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Was gilt es zu beachten?

Der deutsche Wohnungsmarkt

Eine passende Wohnung oder ein Zimmer zu finden, gehört zu den ersten wichtigen Schritten für Ihren erfolgreichen Start in Studium oder Forschung. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über den deutschen Wohnungsmarkt: welche Mietformen es gibt, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten und worauf Sie bei Verträgen achten müssen. So können Sie gut vorbereitet in die Suche starten – und bei weiteren Fragen ist unser Accommodation Team gern für Sie da.

Rechte und Pflichten

Aufnahme des historischen europäischen Stadtbildes mit Blick über Dächer, ein leicht bedeckter Himmel © Pexels User​/​Pexels

Als Mieter*in in Deutschland haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Dazu gehören unter anderem das sorgfältige Lesen des Mietvertrags vor Unterzeichnung, die Einhaltung der Mietvertragskonditionen, die pünktliche Zahlung der Miete sowie die Beachtung der Hausordnung. In Deutschland wird die Miete in der Regel monatlich gezahlt, meist zum Monatsanfang, per Überweisung auf das vom Vermieter angegebene Konto. Zusätzlich zur Grundmiete (Kaltmiete) fallen häufig Nebenkosten an, die entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung berechnet werden.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag haben oder Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen benötigen, verweisen wir Sie gerne an die entsprechenden Beratungsstellen!

Probleme mit Mietvertrag, Kaution & Co.

Bei konkreten mietrechtlichen Problemen wie Mietverträgen, Kautionsrückzahlung oder anderen Streitigkeiten empfehlen wir Studierenden, sich an eine*n Anwält*in, die Verbraucherzentrale NRW oder im Falle einer Mitgliedschaft an den lokalen Mieterverein zu wenden. Mietervereine erheben in der Regel eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr, bieten umfassende Unterstützung bei mietrechtlichen Fragen, vertreten ihre Mitglieder gegenüber Vermieter*innen und helfen unter anderem bei der Prüfung von Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen.

Kaution

In Deutschland ist es üblich, dass Vermieter vor Einzug eine Mietkaution verlangen. Diese dient als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen. Die Höhe der Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Mieter haben das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

Die fristgerechte Zahlung der Kaution ist verpflichtend. Falls die Kaution nicht gezahlt wird, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung des Mietvertrags aussprechen. Internationale Forschende und Studierende sollten daher sicherstellen, dass sie die Kaution fristgerecht entrichten oder gegebenenfalls mit dem Vermieter über mögliche Alternativen sprechen.

In Deutschland darf die Kaution nicht mit der letzten Mietzahlung verrechnet werden, sondern bleibt bis zur ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung wird die Kaution in der Regel innerhalb von sechs Monaten zurückerstattet, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen vorliegen. Falls der Vermieter Schäden an der Wohnung feststellt oder noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen vorliegen, kann er einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis diese geklärt sind. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug gemeinsam mit dem Vermieter in einem Übergabeprotokoll festzuhalte

Andere Kosten

In Deutschland deckt die Miete in vielen Fällen nur die Nutzung der Wohnung ab. Verträge für Strom, Internet und ggf. Gas müssen häufig separat abgeschlossen werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um diese Dienstleistungen zu kümmern. Tipps dazu kann man oft vom Vormieter erhalten, insbesondere wenn man in eine bereits genutzte Wohnung zieht.

Alle in Deutschland gemeldeten Haushalte sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ein Fernseh- oder Radiogerät nutzen. Nach dem Einzug sollte man sich daher unter www.rundfunkbeitrag.de anmelden, um mögliche Nachzahlungen oder Mahngebühren zu vermeiden.

Kündigungsfristen

  • Für Mieter: In der Regel drei Monate zum Monatsende
  • Für Vermieter: Kündigung ist nur mit berechtigtem Grund möglich, z. B. Eigenbedarf.

Kündigungsgrund

Frist

Eigenbedarf der vermietenden Person 3 - 9 Monate (Je nach Mietdauer)
Vertragsverletzung Im Einzefall fristlos möglich
Kündigung durch Mieter*in In der Regel 3 Monate zum Monatsende

Wohnraumberatung

Sprechzeiten: Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr
E‑Mail: accommodation@tu‑dortmund.de
Terminvereinbarung: Gerne nach Vereinbarung für ein persönliches Gespräch

Wichtiger Hinweis: Die Wohnraumberatung dient Ihrer allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten mietrechtlichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale Dortmund, die Mieter*innenberatung des AStA der TU Dortmund oder ziehen Sie einen fachkundigen Rechtsanwält*in hinzu.