Zum Inhalt
Nichts vergessen

Checkliste für Auslandsaufenthalte

Egal ob Sie einen Teil Ihres Studiums oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten, hier finden Sie Tipps und Informationen über alles, was Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt erledigen müssen.

Erste Schritte: Vor der Bewerbung

Sie wollen einen Auslandsaufenthalt absolvieren, wissen aber noch nicht, ob ein Praktikum oder Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule besser wäre? In der Regel können Sie von einer sehr guten Betreuung und Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsstudiums ausgehen, insbesondere wenn dies über ein Austauschprogramm läuft. Ausländische Hochschulen unterstützen oft bei der Wohnungssuche, mit Patenprogrammen und sogar auch mit Veranstaltungen wie zum Beispiel Orientierungstage und Exkursionen. Außerhalb der Austauschprogramme kann es allerdings schwierig sein, weitere Stipendien zu finden.

Ein Auslandspraktikum wird deutlich selbstständiger organisiert, sodass Sie in der Regel selbst nach Ihrer Unterkunft suchen und außer der Einführung in das Unternehmen keine Orientierungstage zum Kennenlernen der Region und der Kultur haben. Das IAESTE-Praktikumsprogramm ist hier eine Ausnahme. Aufgrund der Eigeninitiative bei der Organisation passt das Aus­lands­prak­ti­kum meist besser et­was später im Studium, wenn Sie bereits selbstständiger arbeiten kön­nen. Es gibt für Auslandspraktika ein großes Spektrum an Stipendien, die relativ kurzfristig beantragt werden können, sodass ein Praktikum besonders für Kurzentschlossene finanziell sinnvoller sein kann.

Das Erklärvideo „Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus+?“ von der Kampagne #kurzerklärt hilft bei der Entscheidung.

Deutsche Semesterzeiten gelten nicht für ausländische Programme!

Die Semesterzeiten für ein Auslandsstudium können von denen an der TU Dortmund abweichen. Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung über die genauen Semesterzeiten an der eventuellen Gastuniversität. Klären Sie zusätzlich in Ihrer Fa­kul­tät ab, ob es eine Möglichkeit gibt, Klausuren o.Ä. auch zu ei­nem anderen Zeitpunkt zu schreiben (ggf. ein bis zwei Semester später).

Die Orientierungsphase an der Gastuniversität ist verpflichtend, um überhaupt an ei­nem Austausch teilnehmen zu kön­nen. Daher würde es sich anbieten, vor oder nach dem Aus­lands­auf­ent­halt ein (freiwilliges oder Pflicht-) Praktikum zu ab­sol­vie­ren, um et­was flexibler mit den Semesterzeiten an beiden Uni­ver­si­tä­ten umgehen zu kön­nen.

Bei einem Auslandspraktikum sind Sie vielleicht mit dem Zeitraum flexibler und können selbst entscheiden, wann Sie das Praktikum starten und beenden.

Der beste Zeitpunkt in Ihrem Studiengang

Für Studienaufenthalte bietet sich oft das 5. Semester an, da man sich viele Wahlpflichtkurse auch aus dem Ausland anrechnen lassen kann. Aber grundsätzlich kön­nen Sie selbst ent­schei­den, in welchem Semester Sie ins Ausland gehen: Ab dem 3. Semester dürfen Sie an Austauschprogrammen der TU Dort­mund teilnehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Beratungsstellungen in Ihrer Fa­kul­tät (z.B. Studienfachberatung, Fachschaft).

Auslandspraktika sind in der Regel erst etwas später im Studium sinnvoll aber können zum Teil schon im ersten Semester gefördert werden. Sie können also selbst entscheiden, wann sich das Praktikum besser realisieren lässt.

Zwei Aufenthalte in einem Semester

Aufgrund der abweichenden Semesterzeiten besteht oft die Möglichkeit, ein Auslandsstudium und Auslandspraktikum in einem deutschen Semester zu absolvieren. Das Aus­lands­stu­dium könnte in diesem Fall in den Monaten August/September bis De­zem­ber statt­finden und anschließend das Aus­lands­prak­ti­kum im selben oder in einem neuen Land könnte dann Januar bis März statt­finden.

Die ganze Welt steht Ihnen offen: Gerade deswegen kann es schwierig sein, sich für ein Land zu entscheiden. Dabei unterstützt das Referat Internationales in einem persönlichen Beratungsgespräch. 

Lesen Sie Erfahrungsberichte: Die Erfahrungsberichte von anderen Studierenden der TU Dortmund helfen, den Alltag in den unterschiedlichsten Ländern besser zu verstehen.

