Nach dem Studienabschluss
Aufenthalt während Beschäftigungssuche
Nachdem Sie ihr Studium erfolgreich an der Universität abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung Ihres erlaubten Aufenthalts. Dazu müssen Sie frühzeitig einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigungssuche beantragen, mit dem Sie 18 Monate Zeit haben, um eine Arbeit zu finden, die Ihrem Hochschulabschluss entspricht. Der Zeitrahmen von 18 Monaten beginnt, nachdem Sie Ihr letztes Prüfungsergebnis erhalten haben und diesen Abschluss der Ausländerbehörden nachweisen konnten.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Jobsuche und vereinbaren Sie im Voraus einen Termin mit der Ausländerbehörde, um Ihren Aufenthalt zu planen.
Aufenthalt bei Beschäftigung
Sollten Sie eine passende Stelle gefunden haben, müssen Sie die Ausländerbehörde darüber informieren und einen Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken beantragen. Als Nachweis benötigen Sie Dokumente, wie den Arbeitsvertrag und eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Ausländerbehörde prüft im Anschluss, ob die Arbeit Ihrem Abschluss entspricht und stellt gegebenenfalls den neuen Aufenthaltstitel aus.
- Information zur Anerkennung der Berufserfahrungen im Ausland
- Migration Check der Arbeitsagentur hilft Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zu entscheiden, ob für die Arbeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigt wird und ob diese erteilt werden kann.
- FAQ zur Blauen Karte
- Niederlassungserlaubnis
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!