Zum Inhalt
Kombination: kurze physische Gruppenmobilität und virtuelle Phase

Blended Intensive Programs (BIP)

Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei einem BIP handelt es sich um die Mobilität einer Gruppe von Studierenden.

Im Rahmen der BIPs können Studierende und Lehrende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase an einer Erasmus+ Partneruniversität teilnehmen. Für ein BIP bedarf es mindestens 3 Hochschulen, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, aus 3 verschiedenen Programmländern und es müssen mindestens 10 (ab dem Call 2024) bis maximal 20 mobile Studierende partizipieren, wobei sie dabei mindestens 3 ECTS erzielen können sollten.

Der Antrag für die Teilnahme an einem BIP im Ausland oder für die Ausrichtung eines BIPs in Dortmund muss bis zum 31. März eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr beim Referat Internationales gestellt werden.

Im Mai/Juni erfolgen dann die Zu- bzw. Absagen, ob eine finanzielle Unterstützung durch das Erasmus+ Programm erfolgen kann.

Bestens informiert

BIPs sollen einen kurzen Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland (5-30 Tage) ermöglichen, der im Rahmen einer gemeinsam angebotenen Veranstaltung durchgeführt wird. Die Aktion unterstützt damit die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme, die idealerweise in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind. BIPs können Teil der bereits existierenden Lehrpläne der Hochschulen sein oder diese sinnvoll ergänzen. Sie können als neues Lehrformat etabliert oder als eine Erweiterung der bestehenden Formate mit zusätzlichen Merkmalen interpretiert werden.

Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens 3 Hochschulen, die eine Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen, aus 3 unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Der physische Aufenthalt von Teilnehmenden aus Partnerländern muss von den entsendenden Institutionen finanziert werden.

Die Geförderten/Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule, sofern der gestellte Antrag positiv entschieden worden ist.

Die koordinierende Hochschule beantragt im Auftrag aller Partner Mittel für die Unterstützung zur Organisation und Durchführung des BIP. Diese werden für max. 20 Erasmus+ Teilnehmende gewährt.

Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Umfang und Häufigkeit der virtuellen Komponente liegen im Ermessen der ausrichtenden Hochschulen und sind abhängig von den Lernzielen der jeweiligen Veranstaltung.

Die Förderlinie der BIPs kann und soll auch Mitarbeitende und Hochschulen ansprechen und ermutigen, mit Kolleg*innen im Ausland Lerneinheiten zu konzipieren, die bisher wenig Erfahrung mit dieser Form der Zusammenarbeit gesammelt haben. Zugleich bietet das Format auch einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind. Für die Organisation und Umsetzung der BIPs stehen den zusammenarbeitenden Hochschulen Organisationsmittel zur Verfügung, die flexibel einsetzbar sind.

Mobile Teilnehmende eines BIPs sind also Studierende (SMS) und ggf. Mitarbeitende (STA) einer Hochschule, die ihr Hochschulland verlassen. Diese Gruppe besteht nur aus Lernenden und umfasst 10 (ab dem Call 2024) und maximal 20 Teilnehmende. STA-Mobilitäten können ggf. als Lehrende an einem BIP beteiligt und aus dem regulären Erasmus+ Budget finanziert werden, zählen jedoch nicht zu den BIP-Teilnehmenden. Mit Blick auf die Förderfähigkeit sollten beteiligte Hochschulen bei Planung und Kalkulation immer zwischen mobilen Teilnehmenden und der Gesamtsumme an Teilnehmenden des BIP unterscheiden!

Geförderte Studierende sollten dabei mindestens 3 ECTS erzielen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.

Ein BIP findet in Zusammenarbeit mit Erasmus+ Partneruniversitäten statt, d.h. es sollte zwischen den Universitäten auch Erasmus+ Inter-Institutional Agreements (IIA) geben, damit eine Förderung erfolgen kann.

Gehen TU Dortmund Studierende und Lehrende als Gruppe im Rahmen eines BIPs ins Ausland, so können für diese Mobilitäten Mittel beim Referat Internationales beantragt werden (Antragsfrist ist der 31. März für das darauffolgende akademische Jahr).

Im Falle einer Genehmigung müssen dann die administrativen Bedingungen des Programms eingehalten werden (z.B. Learning Agreement, Certificate of Attendance, Transcript of Records).

Führt eine Fakultät der TU Dortmund ein BIP durch und ist somit die organisierende/aufnehmende Einrichtung, können Mittel beim Referat Internationales für die organisatorische Unterstützung  beantragt werden (Antragsfrist ist der 31. März für das darauffolgende akademische Jahr).

Das Referat Internationales beantragt die Fördermittel zentral über das Antragsportal der Europäischen Kommission im Rahmen der Antragstellung für die KA131.

Lehrende der TU Dortmund können sich für einen Antrag auf Förderung einer Gruppenmobilität im Rahmen eines Blended Intensive Programs bis zum 31. März per E-Mail an Silke Viol wenden (siehe „Wie läuft die Antragstellung?“).

