Erasmus+ Personalmobilität
Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.
Nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal und Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen der TU Dortmund können sich um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben.
Informationsveranstaltungen im Jahr 2025
- 8. Mai 2025 (10:00 bis 11:30 Uhr) Anmeldung innerbetriebliche Weiterbildung | Arbeitsplatz Hochschule
- 13. November 2025 (10:00 bis 11:30 Uhr) Anmeldung innerbetriebliche Weiterbildung | Arbeitsplatz Hochschule
Bestens Informiert
- nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen (z.B. Studienberatung; Fakultäten; Bibliothek; International Office)
- Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen
Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der zentralen Einrichtungen sowie Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen der TU Dortmund können sich für die sogenannten Erasmus+ Programmländer bewerben. Diese sind die:
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern
6 Programmländer außerhalb der EU
Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
Eine Förderung von Erasmus+ Personalmobilitäten in Partnerländer ist an der TU Dortmund ausgeschlossen.
- Internationalisierung des Arbeitsbereiches an der TU Dortmund durch Entwicklung neuer Prozesse bzw. Methoden
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren (keine Konferenzteilnahmen)
- Teilnahme an sogenannten staff weeks
- Teilnahme an Sprachkursen (Empfehlungen)
Die Förderung kann an der TU Dortmund nur für eine Mindestdauer von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal einer Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) erfolgen. Das Referat Internationales entscheidet anhand des verfügbaren Erasmus+ Budgets und der Bewerber*innenlage, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe die Mobilität unterstützt werden kann.
Die TU Dortmund beantragt jährlich finanzielle Mittel für das Erasmus+ Projekt. Jedes Projekt (sogenannte Calls) hat dabei in der Regel eine Laufzeit von 26 Monaten. In den letzten Jahren konnte die TU Dortmund ihr Erasmus+ Budget erfreulicherweise erhöhen. Gleichzeitig sind jedoch die Ausgaben kontinuierlich gestiegen. Um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, könnte es notwendig werden, dass das Referat Internationales die Mittelverteilung priorisieren muss. Grundsätzliche Änderungen (z.B. Fördersätze; Längergruppenzuordnungen) können seitens der EU Kommission / DAAD je Call vorgenommen werden.
Die finanziellen Rahmenbedingungen werden durch den DAAD festgelegt, während die Umsetzung abhängig von der Budgetlage den Universitäten obliegt.
Wenn es zu einer Förderung über das Erasmus+ Programm kommt, gelten die folgenden Aufenthalts- und Reisekosten:
Aufenthaltskosten
Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze (Call 2023):
-
Ländergruppe 1 (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden): 180 EUR
-
Ländergruppe 2 (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern): 160 EUR
-
Ländergruppe 3 (Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn): 140 EUR
Reisekosten | Stückkosten für Hin- und Rückfahrt | Green Travel
Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz mit den unten genannten Beträgen.
Weiterhin ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“ möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Sie können ebenfalls bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten, wenn Sie aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
- 10 - 99 km: 23 EUR
- 100 – 499 km: 180 EUR (für "Green Travel": 210 EUR)
- 500 – 1.999 km: 275 EUR (für "Green Travel": 320 EUR)
- 2.000 – 2.999 km: 360 EUR (für "Green Travel": 410 EUR)
- 3.000 – 3.999 km: 530 EUR (für "Green Travel": 610 EUR)
- 4.000 – 7.999 km: 820 EUR
- 8.000 km und mehr: 1.500 EUR
Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Hochschulpersonal mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht oder einer chronischen Erkrankung, kann über das Referat Internationales (Ansprechperson ist Andrea Schöne) Unterstützung für anfallende Mehrkosten beantragen.
Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten
Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über das Referat Internationales (Ansprechperson ist Andrea Schöne) Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen.
Wichtige Hinweise
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Reisekosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten, wie oben aufgezeigt, bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.
Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW.
Allen nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen der TU Dortmund steht die Möglichkeit offen, sich einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der o.g. genannten Weiterbildungsformate zu organisieren und sich dann um eine finanzielle Unterstützung zu bewerben. Es ist zu beachten, dass jede Mobilitätsmaßnahme in enger Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten, dem Referat Internationales und der Personalentwicklung zu planen ist.
