Martin-Schmeißer-Stiftung
Die Martin-Schmeißer-Stiftung, die 1993 auf Initiative der Stadt Dortmund und Zustifter*innen der Dortmunder Wirtschaft gegründet wurde, ist eine Stiftung zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Beziehungen der TU Dortmund.
Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch die Förderung und Unterstützung von:
- internationalen wissenschaftlichen Begegnungen einschließlich Öffentlichkeitsarbeit im Hochschulbereich;
- Studien- und Forschungsvorhaben mit internationalem Bezug;
- internationalen Gästen, Wissenschaftler*innen und Studierenden der TU Dortmund;
- Mitgliedern und Angehörigen der TU Dortmund, die ein Auslandsstudium im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens absolvieren oder ein Forschungsvorhaben im Ausland bzw. mit internationalem Bezug durchführen.
Derzeit werden folgende Förderprogramme der Martin-Schmeißer-Stiftung, die die Internationalisierung der TU Dortmund unterstützen, angeboten:
Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) von deutschen und internationalen Studierenden
Voraussetzung: Die Arbeit bedingt einen mindestens zweimonatigen Aufenthalt im Ausland. Die Gesamtförderung ist auf maximal 1.500 EURO begrenzt. Eine Doppelförderung (Finanzierung durch mehrere Stipendien verschiedener Geldgeber) ist ausgeschlossen.
Bewerbungsfrist: 15. Februar und 15. September 2025
Einzureichende Unterlagen:
Interessierte Studierende können ihre Bewerbungen bis zum 15.02. bzw. 15.09. bei der Stiftung einreichen. Hierzu gehören:
- eine Beschreibung des Vorhabens (max. drei Seiten) mit Begründung des Auslandsaufenthalts, die Angabe des Aufenthaltsorts und des Aufenthaltszeitraums, die Angabe des Themas der Abschlussarbeit sowie eine Aufstellung der Reisekosten (bitte beachten Sie, dass Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt werden);
- die Befürwortung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors mit einer Bestätigung, dass die Arbeit einen Forschungsaufenthalt im Ausland bedingt;
- Erklärung der Gastuniversität oder aufnehmenden Institution, dass Stipendiat*innen dort wissenschaftlich arbeiten können;
- Lebenslauf, Abiturzeugnis und Nachweis der bisherigen akademischen Leistungen.