Es können keine Anträge von Studierenden gestellt werden, die individuell an einem BIP im Ausland teilnehmen.

Die Mitteilung per E-Mail zum 31. März eines Jahres bezieht sich auf geplante BIPs im darauffolgenden akademischen Jahr, z.B. 31. März 2025 für Projekte im Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Rolle die TU Dortmund übernimmt. 

Jede der beteiligten Hochschulen muss mindestens eine der folgenden Rollen bei der Umsetzung übernehmen:

  • koordinierende Hochschule
    • beantragt, erhält, verwaltet und verteilt die BIP-OS-Mittel (10 (ab dem Call 2024) bis maximal 20 Teilnehmende: BIP-OS-Mittel)
    • ist normalerweise auch die aufnehmende Hochschule, es sei denn, die Partnerschaft beschließt etwas anderes
  • entsendende Hochschule(n)
    • entsendet BIP-Teilnehmende: SMS- (als short-term Blended Mobilities) oder STA-Mobilitäten
    • entsendet weitere Erasmus+ Teilnehmende, die nicht zu BIP-TN zählen
  • aufnehmende Hochschule
    • empfängt BIP-Teilnehmende entweder in ihren Räumlichkeiten oder an einem anderen Veranstaltungsort/bei einer anderen gastgebenden Einrichtung in dem Land, in dem sie sich befindet (Co-Hosting Organisation)
Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der TU Dortmund (Outgoings)

Wenn die Mittel für Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der TU Dortmund bis zum 31. März eines Jahres von der am BIP beteiligten Fakultät beim Referat Internationales beantragt und genehmigt worden sind und ein Erasmus+ Inter-Institutional Agreement mit der Universität vorliegt, die die Präsenzphase ausrichtet und koordiniert, dann erhalten sie folgende Förderraten:

Tag 1-14: 79 EUR/Tag

Tag 15-30: 56 EUR/Tag

Nachhaltiges Reisen

Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können zusätzlich einmalig 100 EUR (5-14 Tage Aufenthalt) oder 150 EUR (15-30 Tage Aufenthalt) erhalten plus geförderte Reisetage bei nachhaltigem Reisen.

Social Top up berechtigt sind:

  • Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende und Graduierte, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • erwerbstätige Studierende

Eine Übersicht über alle Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Agentur für Erasmus+ (DAAD).

 

Lehrende der TU Dortmund (Outgoings)

Lehrende, die im Rahmen des BIPs eine Lehrtätigkeit während der mobilen Phase durchführen, können ggf. über die Erasmus+ Dozentenmobilität gefördert werden.

 

TU Dortmund als organisierende Universität

Wenn eine Fakultät der TU Dortmund ein BIP in Dortmund organisiert, kann sie entsprechend Mittel zur Organisation beim Referat Internationales (Frist 31. März) beantragen. Die Dortmunder Studierenden sind dann nicht mobil und erhalten keinen Erasmus+ Mobilitätszuschuss.

Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage).

Die organisatorische Unterstützung für ein BIP beträgt 400 EUR pro teilnehmende Person und kann bis zu 8.000 EUR für 20 Teilnehmende erreichen. Die TU Dortmund beantragt in der Regel BIPs für 15 mobile Teilnehmende, so dass pro BIP, das die TU Dortmund vor Ort federführend organisiert, bis zu 6.000 EUR zur Verfügung stehen. Die Mittel für die organisatorische Unterstützung werden an die federführende Universität, also in der Regel die Universität, an der die physische Mobilität stattfindet, ausgezahlt und kann somit die Kosten für:

  • die Vorbereitung, Gestaltung, Entwicklung, Durchführung und Nachbereitung des Programms,
  • die Durchführung von virtuellen Aktivitäten sowie die allgemeine Verwaltung und Koordinierung,
  • die Erstellung von Dokumenten oder Lehrmaterial,
  • die Anmietung von Räumen und/oder Ausrüstung,
  • Exkursionen, Kommunikationsaktivitäten, Übersetzungen und Dolmetschen und
  • vorbereitende Besuche und Verwaltungsaufgaben abdecken.

Der Antrag kann momentan formlos per E-Mail bis zum 31. März eines Jahres für das darauffolgende akademische Jahr an Silke Viol mit den folgenden Informationen gerichtet werden:

  1. Name der Fakultät und der Kontakperson in der Fakultät (TU Dortmund)
  2. Nennung beteiligter Universitäten und Rollenverteilung (koordinierende/empfangende oder sendende Einrichtung)
  3. Erasmus-Inter-Institutional Agreements (IIA) vorhanden?
  4. Titel des geplanten BIPs
  5. Thema/Fach des Programms
  6. Kurze inhaltliches Beschreibung des BIPs
  7. Lehr- und Lernmethoden und erwartete Lernergebnisse
  8. Beschreibung der virtuellen Phase
  9. Zeitraum und Ort der physischen Mobilität
  10. Anzahl der mobilen Studierenden/Graduierten/Doktorand*innen/Lehrpersonal
  11. Unterrichtssprache
  12. Studienfach der Studierenden
  13. Niveau (Bachelor | Master | Phd)
  14. ECTS (mindestens 3 ECTS)

Wenn das BIP von der TU Dortmund aus koordiniert wird, können Mittel zur Organisation für das BIP an die Fakultät ausgezahlt werden. Dazu ist die Mitteilung über die geplante Verwendung ebenfalls wichtig.