Informieren Sie sich über die benötigten Sprachkenntnisse: Falls Sie keine oder nicht ausreichende Kenntnisse der Landessprache haben, müssen Sie vergewissern, ob Sie Ihre Aufgaben im Gastland auf Englisch oder sogar Deutsch erledigen können. Beim Auslandsstudium in nicht englischsprachigen Ländern werden mal mehr und mal weniger Vorlesungen auf Englisch angeboten. Informieren Sie sich daher über die Kursauswahl und Unterrichtssprache an den Hochschulen. Bei Praktika sollen Sie auch sichergehen, dass genug Mitarbeiter*innen in der Firma Englisch oder Deutsch sprechen, sodass Sie sich bei der Arbeit verständigen können.

Bleiben Sie offen für Neues: Denken Sie nicht nur an die touristischen Ziele der Welt. Gerade in den weniger touristischen Orten erleben Studierende viel leichter die lokale Kultur und den normalen Alltag und lernen Einheimische besser kennen. 

Kalkulieren Sie Ihr Budget: Beim Auslandsstudium kann es finanziell sinnvoll sein, sich an den Partnerhochschulen der TU Dortmund zu orientieren, da sie bei diesen einen vollen Erlass der Studiengebühren erhalten. Im Erasmus+ Programm für Praktikums- oder Studienaufenthalte erhalten Sie zusätzlich einen monatlichen Zuschuss, der bei den Lebenshaltungskosten helfen soll. Darüber hinaus müssen Sie in der Regel bei Aufenthalten in Erasmus+ Ländern keine hohen Flugkosten und auch keine Visumskosten einplanen. Es empfiehlt sich, die Länderinformationen des DAAD mit den zu erwartenden Lebenshaltungskosten durchzulesen.

 

Obwohl manche Studien- und Praktikumsprogramme Englisch als Arbeitssprache verlangen, sollten Sie nicht ins Ausland gehen, ohne wenigstens die Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes zu kennen. In manchen Ländern reicht zum Beispiel Englisch nicht aus, um sich mit den Einheimischen verständigen zu können.

Sprachenlernen in Dortmund: Bereich Fremdsprachen der TU Dortmund

Fremdsprachenkurse
Der Bereich Fremdsprachen im Zentrum für Hochschulbildung (zhb) bietet Veranstaltungen zur Sprachvorbereitung. Diese Kurse sind für alle eingeschriebenen Studierenden gebührenfrei. Eine Anmeldung ist bis zur Frist etwa vier Wochen vor Semesteranfang notwendig (Termine werden auf der Seite des Bereichs Fremdsprachen veröffentlicht). 

Sprachenlernen im Tandem
Wenn Sie Ihren Fremdsprachenerwerb über den Besuch von Sprachkursen hinaus vorantreiben möchten, können Sie im Tandemprogramm mit einem Muttersprachler/einer Muttersprachlerin zusammenarbeiten, der/die wiederum von Ihnen Ihre Muttersprache lernen will. Die Kommunikation ist zweisprachig und beide Partner haben gleich viel Zeit zur Verfügung. Die eine Hälfte der Zeit gehört Ihnen, um mit Hilfe Ihres Partners an Ihrer Fremdsprache zu arbeiten, die andere Hälfte gehört dann Ihrem Partner. Beim Sprachenlernen im Tandem arbeiten also zwei Personen zusammen um mit- und voneinander zu lernen. 

Schreibwerkstatt: Akademisches Schreiben und Präsentieren (deutsch/englisch)
Das Angebot vom zhb Bereich Fremdsprachen / w.space umfasst semesterbegleitende Kurse, Kurzworkshops sowie eine individuelle Schreibberatung, die kontinuierlich oder punktuell genutzt werden kann. 

Sprachenlernen online

Erasmus+ Online Language Support (OLS)
Studierende, die eine Zusage für das Erasmus+ Programm erhalten haben, erhalten zunächst einen Link zum Online Sprachenportal (OLS) der EU. Hierüber können Sie über mehrere Jahre beliebig viele Sprachtests und Sprachkurse für die EU-Sprachen kostenlos und online absolvieren. Die Kurse sind besonders für den Alltag hilfreich, wenn zum Beispiel die Landessprache eine andere als die Arbeitssprache ist.

Sprachenlernen im Ausland

DAAD-Verzeichnis: Sprachkurse im Ausland
Im DAAD-Verzeichnis erhalten Sie Informationen zu Sprachkursen an Hochschulen weltweit. 

„​​​Intensive English Program“ in den USA
Das „​​​Intensive English Program (IEP)“​ an der Partnerhochschule Western Washington University bietet „​​​non-credit“ englische Sprachkurse in sechs Niveau-Stufen an, die internationale Studierende auf ein Studium an einer amerikanischen Hochschule vorbereiten und das Sprachniveau im Allgemeinen verbessern sollen. Studierende verbringen im Programm ein ganzes Trimester (etwa drei Monate) auf dem Campus. Zum Teil werden auch Vollstipendien (inkl. Studiengebühren, Wohnheimzimmer und Verpflegung) angeboten. 

