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Gastlehrende willkommen heißen – Austausch fördern, Wissen teilen

Erasmus+ Dozentenmobilität (Incoming)

Ihre Bereitschaft, Gastdozierende im Rahmen einer bestehenden Erasmus+ Kooperation aufzunehmen, leistet einen wertvollen Beitrag zur Internationalisierung der TU Dortmund.

Erasmus+ Dozentenmobilitäten sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden belastbaren und aktiv gelebten Erasmus+ Kooperation. So lernen sich die Kooperationspartner auf Fakultätsebene noch besser kennen, um weitere Austauschaktivitäten zu planen, andere Kooperationsprojekte zu entwickeln und die Kooperation zu stärken. Durch die Kürze dieser Lehrtätigkeiten (in der Regel ein bis zwei Wochen) profitieren auch die Studierenden der jeweiligen Universität von diesen Gastdozenturen. Bei manchen Studierenden wird möglicherweise der Wunsch nach einem Semester- oder Jahresaufenthalt geweckt und Studierende, die keinen Auslandsaufenthalt ermöglichen können, machen eine internationale Erfahrung an ihrer Heimatuniversität.

Wenn Sie in der Fakultät eine Anfrage aus dem Ausland in Bezug auf eine Erasmus+ Dozentenmobilität erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement mit der Universität besteht, da sonst keine Erasmus+ Mobilität möglich ist.

Wenn Sie von einer Person kontaktiert werden, die Interesse an einer Erasmus+ Dozentenmobilität an der TU Dortmund äußert, und Sie nicht sicher sind, ob Ihre Fakultät ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement mit dieser Universität pflegt, schauen Sie gern auf der Internetseite Erasmus+ Partneruniversitäten der Fakultäten (Dozentenmobilitäten) nach.

Die Rahmenbedingungen für eine Erasmus+ Dozentenmobilität sind für alle Lehrenden der Programm- und Partnerländer des Erasmus+ Programms ähnlich.

Die Antworten auf die Fragen

  • Wer kann sich bewerben?
  • Was sind die Programmländer und Partnerländer?
  • Mit welchen Universitäten kooperieren die Fakuläten?
  • Was sind die Ziele?

finden Sie also auf der Hauptseite Erasmus+ Dozentenmobilität und gelten sowohl für Outgoings, als auch für Incomings.

Jede Universität eines Programm- und Partnerlandes kann jedoch bei den folgenden Fragen andere Antworten geben, da die Mittelverteilung ggf. variiert und auch die administrativen Schritte auf der Seite der Partneruniversität von denen der TU Dortmund abweichen können:

  • Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
    • Diese werden durch die Heimathochschule festgesetzt.
  • Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss?
    • Der Mobilitätszuschuss hängt ebenfalls vom Erasmus+ Budget der Heimathochschule ab, die die Reise finanziert.
    • Wichtig zu wissen ist, dass immer die entsendende Hochschule für die administrative und finanzielle Abwicklung zuständig ist. Auf Ihre Fakultät kommen also keine Reise- und/oder Aufenthaltskosten der/des Gastlehrenden zu.
  • Welche administrativen Schritte sind für eine Förderung einzuhalten?
    • Diese setzt auch die Heimathochschule für ihre jeweiligen Outgoings fest. Es gibt keinen Anspruch auf eine Förderung.
    • Aber ein Erasmus+ Mobility Agreement muss von allen Teilnehmenden im Erasmus+ Programm ausgefüllt werden. Der/die teilnehmende Person wird die Vorlage der EU-Kommission nutzen und Ihnen diese vorausgefüllt zusenden. Es kann von der/dem betreuenden Wissenschaftler*in in der Fakultät unterzeichnet werden. Ein Scan des Mobility Agreements senden Sie bitte nach Fertigstellung an das Referat Internationales (Andrea Schöne) zur Kenntnis. Somit hat das Referat Internationales einen Überblick über Gastlehrende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms von den Fakultäten empfangen werden und kann somit bei statistischen Abfragen Auskunft geben.

Vorbereitung

Die Vorbereitung erfolgt eigenverantwortlich durch die Gastlehrenden. Dabei können Sie in den Fakultäten gern unterstützen, insbesondere bei:

  • Beantragung eines Visums (sofern notwendig) (hier kann das Auswärtige Amt hilfreiche Informationen geben)
  • Finden einer Unterkunft (Hotels in Uninähe bieten sich an, da der Aufenthalt in der Regel ja nur ein paar Tage beträgt)
  • Finden passender Kinderbetreuung (hier kann der Familien-Service der TU Dortmund unterstützen)
  • Benötigter Unterstützung durch Behinderung (hier kann DoBuS unterstützen)
  • Planung der Anreise

Für die Beantragung eines Visums oder einer Finanzierung wird häufig ein Einladungsschreiben der Gastfakultät als Nachweis verlangt. Dieses Schreiben müssen Sie bereitstellen. Gerne hilft Ihnen das Referat Internationales bei der Erstellung eines solchen Dokuments.

Selbstverständlich müssen die Unterrichtsinhalte auf akademischer Ebene gut abgesprochen sein.

Ankunft

Nach der Ankunft sind Sie dafür verantwortlich, die Gastlehrenden in Empfang zu nehmen und sie mit ihrem kurzzeitigen Arbeitsplatz vertraut zu machen.

Für den kurzen Zeitraum besteht keine Anmeldepflicht bei der Stadt Dortmund oder an der TU Dortmund.

Inwiefern Sie sich dafür einsetzen, dass die/der Gastlehrende auch nach der offiziellen Lehrtätigkeit an der TU Dortmund begleitet wird, ist den Fakultäten selbst überlassen. In der Regel gilt, dass man die Gäste so betreut, wie man selbst an der Partneruniversität betreut werden möchte. Sicherlich wird schon ein Gegenbesuch, also eine Erasmus+ Dozentenmobilität einer/eines Lehrenden der TU Dortmund an der Partneruniversität geplant.

Abreise

Die Vorbereitung der Abreise erfolgt eigenverantwortlich durch die Gastlehrenden.

Die Gastlehrenden benötigen eine Unterschrift auf ihrem Certificate of Attendance, das Sie in der Fakultät unterschreiben können.

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