Umzug, Um- und Abmeldung
Ein Wohnortwechsel – sei es innerhalb Deutschlands oder ins Ausland – bringt eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben mit sich. Besonders für internationale Studierende und Forschende ist es wichtig, sich frühzeitig über die erforderlichen Schritte zu informieren.
Planung und Ablauf
Ein Umzug innerhalb Deutschlands erfordert eine gute Planung. Zunächst sollten Mietende ihren aktuellen Mietvertrag fristgerecht kündigen – die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Außerdem muss die neue Wohnung rechtzeitig angemeldet werden, da in Deutschland eine Meldepflicht besteht. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Weitere wichtige Aspekte sind die Ummeldung von Strom, Internet und Versicherungen sowie die Aktualisierung der Adresse bei Banken und Behörden. Sie sollten sich frühzeitig über notwendige Formalitäten informieren, um einen reibungslosen Übergang in die neue Wohnung zu gewährleisten.

Bei der Ausreise aus Deutschland nach Beendigung des Studiums ist es wichtig, sich rechtzeitig bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Hierfür füllen Sie in der Regel ein Abmeldeformular aus, in dem Sie Ihre letzte Wohnadresse sowie das Datum der Ausreise angeben. In vielen Städten kann diese Abmeldung persönlich, postalisch oder auch online erfolgen. Nach erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, die als wichtiger Nachweis dient – zum Beispiel für zukünftige Anmeldungen im Ausland oder behördliche Zwecke. Es empfiehlt sich, diesen Prozess möglichst vor der endgültigen Ausreise abzuschließen, um etwaige Unstimmigkeiten oder administrative Komplikationen zu vermeiden.
Meldefristen
Nach dem Einzug muss die Anmeldung bei der lokalen Ausländerbehörde innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung mit Angaben des Vermieters und Einzugsdatum
Wohnraumberatung
Sprechzeiten: Mo–Fr 09:00–15:00 Uhr
E‑Mail: accommodation@tu‑dortmund.de
Terminvereinbarung: Gerne nach Vereinbarung für ein persönliches Gespräch
Wichtiger Hinweis: Die Wohnraumberatung dient Ihrer allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten mietrechtlichen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale Dortmund, die Mieter*innenberatung des AStA der TU Dortmund oder ziehen Sie einen fachkundigen Rechtsanwält*in hinzu.