Sprachreisen-Stipendien
Zweimal im Jahr vergibt Sprachreisen.org gemeinsam mit Sprachreisen-Ratgeber.de ein Sprachreisenstipendium in Höhe von 1.000 EUR an Studierende.  Auch die Firma Education First bietet das „EF Sprachreisenstipendium“.

Viele potentielle Gasthochschulen und Praktikumsunternehmen verlangen zur Bewerbung einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse. Manchmal werden nur bestimmte Nachweise verlangt, manchmal kann man selbst entscheiden, welcher Nachweis eingereicht wird. In diesem Fall empfehlen wir den kostenlosen und an der TU Dortmund angebotenen DAAD-Sprachnachweis.  

DAAD-Sprachnachweis

Mit dem Sprachnachweis für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland für ein DAAD-Stipendium im Ausland, können sie sich auf Programme bewerben, die vom DAAD gefördert werden.

Allerdings akzeptieren auch viele Hochschulen und Arbeitgeber den DAAD-Sprachnachweis. Die Prüfung für den DAAD-Sprachnachweis erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung über den Bereich Fremdsprachen des Zentrums für Hochschulbildung (zhb).

Sprachtests außerhalb der TU Dortmund

Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung haben die Studierenden der TU Dortmund nun die Möglichkeit, den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) in Dortmund abzulegen und sich weite Wege zu den übrigen Testzentren zu sparen. Informationen über die nächsten Termine (2-3 Mal/Monat) und die Anmeldung für den Test finden Sie hier. Informationen zum Vorbereitungskurs und Probe-TOEFL von der IIK finden Sie hier.

Auch die computerbasierte Cambridgeprüfung und IELTS können in Dortmund absolviert werden.

Da die Bewerbungsfristen für Stipendien oft sehr früh sind, sollten Sie sich beim Studienaufenthalt etwa 1,5 bis 2 Jahre und beim Praktikumsaufenthalt etwa ein Jahr im Voraus informieren.

Wenn Sie sich neben dem Studium in­ter­na­tio­nal engagieren und an Ihren diesbezüglichen Kompetenzen arbeiten, zum Beispiel indem Sie Sprachkurse besuchen, Auslandspraktika absolvieren oder sich bei Integrations- und Freundschaftsprojekten auf dem Campus einbringen, können Sie sich dieses Engagement mit dem Zertifikat „Studium International“ gebündelt darstellen lassen.

Insbesondere bei der Mitarbeit in einem Patenprogramm oder in einem internationalen Verein können Sie nicht nur ausländischen Studierenden an der TU Dortmund helfen, sondern auch Ihre eigenen interkulturellen Kompetenzen ausbauen und ggf. schon eine Person von Ihrem zukünftigen Gastland kennenlernen.

Für einen Auslandsaufenthalt werden Sie häufig gebeten, eine englische Auflistung Ihrer bisherigen Leistungen vorzulegen.

Für die meisten Studiengänge ist ein solcher Nachweis im BOSS erhältlich. Die erzeugte PDF-Datei müssten Sie in der Regel ohne Stempel/Unterschrift an Ihre Gasteinrichtung senden können. In einigen Fällen kann auch die Prüfungsverwaltung einen englischen Leistungsnachweis ausstellen (unterschrieben/gestempelt). Fragen Sie bitte dort nach, wenn Sie einen Nachweis mit Unterschrift bzw. mit Durchschnittsnote benötigen.

Wenn Sie weder über BOSS noch von der Prüfungsverwaltung einen englischen Leistungsnachweis bekommen können, übersetzen Sie selbst Ihre Veranstaltungen und geben Sie sie in diese Vorlage ein (Hinweise in der Ausfüllhilfe beachten):

Ablauf

Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle Unterlagen. Falls Ihre Bewerbungsfrist früher endet: Senden Sie Ihre selbst ausgefüllte und nicht unterschriebene Datei als „​​​unofficial transcript“​ an die Gasteinrichtung und reichen Sie die offizielle und unterschriebene Datei nach.

  • Bitte lesen Sie sorgfältig die Ausfüllhinweise.
  • Senden Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung sowie Nachweise über alle Noten (BOSS, Scheine, Studienbuch, etc.) zusammen mit der ausgefüllten Vorlage an transcriptstu-dortmundde
  • Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt folgende Informationen an:
    • Haben Sie schon in BOSS überprüft, ob ein englischer Nachweis abrufbar ist? 
      (Dafür bitte die Webseite auf Englisch umstellen)
    • Hochschule/Firma bei der Sie sich bewerben?
    • Stadt und Gastland?
    • Voraussichtlicher Termin für den Auslandsaufenthalt?
    • Wenn der Aufenthalt über eine Vermittlungsorganisation läuft, welche?
  • Die unterschriebene PDF-Datei erhalten Sie per E-Mail zurück.

Vor der Ausreise

Beantragen Sie nach Möglichkeit mindestens 6 Monate vor Beginn des Aufenthaltes Auslands-Bafög, auch wenn Sie kein Inlands-Bafög bekommen. Da abweichende Berechnungstabellen für Auslands-BAföG verwendet werden könnten Sie ggf. Anspruch darauf haben.

Leistungen

Zusätzlich zur Inlandsförderung gibt es folgende Leistungen während einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung.

Leistungen, die als Zuschuss (nicht als Darlehen) gezahlt werden:

  • beim Studium: die notwendigen Studiengebühren (bis zu 5.600 EUR)

Leistungen, die zu 50% als Darlehen gezahlt werden:

  • Reisekosten (einmalig, bis zu 1.000 EUR)
  • ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
  • Grundbedarf (länderabhängiger monatlicher Auslandszuschlag)

Bitte beachten Sie, dass Stipendienleistungen über 300 EUR auf die Leistungen vom Auslands-BAföG angerechnet werden.

Antrag

Zuständig hierfür sind besondere, von den Bundesländern bestimmte Ämter, nicht das Studierendenwerk Dortmund. Auf der Webseite finden Sie das Amt, das für Ihr Gastland zuständig ist. Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden. Noch ein kleiner Hinweis: Es gibt die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung über die Förderungsfähigkeit der Auslandsausbildung zu beantragen (insb. für selbstorganisierte Aufenthalte wichtig). 

Weitere Details zum Auslands-BAföG finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Beim Auslandsstudium ist es sinnvoll, sich an den Partnerhochschulen der TU Dortmund zu orientieren, da Sie bei diesen einen vollen Erlass der Studiengebühren erhalten könnten. Im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Sie zusätzlich einen monatlichen Mobilitätszuschuss der EU.

Sie dürfen sich gleichzeitig für mehrere Stipendien bewerben, müssen sich im Falle mehrerer Zusagen allerdings für eine Förderung entscheiden, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Auslands-BAföG ist dabei nicht als Doppelförderung zu betrachten und ist somit mit einem Stipendium kombinierbar. Informieren Sie sich bei Ihrem Kontakt im Referat Internationales, wenn Sie nicht sicher sind, was kombinierbar ist.

Sie finden hier weitere Informationen zu den Stipendienangebote für Auslandsaufenthalte:

Es empfiehlt sich, die Länderinformationen des DAAD durchzulesen: Hier finden Sie für alle Länder der Welt eine Übersicht über die zu erwartenden Lebenshaltungskosten und auch eine umfangreiche Liste von Stipendien für die jeweiligen Länder.

Es ist wichtig – und für manche Programme sogar Voraussetzung –, dass Sie im Ausland ausreichend (kranken)versichert sind. Die beste Möglichkeit ein Angebot zu finden, ist im Internet verschiedene Anbieter zu vergleichen. Beachten Sie jedoch, dass nur eine Urlaubskrankenversicherung oft nicht ausreicht, um alle Kosten für einen längeren Aufenthalt abzudecken. 

Um Ihren Studienplatz an der TU Dortmund während Ihres Auslandsaufenthaltes zu behalten, müssen Sie in Deutschland krankenversichert bleiben. Sie sind also doppelt krankenversichert – in Deutschland und im Ausland. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre Möglichkeiten.

Gruppenversicherung des DAAD

Generell können Studierende, die über Vermittlungs- oder Stipendienprogramme des DAAD (z.B. Erasmus+, PROMOS, Go East, IAESTE, AIESEC, etc.) sowie Partnerorganisationen des DAAD einen Auslandsaufenthalt absolvieren, das Versicherungsangebot des DAAD in Anspruch nehmen.

Untermieter/in gesucht? - Housing Anywhere hilft!

Die TU Dortmund ist Partner von HousingAnywhere.com, einer internationalen Wohnungsplattform für Studierende. Hier können Sie Ihr Zimmer an eine/n ankommende/n Austauschstudierende/n zwischenvermieten. Dadurch vermeiden Sie es nicht nur, doppelt Miete zu zahlen, sondern Sie können sich auch sicher sein, dass Ihr Zimmer bei Ihrer Rückkehr wieder zur Verfügung steht. Registrieren Sie sich mit der Universitäts-E-Mail-Adresse und Sie können Housing Anywhere kostenlos nutzen. Weitere Informationen zur Plattform können Sie auch dieser englischsprachigen Präsentation von Housing Anywhere entnehmen. Geben Sie allerdings Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter Bescheid, bevor Sie Ihr Zimmer online stellen.

Achtung:
Eine Vermittlung kann nicht garantiert werden! Die Chancen, dass es klappt, sind höher, wenn die Monate mit den Vorlesungszeiten in Dortmund übereinstimmen (z.B. September/Oktober bis Februar für das WS und März/April bis Juli für das SS).