Ist zum 31. März das BIP noch nicht vollständig geplant, so können trotzdem ggf. Mittel reserviert werden. Melden Sie sich also in jedem Fall fristgerecht bei Silke Viol, um Mittel für ein BIP zu reservieren.

Die Zu- und Absagen werden in der Regel im Mai/Juni per E-Mail versandt, sobald das Referat Internationales die Zuwendungssumme vom DAAD mitgeteilt bekommen hat.

Wenn Sie von Silke Viol eine schriftliche Zusage per E-Mail im Mai/Juni erhalten haben, werden Sie eine E-Mail mit den nächsten Schritten erhalten. Um einen ersten Eindruck zu bekommen, was dann zu tun ist, erhalten Sie nun einen Überblick:

Ist die TU Dortmund die entsendende Hochschule,

  • entsendet sie BIP-Teilnehmende: SMS- (als short-term Blended Mobilities) und/oder STA-Mobilitäten.
  • entsendet sie weitere Erasmus+ Teilnehmende, die nicht zu BIP-TN zählen.

Studierende (Outgoings SMS) | Kontakt: Hella Koschinski

  • Die Teilnehmer*innen werden von der Koordination in der Fakultät ausgewählt.
  • Bitte senden Sie eine E-Mail an Hella Koschinski mit den folgenden Informationen zu den Studierenden, die am geplanten BIP teilnehmen werden und eine Förderung erhalten:
    • Nachname, Vorname
    • zeitliche Angaben der virtuellen und mobilen Phase des BIPs
    • An- und Abreisedaten
    • Social-Top-Up berechtigt (ja/nein)
      • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
      • Studierende mit Kind(ern)
      • Erstakademiker*innen
      • berufstätige Studierende
    • Grünes Reisen (ja/nein)
  • Bitte teilen Sie den teilnehmenden Studierenden mit, dass Sie die Online-Annahmeerklärung ausfüllen und absenden müssen. Den entsprechenden Link erhalten Sie in der Zusage für das BIP (bitte nur nach Aufforderung ausfüllen lassen).

Wichtig zu wissen ist, dass die administrativen Bedingungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden müssen (z.B. Learning Agreement, Certificate of Attendance, Transcript of Records mit mindestens 3 ECTS).

Lehrende (Outgoings STA) | Kontakt: Andrea Schöne

Bitte teilen Sie den teilnehmenden Dozent*innen mit, dass sie sich mit den Formalitäten einer Erasmus+ Dozentenmobilität vertraut machen und die erforderlichen Dokumente (Mobility Agreement; Online-Annahmeerklärung; Einladung der Gasthochschule) an Andrea Schöne senden.

Alle Informationen sind auf der Webseite Erasmus+ Dozentenmobilität zu finden.

Federführung BIP (in der Regel die aufnehmende Einrichtung)

Bitte nennen Sie Hella Koschinski und Andrea Schöne den Namen und die E-Mail-Adresse der Person, die das BIP-federführend koordiniert und administriert. Die Kolleg*innen werden sich zur Abwicklung des Programms in Bezug auf die Datenübermittlung im EU-Tool absprechen müssen.

 

Ist die TU Dortmund die koordinierende Hochschule,

  • beantragt, erhält, verwaltet und verteilt das Referat Internationales die BIP-OS-Mittel (15 bis 20 Teilnehmende: BIP-OS-Mittel) an die Projektkoordination des BIPs in der Fakultät, damit diese die anfallenden organisatorischen Kosten daraus zahlen kann.
  • ist sie normalerweise auch die aufnehmende Hochschule, es sei denn, die Partnerschaft beschließt etwas anderes.
  • erhalten die teilnehmenden TU Dortmund-Studierenden und Lehrenden keinen Erasmus+ Mobilitätszuschuss, wenn das BIP in Deutschland staffindet.

 

Ist die TU Dortmund die aufnehmende Hochschule,

  • empfängt sie BIP-Teilnehmende entweder in ihren Räumlichkeiten oder an einem anderen Veranstaltungsort/bei einer anderen gastgebenden Einrichtung in Deutschland (Co-Hosting Organisation).
  • ist sie in der Regel auch die koordinierende Hochschule.
  • erhalten die teilnehmenden TU Dortmund-Studierenden und Lehrenden keinen Erasmus+ Mobilitätszuschuss.
Logo EU und Text Co-funded by the EU © Europäische Union

Kontakt