Krankenversicherung für internationale Studierende
Internationale Studierende sind verpflichtet, sich während der gesamten Studiendauer über eine gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.
Ausnahme: Wenn Sie an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, wie z.B. an dem DSH Sprachvorbereitungskurs, ordentliche*r Studierende*r, über 30 Jahre alt oder Promovierende*r sind, müssen Sie sich von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beantragung der Krankenversicherungsbescheinigung: Digitales Krankenkassen-Meldeverfahren
- Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich vor der Immatrikulation und nach Erhalt Ihres Visums an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenkasse. Die Wahl der Krankenversicherung liegt allein bei den Studierenden und kann nicht von der Hochschule bestimmt oder empfohlen werden.
- Anforderung der Bescheinigung: Fordern Sie eine Versichungsbescheinigung über das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) an. Meldungen der Krankenversicherungen in Papierform werden bei der Einschreibung nicht mehr entgegengenommen. Diese Bescheinigung bestätigt, ob Sie versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit werden können, z.B. wenn Sie am DSH-Sprachvorbereitungskurs teilnehmen, ordentliche*r Studierende*r sind, über 30 Jahre alt sind oder Promovierende*r sind.
- Übermittlung an die Hochschule: Stellen Sie sicher, dass die Krankenkasse die Bescheinigung vor Ihrer Immatrikulation und nach Erhalt Ihres Visums an die Hochschule sendet. Reichen Sie die Bestätigung über die Krankenversicherung oder über die Befreiung ebenfalls über das digitale Verfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Absendernummer der TU Dortmund für das SMV lautet: H0003158.
- Änderungen melden: Bei einem Wechsel der Hochschule, der Krankenkasse oder Ihres Versicherungsstatus müssen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung anfordern und einreichen.
- Einschreibung: Erst wenn diese Bestätigung an die Zulassungsstelle eingereicht wird, können Sie sich offiziell einschreiben.
Achtung: Wenn Sie die Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen, erhält die Hochschule eine Mitteilung und Sie werden umgehend exmatrikuliert.
Zusammenfassung
- Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Beantragen Sie den elektronischen Krankenversicherungsnachweis über das digitale Verfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Zulassungsstelle wird informiert, dass Sie bei der gesetzlichen Versicherung angemeldet sind.
- Bei privater Krankenversicherung: Beantragen Sie eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ebenfalls über das digitale Verfahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Lesen Sie mehr über die Krankenversicherung:
Weitere wichtige Informationen zur Einreichung finden Sie hier.
Hier finden Sie zusätzliche wichtige Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland.
Zusätzlich können Sie Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland hier lesen.
FAQ
Sie finden hier eine Liste aller gesetzlich anerkannten Krankenversicherungen in Deutschland. Suchen Sie sich bitte eine Krankenversicherungsfirma, die einen Sitz in Dortmund bzw. Nordrhein-Westfalen hat.
Sie können sich mit einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung nach der Einreichung des digitalen Nachweises Ihrer Krankenkasse einschreiben. Allerdings müssen Sie bei einer privaten Krankenversicherung eine Befreiung der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Schreiben Sie eine E-Mail an eine der gesetzlichen Krankenkassen und fordern Sie einen Mitgliedsantrag an. Lassen Sie sich über die Kosten und Leistungen informieren.
Wenden Sie sich bitte bei allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung direkt an Ihre Krankenversicherungsfirma.
Nein. Die Reiseversicherung deckt nicht alle Krankenversicherungsleistungen ab.
Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland. Sie müssen für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland einen gesetzlichen oder privaten Versicherungsnachweis vorlegen.
Wenn Sie die Beiträge der Krankenversicherung nicht bezahlt haben, kann die Krankenversicherungsfirma unangekündigt Ihren Mitgliedsvertrag kündigen. Sie werden entsprechend von der Hochschule exmatrikuliert.
Kontakt
Bei Fragen zur Einreichung der Krankenvesicherungsbescheinigung für die Einschreibung kontaktieren Sie E-Mail: admission.inquiries@tu-dortmund.de
Bei allgemeinen Fragen zur Krankenversicherung können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren. E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: dienstags von 10:30-12:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!