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Fahrtkostenzuschüsse für Übersee Praktika

PROMOS Stipendium

Der TU Dortmund stehen im Rahmen von PROMOS, einem vom DAAD und BMBF finanzierten Stipendienprogramm, Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung. Das Mobilitätsprogramm soll an der TU Dortmund u.a. mit Stipendien für Auslandspraktika einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden leisten.

Praktika werden mit einem Fahrtkostenzuschuss gefördert. Ihr Praktikum müssen Sie in der Regel individuell organisieren, aber eine Unterstützung während der Suche nach einem Praktikum erhalten Sie vom Referat Internationales. 

Eckdaten

Bachelor- und Master-Stu­die­ren­de sind förderfähig und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie während des gesamten Aus­lands­auf­ent­haltes an der TU Dort­mund eingeschrieben sein.

Doktorand*innen und Graduierte können nicht gefördert werden. 

Vollzeit-Praktika ab einer Mindestdauer von vier Wochen im Gastland werden gefördert.

Virtuelle Praktika werden nicht gefördert.

Sowohl freiwillige als auch obligatorische Praktika sind förderfähig. Das Praktikum muss für das Studium relevant, aber nicht unbedingt vorgeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage für das Praktikum schon vorliegen.

Die Praktikumseinrichtung kann sowohl in der Industrie als auch im Bildungsbereich sein. Auch Forschungspraktika (z.B. in Laboren oder in Arbeitsgruppen an Hochschulen oder Forschungsinstituten), z.B. zur Anfertigung einer Abschlussarbeit, sind förderfähig, solange der Charakter eines Praktikums (regelmäßige Arbeitszeiten und eine ständige Betreuung) vorhanden ist.

Praktika in Erasmus+ Ländern werden über Erasmus+ gefördert. Falls Ihre Fakultät ein freiwilliges Praktikum in einem Erasmus+ Land nicht anerkennen kann oder wenn Ihr Praktikum nicht alle Förderbedingungen für Erasmus+ erfüllt (z.B. Dauer), dürfen Sie sich um ein PROMOS Stipendium bewerben.

Praktika, die in die Sonderprogramme des DAAD passen, können in der Regel nicht über PROMOS gefördert werden - ggf. nur wenn eine Förderabsage vom DAAD vorliegt.

Zeigen Sie uns Ihren (Arbeits-)Alltag und geben Sie uns Einblicke in Ihr Leben während des Auslandsaufenthaltes! Bauen Sie den Hashtag  #tustoriesfromabroad in Ihre Posts ein und verlinken Sie unseren Instagram-Account tudo_international!  

Zusätzlich zu den Aktivitäten auf Ihren eigenen Social Media Accounts werden Sie ggf. in regelmäßigen Abständen Content für tudo_international produzieren. Diese Aufgabe können Sie erledigen, auch wenn Sie keine Social Media Accounts haben.

Stipendiat*innen erhalten einen Fahrtkostenzuschuss, der sich nach den länderspezifischen Reisekostenpauschalen des DAADs (Stipendiensätze 2024) richtet (Spalte „Teilstipendium Mobilität“ in der Tabelle). Die Höhe der tatsächlichen Reisekosten kann von dieser Pauschale abweichen. Sie erhalten keine monatliche Pauschale für Lebenshaltungskosten.

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Für Stu­die­ren­de mit Behinderung (ab GdB 50) oder chronischer Erkrankung können bis zu 10.000 EUR Sonderbedarf beim DAAD beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unter­stütz­ung gewähren. Weitere Informationen erhalten Sie in einer persönlichen Beratung im Referat Internationales. Wir empfehlen eine sehr frühzeitige Planung (fangen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Aus­lands­auf­ent­halt mit diesem formlosen Antrag an).

Das Referat Inter­natio­nales unterstützt bei der Suche nach einer Praktikumsstelle mit länderspezifischen Links und Informationen sowie mit einer Moodle-Seite, wo Sie aktuelle Ausschreibungen und Informationen relevant zu Ihrem Studiengang finden.

Bewerbungsfristen: 15.10. und 15.4.

Zum Bewerbungsportal

© Laura Hope​/​TU Dortmund

Bewerbung und Ablauf

15. Oktober (für die erste Jahreshälfte im Folgejahr, für einen Start zwischen ca. Januar und Juni)
15. April (für die zweite Jahreshälfte, für einen Start zwischen ca. Juli und Dezember)

Nicht fristgerechte Bewerbungen können vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, und werden - mit einer geringeren Priorität - zur nächsten Bewerbungsfrist berücksichtigt. In diesem Fall könnte die Förderung nachträglich ausgezahlt werden.

Bewerber*innen erhalten bis zu einem Monat nach der Abgabefrist eine Rückmeldung von der Auswahlkommission.

