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Zur Fort- und Wei­ter­bil­dung ins Ausland

Erasmus+ Personalmobilität

Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.

Nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal und Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen der TU Dortmund können sich um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben.

Informationsveranstaltungen

Bestens Informiert

  • nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen (z.B. Studienberatung; Fakultäten; Bibliothek; ITMC; International Office)
  • Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen

Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der zentralen Einrichtungen sowie Erasmus+ Fakultätskoordinator*innen der TU Dortmund können sich für die sogenannten Erasmus+ Programmländer bewerben. Diese sind die:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Belgien | Bulgarien | Dänemark | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern

6 Programmländer außerhalb der EU

Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei

 

Vereinigtes Königreich (momentan Partnerland)

Ab dem akademischen Jahr 2027/2028 wird das Vereinigte Königreich wieder als Programmland am Erasmus+ Programm teilnehmen. Detailfragen für die Rückkehr werden noch geklärt.

Schweiz (momentan Partnerland)

Ab dem akademischen Jahr 2027/2028 wird auch die Schweiz als Programmland in das Erasmus+ Programm zurückkehren. Detailfragen für die Rückkehr werden noch geklärt.

Eine Förderung von Erasmus+ Personalmobilitäten in Partnerländer ist an der TU Dortmund ausgeschlossen.

  • Internationalisierung des Arbeitsbereiches an der TU Dortmund durch Entwicklung neuer Prozesse bzw. Methoden
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Hospitation/Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren (keine Konferenzteilnahmen)
  • Teilnahme an sogenannten staff weeks
  • Teilnahme an Sprachkursen (Empfehlungen)

Die Förderung kann an der TU Dortmund nur für eine Mindestdauer von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal einer Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) erfolgen. Das Referat Internationales entscheidet anhand des verfügbaren Erasmus+ Budgets und der Bewerber*innenlage, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe die Mobilität unterstützt werden kann.

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Je nach Erasmus+ Projekt gelten je nach Ländergruppe unterschiedliche Fördersätze und Möglichkeiten.

Aufenthaltskosten

Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag:

  • Gruppe 1: 180 EUR
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 160 EUR
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 EUR
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

  • Gruppe 1: 126 EUR
    Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
  • Gruppe 2: 112 EUR
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
  • Gruppe 3: 98 EUR
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Reisekostenzuschüsse für Hin- und Rückfahrt

Zusätzlich zu den Tagessätzen werden Reisekosten erstattet. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort und wird einheitlich mit diesem Berechnungsinstrument ermittelt. Pro Aufenthalt gelten die unten genannten Pauschalbeträge. 

Im Rahmen von „Green Travel“ ist auch eine individuelle Förderung für nachhaltiges Reisen möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel eine längere Reisezeit haben. In diesem Fall können bis zu vier zusätzliche Tage als individuelle Unterstützung gefördert werden.

Unter „Green Travel“ fallen Reisen, bei denen für den überwiegenden Teil der Strecke (mehr als 50 % der An- und Abreise) emissionsärmere Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. 

  • 10 - 99 km: 28 EUR (für Green Travel: 56 EUR)
  • 100 – 499 km: 211 EUR (für Green Travel: 285 EUR)
  • 500 – 1.999 km: 309 EUR (für Green Travel: 417 EUR)
  • 2.000 – 2.999 km: 395 EUR (für Green Travel: 535 EUR)
  • 3.000 – 3.999 km: 580 EUR (für Green Travel: 785 EUR)
  • 4.000 – 7.999 km: 1.188 EUR
  • 8.000 km und mehr: 1.735 EUR

Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Hochschulpersonal mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr, mit einer nachgewiesenen Behinderung mit finanziellem Mehrbedarf oder mit einer chronischen Erkrankung ist berechtigt, über das Referat Internationales (Andrea Schöne) eine Förderung für anfallende Mehrkosten zu beantragen (Realkostenantrag). 

Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten

Hochschulpersonal, das für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit Kind oder Kindern ins Ausland reist, kann über das Referat Internationales (Andrea Schöne) Unterstützung für tatsächlich anfallende Mehrkosten beantragen (Realkostenantrag). 

Zusätzliche Mittel für Geförderte, die ihre Auslandsmobilität mit Kind oder Kindern durchführen, können beantragt werden, sofern

  • es sich um ein leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind handelt und
  • das Kind/die Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird/werden und
  • das Kind/die Kinder minderjährig ist/sind. Hochschulen können unter Wahrung der übrigen verpflichtenden Vorgaben und Gleichbehandlung über angemessene Altersgrenzen mitzunehmer Kinder für den Erhalt der Zusatzförderung eintscheiden (als Kriterium beispielsweise Schulpflicht).

Wichtige Hinweise

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Reisekosten, die von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten, wie oben aufgezeigt, bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.

Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW.

Allen nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Verwaltung und zentralen Einrichtungen der TU Dortmund steht die Möglichkeit offen, sich einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der o.g. genannten Weiterbildungsformate zu organisieren und sich dann um eine finanzielle Unterstützung zu bewerben. Es ist zu beachten, dass jede Mobilitätsmaßnahme in enger Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten, dem Referat Internationales und der Personalentwicklung zu planen ist.

Bewerbungsunterlagen

per E-Mail an Dezernat 3.3 (Personalentwicklung)

  1. Motivationsschreiben
  2. Empfehlungsschreiben der/des Vorgesetzten
  3. Geplantes Vorhaben und eine Programmbeschreibung

Frist

  • 3 Monate vor geplantem Aufenthalt

Häufigkeit

Wurde eine Erasmus+ Personalmobilität mit Förderung durchgeführt, kann man sich nach 2 Jahren erneut um einen Zuschuss bewerben.

Hinweis

Erasmus+ Fakultätskoordinierende können sich direkt beim Referat Internationales (Andrea Schöne) um eine Förderung bewerben.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Nachdem eine Genehmigung durch das Dezernat 3.3 (Personalentwicklung) / Referat Internationales erfolgt ist, müssen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt folgende Informationen beim Referat Internationales (Andrea Schöne) per E-Mail eingereicht bzw. bestätigt werden:

  • Nennung von Arbeitstagen im Ausland und dem Aufenthaltszeitraum, An- und Abreisedatum, tatsächlicher An- und Abreiseort, Name und Anschrift der aufnehmenden Einrichtung
  • Programm/Veranstaltungszeitplan
  • Online-Annahmeerklärung und Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)
  • Dienstreiseantrag über SAP stellen (Sie erhalten die entsprechenden Informationen vom Referat Internationales / Andrea Schöne)

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhälten Sie einen Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) mit den Förderrichtlinien, den Sie unterschrieben an das Referat Internationales/Frau Schöne senden müssen.

Für Ihre Mobilität beantragt das Dezernat 3.2 automatisch eine A1-Bescheinigung (innerhalb der EU) / Entsendebescheinigung (außerhalb der EU) bei der Krankenkasse nachdem Sie Ihren SAP-Dienstreiseantrag gestellt haben. Sie können diese während Ihres Auslandsaufenthalts mitführen oder bei Bedarf nachträglich vorzeigen, sofern Sie während Ihrer Reise danach gefragt werden.

Reisesicherheit: Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.

Während des Auslandsaufenthalts
Nach dem Auslandsaufenthalt
  • Senden Sie Ihre Reisebelege (Flug/Zug + Hotel) ) in Kopie zusammen mit dem Dokument Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (im Original) innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstreise an das Referat Internationales.
  • Der Link zur EU Survey-Onlineumfrage wird Ihnen per E-Mail von der EU-Kommission direkt gesendet.
  • Eine Beteiligung an Informationsveranstaltungen und/oder das Einreichen eines Testimonials für die Webseite ist erwünscht. Die Personalabteilung oder das Referat Internationales kommen ggf. mit der Bitte sich zu beteiligen auf Sie zu.

Erfahrungsberichte

Bettina Gemke

Sekretariat | Angewandte Informatik XI

Der einwöchige Sprachkurs in St. Julians auf Malta war eine wertvolle Erfahrung. Der Unterricht (Sprachkurs 30Plus) fand täglich von 9:00 - 15:00 Uhr in einer kleinen Gruppe (5 Personen) mit Teilnehmer*innen verschiedener Nationalitäten statt. Im Anschluss an den Unterricht wurden diverse Ausflüge (z.B. nach Valletta, Mdina und Rabat) angeboten, so dass auch die Möglichkeit bestand, Land und Leute kennenzulernen. Insgesamt bin ich sehr motiviert zurückgekehrt und habe viele neue Anregungen erhalten, wie ich meine Englischkenntnisse weiter verbessern kann.

Thomas Oeldemann

Referent des Rektorats | Ressort Internationales

Der einwöchige Aufenthalt in der europäischen Kulturhauptstadt Timisoara (Rumänien) war eine sehr wertvolle Erfahrung. Die in der Staff Week vermittelten Inhalte haben mir anregende Ideen für meinen Arbeitsalltag an der TU Dortmund gegeben. Die Teilnahme von Hochschulangehörigen diverser Nationalitäten haben mir zudem wertvolle interkulturelle Erkenntnisse vermittelt. Das kulturelle Rahmenprogramm in Timisoara war dank der diesjährigen Auszeichnung als europäische Kulturhauptstadt sehr divers und hat einen wunderbaren Einblick in den rumänischen Alltag geben können.

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Kontakt in der Personalentwicklung

Stefanie Niemann
E-Mail: weiterbildung@tu-dortmund.de
Tel.: 0231 755 4796
 

Kontakte im Referat Internationales

Silke Viol und Andrea Schöne
E-Mail: andrea.schoene@tu-dortmund.de
Tel.: 0231 755 2503