Mit Fragen, aber gern auch mit Rückmeldungen Ihrer Erfahrung zum Portal können Sie sich im Referat Internationales gern an Miriam Gothe-Kräher wenden.

Sie suchen ein Zimmer im Ausland?

Housing Anywhere

Auch für Ihren eigenen Auslandsaufenthalt können Sie bei Housing Anywhere in über 400 Städten ganz einfach ein Zimmer finden und buchen. Für registrierte Studierende von Partneruniversitäten bietet Housing Anywhere dabei besondere Serviceleistungen (wie bspw. eine vorrangige Information über relevante Wohnraumangebote) an. Weitere Informationen zur Plattform können Sie auch dieser englischsprachigen Präsentation von Housing Anywhere entnehmen.

Weitere Tipps

Unten finden Sie auch Wohnraum-Tipps von anderen Studierenden. Wir empfehlen allerdings, sich selbst über die Anbieter zu informieren. Zurückgekehrte Studierende empfehlen auch meist, die Wohnung/das Zimmer erst vor Ort zu suchen, um Überraschungen (z.B. bzgl. Sauberkeit, etc.) zu vermeiden.

Tipp: ErasmusPlay erklärt auch in diesem Leitfaden, wie man häufige Fehler und Probleme vermeiden kann.

 

Länderübergreifend: HousingAnywhereCraigs List,  GumtreeAirBnB, homestayEasyRoommateWG-gesuchtJust LandedPadMapperMitwohnzentrale, spotahome, ErasmusPlay, The Social Hub, Yugo

Australien: Semester in Australiaflatmates.com.au, iglu.com.auOff Campus Accommodation

Belgien: appartager.beTipps für Brüssel, ErasmusPlay, Spot a Home

Chile: Chile Central

China: FIC FlatinChina UG

Frankreich: Foyers de Jeunes TravailleursMyLilleHome, Nexity Studéa, ErasmusPlay

Großbritannien:Erasmus Living (Newcastle)SpareRoom Die App SpareRoom, Langzeitunterkunft LondonLondon Bed & Breakfast Agentur, Zone 2 Stay, ErasmusPlay

Irland: daft.ie, Hosting Power, Spot a Home, ErasmusPlay

Italien: Camplus, ErasmusPlay, Spot a Home

Japan: J-Stay

Kanada: CraigslistKijijiUsed.ca, Places4Students

Mexiko: Rent A TecCompartoDepa, Dada RoomMercado de Depas TEC - Campus MTYConexion 

Niederlande: duwo, kamertjekamernet, easykamer, ErasmusPlay

Norwegen: finn.nohybel.no

Österreich: dormy.at, ErasmusPlay

Polen: ErasmusPlay

Portugal: Uniplaces (aber mit Vorsicht nutzen und die Wohnung auf Echtheit überprüfen - es gab bisher sehr gute, aber auch manchmal schlechte Erfahrungen damit), ErasmusPlay

Schweden: sssb.seblocket.sehemnet.seakademiskkvart.sehyrabostad.seBostadsListanHyresvärdslistan

Singapur: EasyRoommateGumtree

Slowenien: ErasmusPlay

Spanien: pisocompartido.comhabitamos.comidealista.comaluni.netEasyPisoMalaga Rooms , Apartment Barcelona, Badi, Spotahome, Erasmusplay, Helphousing

Türkei: Studio FlatsHome Point 

Ungarn: srs-budapest.hu, ErasmusPlay

USA (allgemein): Places4Students

USA (NYC): Educational Housing Service NYC, Urban Living, Gypsy Housing NYC, Kolping House, Webster’s, The Leo House, House of the Redeemer, Seafarers International House, International House, Room & Rates, Outpost Club

Wie werden Sie im Laufe des Auslandsaufentheltes an Geld kommen? Für die meisten Länder der Welt ist es sinnvoll, eine Kreditkarte zu haben. Empfehlenswert wäre eine Kreditkarte von einer deutschen Finanzinstitution, insbesondere wenn diese gebührenfrei angeboten wird und Sie im Ausland damit kostenlos Bargeld abheben können. Vergleichen Sie deswegen die Angebote von mehreren Banken bzw. Finanzdienstleistungsfirmen.

 

Rückerstattung des Semestertickets

Auch ohne Beurlaubung können Sie eine Rückerstattung von nicht benötigten Monaten im Semesterticket beantragen . Alle Informationen dazu finden Sie beim AStA.  

Beurlaubung

Studierende, die ein Auslandsstudium oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, können sich mit einem Antrag auf Beurlaubung für das Semester, das sie im Ausland verbringen, beurlauben lassen. Für das beurlaubte Semester bleibt die Fachsemesterzahl stehen.

Wichtig ist, dass Sie mehr als 50% der Vorlesungszeit im Ausland verbringen. Wenn Sie z.B. Anfang Januar bis Anfang Mai im Ausland sind, ist eine Beurlaubung für keins der beiden Semester möglich. Sollten Sie allerdings beispielsweise bis Ende Juni im Ausland bleiben, wäre eine Beurlaubung für das Sommersemester möglich (aber nicht für das Wintersemester).