1. Füllen Sie das Online Antragsformular  aus.  (English application portal here)

2. Laden Sie die folgenden Dateien (auf Englisch oder Deutsch) im Bewerbungsportal hoch und übermitteln Sie die Bewerbung online. Sie müssen nichts Weiteres per E-Mail oder per Post einreichen:

  • Bestätigung der Fakultät über die Studienrelevanz des Praktikums
  • Bestätigung des Unternehmens über das Praktikum / Einladungsschreiben oder Vertrag
    Wichtig: mit Angaben über die Art der Tätigkeit, die genaue Praktikumsdauer und die Höhe der Vergütung und mit Firmenstempel. 
  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
  • Lebenslauf
  • Notenspiegel
    (alle Leistungen an der TU bzw. an einer anderen Hochschule, zum Beispiel BOSS-Ausdruck)
  • Bestätigung über Ihre Durchschnittsnote von der Prüfungsverwaltung
    Alle Studierende, die schon mindestens ein Semester an der TU Dortmund absolviert haben, müssen einen Nachweis über die Durchschnittsnote von der Prüfungsverwaltung einreichen. Die PDF-Datei vom BOSS reicht dafür nicht aus! Kümmern Sie sich bitte frühzeitig darum.
    Wenn Sie im ersten Semester an der TU sind, reichen Ihre Nachweise vom bisherigen Studium/von der Schule.
  • Aktuelle Studienbescheinigung
    Studierende müssen nachweisen, dass sie für die gesamte Dauer des Praktikums eingeschrieben sind. Wenn das Praktikum z.B. im August anfängt und im Oktober aufhört, müssen die Immatrikulationsbescheinigungen vom Sommersemester und - zum späteren Zeitpunkt - Wintersemester eingereicht werden.
  • ggf. weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse und Teilnahmescheine von Sprachkursen, die Ihre Bewerbung unterstützen. (in einer PDF Datei hochladen)
  • Falls Sie die Bewerbung verspätet abgeben:  Reichen Sie bitte per E-Mail eine formlose Vollmacht für eine Person in Deutschland ein. An diese Person werden die Stipendienunterlagen geschickt. Diese müssen unterschrieben und im Original zurückgeschickt werden.
  • bisheriges Engagement
  • fachliche Motivation und Relevanz für das weitere Studium bzw. Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium
  • fachliche, sprachliche und interkulturelle Qualifikationen
  • akademische Leistungen (ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 wird in der Regel erwartet)
  • Priorität wird den Studierenden gegeben, die keine oder wenig Vergütung vom Unternehmen erhalten.

Nach Ende des Praktikums müssen Sie innerhalb von zwei Monaten folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung über den Praktikumszeitraum (Word-Datei, PDF-Datei)
  • Praktikumszeugnis (formlos)
  • Erfahrungsbericht und Einverständniserklärung
    (Vorlage in der Checkliste für Auslandsaufenthalte)
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum

Die Unterlagen können per E-Mail an promos-stipendientu-dortmundde bzw. mit einem (öffentlichen, nicht personenbezogen) Sciebo Link geschickt werden.


FAQs

Au-pair Aufenthalte werden nur gefördert, wenn die Vermittlung und Betreuung (besonders im Hinblick auf die Qualität der akademischen Erfahrung) über eine Agentur läuft.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn  für die betreffende Region und den festgelegten Zeitraum keine „harte“ Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Wenn Sie schon eine Zusage für das Stipendium erhalten haben, wird diese zurückgezogen wenn vor Ihrer Abreise eine Reisewarnung veröffentlicht wird.

Beachten Sie auch unabhängig davon diese wichtigen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.

Internationale Studierende dürfen keine Förderung für ein Praktikum im Heimatland bekommen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. 

Sie müssen nach Ihrem Auslandsaufenthalt auch nach Deutschland zurückkehren.

Wichtig: Informieren Sie vor Ihrer Abreise die Ausländerbehörde über Ihren Auslandsaufenthalt, sonst könnten Sie das Wohnrecht in Deutschland verlieren.

Sie müssen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes krankenversichert sein. Darüber hinaus sollten Sie sich überlegen, ob andere Versicherungen auch sinnvoll sind. Stipendiat*innen können sich auf eigene Kosten über den DAAD-Gruppentarif versichern lassen (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftversicherung).

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

Sprechzeiten über Telefon / Skype (laura-hope) / Zoom (Link bitte per E-Mail senden wenn Sie online sind):  ohne Terminvergabe, offen
Mo-Di, 10-11:30 Uhr & 13:30-15:00 (Sprechzeitenausfall 24.4-1.5.)
Tel.: 0231 755-4728     

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind.