalb Europas und ist das größte Mobilitätsprogramm an der TU Dortmund. Der Austausch von Studierenden basiert auf Erasmus+ Verträgen, die die jeweilige Fakultät mit Partnern an ausländischen Hochschulen geschlossen hat. Studierende können somit die Kooperationen ihrer Fakultät für ein oder zwei Auslandssemester nutzen.
„Im Ausland studieren mit Erasmus+ #kurzerklärt" (Erklärvideo des DAAD)
Studierende können sich bewerben, wenn...
- sie einen Studienaufenthalt in einem der teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an der TU Dortmund regulär/voll immatrikuliert sind,
- sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben (Bachelor) oder sie im Master sind (ab dem ersten Semester),
- die Fakultät/-en und die Gasthochschule einen Erasmus+ Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland (Erasmus+ Mobilitätszuschuss),
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen eines vorgegebenen Anbieters,
- Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kind/-ern,
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung ab GdB von 20 und/oder chronischer Erkrankung,
- Sonderzuschüsse für Erst-Akademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus),
- Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende,
- Sonderzuschüsse für nachhaltiges Reisen (ab dem Sommersemester 2022)
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern
6 Programmländer außerhalb der EU
Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
Vereinigtes Königreich
Auch wenn das Vereinigte Königreich in der neuen Programmgeneration von Erasmus+ (2021-2027) nicht mehr teilnehmen wird, können Mobilitäten im akademischen Jahr 2021/2022 und ggf. 2022/2023 noch aus den Mitteln der Programmgeneration Erasmus+ (2014-2020) gefördert werden!
Danach wird die TU Dortmund das Vereinigte Königreich als Erasmus+ Programmland einstufen und somit weiterhin Mobilitäten ins VK über eine andere Förderlinie im Erasmus+ Programm fördern können.
Schweiz
Die Schweiz nimmt zwar seit dem Wintersemester 2014/2015 nicht mehr am Erasmus Programm teil, dennoch ist ein bilateraler Austausch möglich und wird ggf. von Schweizer Seite gefördert.
- Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den im Kooperationsvertrag vereinbarten Monaten.
- Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen 60 Tagen und zwölf Monaten dauern.
- Die Mobilität muss innerhalb eines akademischen Jahres stattfinden (z.B. Wintersemester 2023/2024 und/oder Sommersemester 2024)
- Beginn der Mobilität: erster Tag der Kurse / Orientierungsveranstaltung
- Ende der Mobilität: letzter Tag der Kurse / Prüfung
- Eine Verlängerung der Mobilität von einem akademischen Jahr ins nächste akadmische Jahr ist nicht einfach so möglich, d. h. für das nächste akademische Jahr muss wieder ein neues Bewerbungsverfahren durchgeführt und bis Ende Mai die Online-Annahmeerklärung ausgefüllt und eingereicht werden!
- Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate)
- Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum.
Die monatliche Erasmus+ Förderung ist auf entweder 3, 4 oder 8 Monate beschränkt oder evtl. ist auch jeden Monat ein Förderung möglich - das kann zurzeit noch nicht genau angegeben werden. Die Höhe der Förderraten richtet sich nach den Ländergruppen und wurden vom DAAD für das akademische Jahr 2023/2024 wie folgt festgelegt:
Ländergruppe 1: 600 EUR / Monat (evtl. begrenzt 3, 4 oder 8 Monate)
Dänemark | Finnland | Irland | Island | Liechtenstein | Luxemburg | Norwegen | Schweden | (Vereinigtes Königreich wird noch aus Restmitteln gefördert)
Ländergruppe 2: 540 EUR / Monat (evtl. begrenzt auf 3, 4 oder 8 Monate)
Belgien | Frankreich | Griechenland | Italien | Malta | Niederlande | Österreich | Portugal | Spanien | Zypern
Ländergruppe 3: 490 EUR / Monat (evtl. begrenzt 3,4 oder 8 Monate)
Bulgarien | Estland | Kroatien | Lettland | Litauen | Polen | Rumänien | Slowakei | Slowenien | Mazedonien (FYROM) | Serbien | Tschechische Republik | Türkei | Ungarn
Sonderförderung
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern im Ausland studieren möchten, haben die Möglichkeit eine Sonderförderung zu erhalten. Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Auslandsaufenthalte inklusiv!
- Ab Januar 2022 erhalten Studierende, die ihre Hin- und Rückreise umweltschonender gestalten (Reisen mit dem Bus, dem Zug oder einer Fahrgemeinschaft) eine zusätzliche Förderung in Höhe von einmalig 50 EUR . Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter Nachhaltiges Reisen!
- Aufenthalte ab 8/2022: Social Top Ups für Studierende mit geringeren Chancen
Mit dem Programm Erasmus+ sollen „Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Im Mittelpunkt dieser Ziele stehen die Organisationen und Menschen mit geringeren Chancen selbst."Zum Beginn des neuen akademischen Jahres (ab August 2022) können Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus) und erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen "Social Top Up" in Höhe von 250 EUR/Monat erhalten. Die Kriterien für die Gewährung finden Sie hier.
Kontakt und Sprechzeiten
E-Mail: erasmus-outgoingstu-dortmundde Tel.: 0231 755-6247
Sprechzeiten am Telefon oder über Zoom nach vorheriger Vereinbarung
Sprechzeiten in Präsenz nur mit Terminanmeldung
Dienstags 9:00-12:00 Uhr