Wenn Sie beurlaubt sind und vor Semesterende in NRW zurückkehren, sind Sie nicht berechtigt, Prüfungen an der TU Dortmund abzulegen (ausgenommen hiervon sind Wiederholungsprüfungen). Praktika, bzw. Praxissemester, für die im Rahmen der jeweils geltenden Prüfungsordnung Leistungspunkte vergeben werden, dürfen während einer Beurlaubung nicht geleistet werden.

Eine Beurlaubung für die Bachelorstudiengänge ist ab dem zweiten Fachsemester möglich. Eine Beurlaubung für das erste Master Fachsemester kann für alle Rückmelder und Neueinschreiber erfolgen, wenn einer der Beurlaubungsgründe nachgewiesen ist. Eine Einschränkung auf bestimmte Beurlaubungsgründe erfolgt nicht.

Bei allen Fragen dazu hilft das Studierendensekretariat.

Achtung: Studierende im Austauschprogramm werden nicht automatisch vom Referat Internationales beurlaubt.

Die Schritte zur Beurlaubung:

  1. Laden Sie sich den Antrag auf Beurlaubung vom Studierendensekretariat herunter.
  2. Mit dem Antrag reichen Sie eine Bescheinigung vom Referat Internationales über den Zeitraum Ihres Aufenthaltes ein.
    Falls Sie nicht an einem Austauschprogramm teilnehmen, können Sie diese Bescheinigung vom Referat Internationales (going-abroadtu-dortmundde). Schicken Sie bitte dafür auch Ihren Zulassungsbescheid von der Gasthochschule oder Arbeitsvertrag von der PRaktikumseinrichtung sowie Ihre aktuelle Studienbescheinigung von der TU Dortmund.
  3. Überweisen Sie den, auf dem Antrag auf Beurlaubung ausgewiesenen, Betrag für Ihren speziellen Beurlaubungsgrund innerhalb der Rückmeldefrist. Nach Rückmeldefrist ist eine Verspätungsgebühr fällig.
  4. Bei Auslandsstudium: Wählen Sie den Grund „Studium an einer ausländischen Hochschule“ und geben Sie eine Bescheinigung des Referat Internationales mit Angaben über die Dauer des Studiums ein.
  5. Bei Auslandspraktikum: Wählen Sie den Grund „Praktika“ aus und reichen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrages (in deutscher oder englischer Sprache) sowie eine Bescheinigung der Fakultät oder des Referats Internationales, aus der der Zeitraum sowie die Notwendigkeit des Praktikums hervorgeht, ein. 
    Der Zeitraum des Auslandsaufenthalts muss in jedem Fall mindestens 50% der Vorlesungszeit abdecken (pro Semester ca. 8 Wochen der Vorlesungszeit).
  6. Reichen Sie alle Unterlagen innerhalb der Frist vollständig beim Studierendensekretariat ein. 

Wichtig: Der Antrag auf Beurlaubung gilt nur für die Dauer des auf dem Antrag ausgewiesenen Semesters. Eine Beurlaubung für das Folgesemester ist nur möglich, wenn im Zeitraum der Rückmeldung (unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen) erneut ein Antrag auf Beurlaubung für das Folgesemester gestellt wird. Dies kann postalisch oder persönlich durch eine bevollmächtigte Person geschehen . Bitte beachten Sie weitere Erläuterungen auf dem Antrag auf Beurlaubung.

Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen

In der Regel können die Leistungen aus dem Ausland trotz einer Beurlaubung anerkannt werden, da davon ausgegangen wird, dass im Ausland nicht dieselben Leistungen wie an der Heimatuniversität erbracht werden können. Absprachen sind immer mit den jeweiligen Lehrkräften in der Fakultät vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu treffen sowie nach dem Aufenthalt mit dem entsprechenden Prüfungsausschuss. Weitere Informationen dazu finden Sie unten („Nach dem Auslandsaufenthalt“).

Das Auslandsstudium dient dazu, Ihr Fachgebiet sowie verwandte Disziplinen in einem anderem Land zu erleben. Selbstverständlich gibt es mitunter große Unterschiede zwischen dem Kursangebot im Ausland und den Veranstaltungen, die Sie in Dortmund absolvieren müssen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern! Es kann eine Chance sein, einen eigenen bzw. weiteren Schwerpunkt zu setzen, der für künftige Arbeitgeber*innen interessant sein könnte.

Nichtsdestotrotz können Ihre Leistungen an der ausländischen Gasthochschule zum Teil oder vollständig für Ihr Studium an der TU Dortmund angerechnet werden. Dies erfordert allerdings im Vorfeld Absprachen. Unabhängig davon, ob Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen oder Ihr Auslandsstudium selbst organisieren, sollten Sie vor Ihrem Aufenthalt mit Ihren Dozent*innen über die Möglichkeit der Anerkennung Ihrer Auslandskurse sprechen.

