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Mit einer Gruppe Studierender der TU Dortmund in die Welt

PROMOS Studienreisen

Der DAAD fördert aus Mitteln des BMBF das Programm PROMOS, für das deutsche Hochschulen Mittel beim DAAD beantragen können. Somit stehen der TU Dortmund Mittel zur Förderung der Mobilität von Studierenden zur Verfügung. Dazu gehört auch die Förderung von Studienreisen ins Ausland, die unter der Leitung einer Professorin / eines Professors über das Referat Internationales beantragt werden können.

TU Dortmund Studienreisen ins Ausland

Professorinnen und Professoren der TU Dortmund können einen Antrag auf Förderung zum 31. Oktober (für die 1. Jahreshälfte im Folgejahr) und zum 30. April (für die 2. Jahreshälfte) stellen.

Dauer

  • die Reise darf 12 Tage nicht überschreiten

Teilnehmer*innen

  • regulär eingeschriebene Studierende der TU Dortmund und eine Begleitperson (z.B. Dozent*in, wiss. Mitarbeiter*in, Professor*in der TU Dortmund)

Staatsangehörigkeit der Studierenden

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt oder
  • Nichtdeutsche, die in einem Studiengang an der TU Dortmund mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der TU Dortmund zu erreichen oder an der TU Dortmund zu promovieren. Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Inhalt der Studienreise

Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke in das Gastland muss die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler*innen vor Ort im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden.

Wichtige Hinweise

Die Förderung von Pflichtexkursionen und bereits durchgeführten Maßnahmen sowie von Vortrags- oder Kongressreisen und Konferenzreisen ist ausgeschlossen.

Antragsteller*innen sind verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder bewilligt werden oder wenn weitere Mittel von Dritten zugesagt werden. Wird die Reise durch verschiedene Geldgeber*innen finanziert, wird eine detaillierte Kostenaufstellung benötigt.

Die Zuwendung darf nicht zur Finanzierung für Ausgaben herangezogen werden, die aus anderen Mitteln finanziert werden (Verbot der Doppelförderung).

Alle Reisen im laufenden Jahr müssen bis zum 15.12. abgeschlossen sein.

Die Aufenthaltspauschale beträgt 45 EUR pro Person und Tag für Reisen in alle Länder. Die Förderung ist laut DAAD-Richtlinien nur für Aufenthalts- und Reisekosten einzusetzen.

Die Auswahlkommission kann auch über eine PROMOS-Teilfinanzierung entscheiden.

  • Antrag auf Förderung einer Studienreise für Studierende der TU Dortmund ins Ausland (beinhaltet den Finanzierungsplan und die Teilnehmer*innenliste (ggf. mit N.N.))
  • Ausführliche Programmbeschreibung (Begründung der geplanten Studienreise, Darstellung der Vor- bzw. Nachbereitung der Reise z.B. durch spezielle Lehrveranstaltungen)
  • Nachweis über die Vereinbarung mit der Gastpartnerhochschule bzw. Institution über den Besuch der Teilnehmendengruppe (Kooperationsvertrag; Korrespondenz; Einladungsschreiben)
  • Vorläufiger Ablaufplan (Programm)
  • Bankverbindung (im Fall einer Förderung)

Die Auswahl findet durch ein Gremium statt, das einen Querschnitt durch die Fakultäten der TU Dortmund vertritt. Dabei handelt es sich um ausgewählte Mitglieder der Fokusfakultäten und des Projektteams der TU Dortmund. Werden aus einer Fakultät mehr als zwei Anträge eingereicht, werden diese vom Referat Internationales an das Dekanat der jeweiligen Fakultät mit der Bitte um ein Ranking gesendet.

Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl sind

  • Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen
  • landeskundliche Einblicke
  • Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler*innen vor Ort

Beachten Sie , dass die Entscheidung der Auswahlkommission bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

A1-Bescheinigung | Entsendescheinigung

Wenn ein Antrag genehmigt wurde, ist es wichtig zu wissen, dass die TU Dortmund für die hochschulbegleitende Person eine A1-Bescheinigung (für Reisen innerhalb der EU) und eine Entsendebescheinigung (für Reisen außerhalb der EU) beantragen muss, die sie während der Studienreise mitführen muss. Sie müssen sich aktiv um diese Bescheinigung bemühen und sich an die entsprechende Ansprechperson im Dezernat 3.2 wenden.

Reisesicherheit

Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des PROMOS Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.


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