Bewerbungsunterlagen
per E-Mail an Dezernat 3.3 (Personalentwicklung)
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben der/des Vorgesetzten
- Geplantes Vorhaben und eine Programmbeschreibung
Frist
- 3 Monate vor geplantem Aufenthalt
Häufigkeit
Wurde eine Erasmus+ Personalmobilität mit Förderung durchgeführt, kann man sich nach 2 Jahren erneut um einen Zuschuss bewerben.
Hinweis
Erasmus+ Fakultätskoordinierende können sich direkt über das Referat Internationales (Andrea Schöne) um eine Förderung bewerben.
Vor dem Auslandsaufenthalt
Nachdem eine Genehmigung durch das Dezernat 3.3 (Personalentwicklung) / Referat Internationales erfolgt ist, müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt folgende Informationen beim Referat Internationales (Andrea Schöne) per E-Mail eingereicht bzw. bestätigt werden:
- Nennung von Arbeitstagen im Ausland und dem Aufenthaltszeitraum, An- und Abreisedatum, tatsächlicher An- und Abreiseort, Name und Anschrift der aufnehmenden Einrichtung
- Programm/Veranstaltungszeitplan
- Online-Annahmeerklärung und Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)
- Dienstreiseantrag über SAP stellen (Sie erhalten die entsprechenden Informationen vom Referat Internationales / Andrea Schöne)
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhälten Sie einen Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) mit den Förderrichtlinien, den Sie unterschrieben an das Referat Internationales/Frau Schöne senden müssen.
Für Ihre Mobilität muss die TU Dortmund eine A1-Bescheinigung (innerhalb der EU) / Entsendebescheinigung (außerhalb der EU) beantragen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mitführen müssen. Diese Bescheinigung wird vom Dezernat 3.2 automatisch mit Ihrem SAP-Dienstreiseantrag bei der Krankenkasse beantragt.
Reisesicherheit: Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.
Während des Auslandsaufenthalts
- Lassen Sie sich eine Bestätigung des Auslandsaufenthaltes von der Gasteinrichtung am Ende der Erasmus+ Mobilitätsphase ausstellen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Senden Sie Ihre Reisebelege in Kopie zusammen mit dem Dokument Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (im Original) innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstreise an das Referat Internationales.
- Der Link zur EU Survey-Onlineumfrage wird Ihnen per E-Mail von der EU-Kommission direkt gesendet.
- Eine Beteiligung an Informationsveranstaltungen und/oder das Einreichen eines Testimonials für die Webseite ist erwünscht. Die Personalabteilung oder das Referat Internationales kommen ggf. mit der Bitte sich zu beteiligen auf Sie zu.
Erfahrungsberichte
Bettina Gemke, Sekretariat | Angewandte Informatik XI
Der einwöchige Sprachkurs in St. Julians auf Malta war eine wertvolle Erfahrung. Der Unterricht (Sprachkurs 30Plus) fand täglich von 9:00 - 15:00 Uhr in einer kleinen Gruppe (5 Personen) mit Teilnehmer*innen verschiedener Nationalitäten statt. Im Anschluss an den Unterricht wurden diverse Ausflüge (z.B. nach Valletta, Mdina und Rabat) angeboten, so dass auch die Möglichkeit bestand, Land und Leute kennenzulernen. Insgesamt bin ich sehr motiviert zurückgekehrt und habe viele neue Anregungen erhalten, wie ich meine Englischkenntnisse weiter verbessern kann.
Thomas Oeldemann, Referent des Rektorats | Ressort Internationales
Der einwöchige Aufenthalt in der europäischen Kulturhauptstadt Timisoara (Rumänien) war eine sehr wertvolle Erfahrung. Die in der Staff Week vermittelten Inhalte haben mir anregende Ideen für meinen Arbeitsalltag an der TU Dortmund gegeben. Die Teilnahme von Hochschulangehörigen diverser Nationalitäten haben mir zudem wertvolle interkulturelle Erkenntnisse vermittelt. Das kulturelle Rahmenprogramm in Timisoara war dank der diesjährigen Auszeichnung als europäische Kulturhauptstadt sehr divers und hat einen wunderbaren Einblick in den rumänischen Alltag geben können.
Kontakt in der Personalentwicklung
Stefanie Niemann
E-Mail: weiterbildungtu-dortmundde
Tel.: 0231 755 4796
Kontakte im Referat Internationales
Silke Viol und Andrea Schöne
E-Mail: andrea.schoenetu-dortmundde
Tel.: 0231 755 2503