Vorlesungsverzeichnisse an den ausländischen Hochschulen werden zum Teil erst kurz vor Semesterbeginn veröffentlicht. Orientieren Sie sich daher an den Vorlesungen von laufenden Semestern, um einen Überblick über das Kursangebot zu bekommen. Sie sollten sich auch immer Alternativen zu Ihren Wunschkursen überlegen, um auf kurzfristige Änderungen vor Ort vorbereitet zu sein.

Besprechen Sie diese auch zwecks Anerkennung mit den zuständigen Personen in Ihrer Fakultät und lesen Sie die allgemeinen Informationen zum Thema „Auslandsstudium & Anerkennung“ .

Learning Agreements (Lernvereinbarung)

Vorderseite vom Buch "Umzug ins EU-Ausland" © Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Sie gehen für ein oder zwei Semester ins Ausland und sind sich nicht sicher, was mit Ihren laufenden Verträgen passieren soll? Die Broschüre  „Umzug ins EU-Ausland: Verträge kündigen oder behalten?“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. hat Antworten parat.

Für viele Länder außerhalb der EU benötigen Sie ein Visum, um dort studieren oder arbeiten zu dürfen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig direkt beim Konsulat des Gastlandes über den Beantragungsprozess und die Voraussetzungen. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen - deswegen sollten Sie rechtzeitig damit anfangen. Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern: Informieren Sie sich auch kurzfristig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes über die aktuellen Bestimmungen.  

Für Praktikumsaufenthalte lesen Sie auch diese zusätzlichen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass das Referat Internationales keine Beratung zur Visumsbeantragung anbieten kann!

Internationale Studierende, die ein Auslandsstudium oder -praktikum absolvieren möchten, müssen ggf. sogar für Aufenthalte in Schengen-Staaten eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Informieren Sie sich bei den Vertretungen der entsprechenden Länder. Sie müssen zusätzlich die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland über längere Aus­lands­aufent­halte informieren, sonst verliert möglicherweise Ihr Visum für Deutsch­land die Gültigkeit!

Wichtig: Informieren Sie sich regelmäßig beim Konsulat des Gastlandes über die aktuellen Einreisebestimmungen: Diese können sich jederzeit ändern.  

Medizinisches Gutachten

Möglicherweise ist ein medizinisches Gutachten für Ihren Aufenthalt erforderlich, insbesondere beim Auslandsstudium in ausgewählten Ländern (zum Beispiel in Asien). Bei manchen Hochschulen gehört das Gutachten zu den Bewerbungsunterlagen und bei anderen darf das Gutachten höchstens zwei Monate vor der Einreise ausgestellt werden. Informieren Sie sich bei der Gasteinrichtung über die Anforderungen.

Impfungen (Covid-19, etc.)

Möglicherweise werden besondere Impfungen für Ihren Aufenthalt benötigt, insbesondere für ein Auslandsstudium oder ein Praktikum in einer Schule. Neue Impfungen zu bekommen kann manchmal bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gasteinrichtung über die Vorgaben und besprechen Sie die Impfempfehlung für Ihre Reiseregion mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

In einigen Ländern werden Kreuzimpfungen gegen Covid-19 nicht akzeptiert. Informieren Sie sich vorher über die Quarantäne- und Impfvorgaben für das Land und die Stadt in die Sie reisen.

Informationen und Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt

Informieren Sie sich regelmäßig beim  Auswärtigen Amt über die aktuelle Lage in Ihrem Gastland, insbesondere im Hinblick auf Reisewarnungen. Beachten Sie auch diese wich­ti­gen Hinweise vom DAAD zur Sicherheitsvorsorge.

Mit der Kampagne „studieren weltweit – ERLEBE ES!“ will der DAAD Schüler*innen sowie Studierende fürs Ausland begeistern. Studierende aus Deutschland erzählen von ihren Auslandsaufenthalten und teilen ihre Erlebnisse im Netz. Authentisch, echt und live. Alle Beiträge fließen auf www.studieren-weltweit.de zusammen.

Zweimal pro Jahr werden neue Correspondents ausgewählt - meist im Mai für das WS, im November für das SS - und anschließend zu einem verpflichtenden (Online-)Vorbereitungsworkshop eingeladen, wo sie andere Correspondents kennenlernen und für ihre Aufgabe geschult werden (professionelle Schulung zur Nutzung von Social Media). Außerdem gibt es ein Smartphone und ein monatliches Honorar.  

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Formular vom DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Helfen Sie auch weiteren Studierenden, die sich am Anfang der Planung des Auslandsaufenthaltes befinden oder unentschlossen sind. Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht per E-Mail.

Falls die Datei zu groß zum Verschicken ist, nutzen Sie bitte Sciebo, um die Datei zu senden.

Für Erasmus+ Studienaufenthalte (für Kurse an einer Gasthochschule):

Für das Übersee Austauschprogramm/Kurzprogramme:

Für alle Praktikumsprogramme (auch Ruhr Fellowship oder Forschungspraktika an einer Gasthochschule):

Nachdem Sie Ihre Kurse an der Gasthochschule abgeschlossen haben, wird ein „Transcript of Records“, ein Notenspiegel, ausgestellt. Nach Erhalt des Notenspiegels (bis zu vier Monaten nach Semesterende) können Sie sofort mit dem Anerkennungsprozess starten.

Umrechnung der ausländischen Noten

Die Umrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt in der Regel von den Fa­kul­tä­ten in Anlehnung an die sogenannte Aachener Tabelle. Diese dient den Fakultäten bei der Umrechnung der ausländischen Noten ins deutsche System als Orientierung. Da nicht alle Länder in der Tabelle enthalten sind, kann es sein, dass Sie an das Referat Internationales verwiesen werden. In dem Fall ist für die Umrechnung der Noten ins deutsche Notensystem der Zu­lassungs­be­reich des Re­fe­rat Inter­natio­nales zuständig. Dieser hält sich ebenfalls an die Aachener Tabelle und kann darüber hinaus noch weitere Empfehlungen für andere Länder aussprechen. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag zur Umrechnung Ihrer Noten aus und senden ihn in­klu­si­ve eines Scans Ihres „Transcript of Records“ im pdf-For­mat an den Zu­lassungs­be­reich. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Seiten Ihres „Transcript of Records“ (auch die Rückseite) einscannen. Die in das deutsche Notensystem umgerechneten Noten werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Mit den umgerechneten Noten kön­nen Sie dann in Ihrer Fa­kul­tät die Anrechnung der Kurse besprechen.

Umrechnung von Credits in das European Credit Transfer System (ECTS)

Sie erhalten für Ihre Leistungen im außereuropäischen Ausland „Credit Points“, die ggf. nichts über „Workload“ aussagen und deswegen in der Regel nicht mit ECTS vergleichbar sind, da ECTS  subjektiv nach dem Aufwand für einen einzelnen Kurs erstellt werden.

Die Gleichwertigkeit des Aufwands der im Ausland abgeschlossenen Kurse kann im Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft oder Stelle in der Fakultät auf der Grundlage von den im Kurs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten festgestellt werden.

Achtung: Das Referat Internationales kann Empfehlungen für die numerische Umrechnung von einzelnen Noten geben, darf aber keine Umrechnung von Credits vornehmen. Dies obliegt vollständig der jeweiligen Fakultät.

Wenn Sie ein Stipendium von der TU Dortmund für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten haben, gibt es bestimmte Unterlagen, die Sie fristgerecht nach dem Aufenthalt einreichen müssen, damit Sie Ihr Stipendium behalten dürfen. Die benötigten Unterlagen und Vorlagen finden Sie in Ihrer Annahmeerklärung/Ihrem Grant Agreement aufgelistet sowie in der jeweiligen Ausschreibung:

Sie haben eine tolle Unterstützung im Ausland gehabt und wollen auch hier in Dortmund Studierenden in einer ähnlichen Situation helfen? Sie wollen Ihre interkulturellen Kompetenzen weiter ausbauen und Menschen aus den unterschiedlichen Kulturen kennenlernen? Engagieren Sie sich bei internationalen Programmen und Aktivitäten auf dem Campus - viele der Aktivitäten zählen auch für den Erwerb des Zertifikats „​​​Studium International“​.

Teilen Sie auch Ihre Auslandserfahrung mit Schüler*innen! Über die „Back to School“ und Europa macht Schule Programme vom Deutschen Akademische Austauschdienst gestalten Sie ein Projekt und lassen so junge Menschen hautnah an Ihren Erlebnissen und Erfahrungen teilhaben. Das Programm Back to School wurde 2023 auch für Studien- und Praktikumsaufenthalte außerhalb Europas erweitert.

Auslandsaufenthalte können Studierende im Zweitstudium (Masterstudierende oder z.B. Bachelorstudierende nach einer abgeschlossenen Ausbildung) von den Steuern absetzen, allerdings gelten dafür strenge Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich deswegen über Ihre Möglichkeiten und behalten Sie alle Belege vom Auslandsaufenthalt.

Manchmal werden auch in Dortmund Steuerseminare für Studierende angeboten, die u.a. das thematisieren. 

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

Sprechzeiten über Telefon / Skype (laura-hope) / Zoom (Link bitte per E-Mail senden wenn Sie online sind):  ohne Terminvergabe, offen
Mo-Di, 10-11:30 Uhr & 13:30-15:00
Tel.: 0231 755-4728     

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind.