Visum
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten (Drittstaaten)
Beachten Sie, dass Sie möglicherweise ein Visum für Deutschland benötigen, auch wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Landes haben. Hier finden Sie eine Liste der visumspflichten Länder.
Bitte informieren Sie sich so früh wie möglich bei der Deutschen Botschaft in Ihrer Heimat über die Einreisebedingungen und darüber, welche Dokumente Sie benötigen, um ein Visum zu beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung noch in Ihrem Heimatland ein. Wichtige Hinweise und Informationen zur Beantragung Ihres Visums finden Sie auf der Webseite von Studieren in Deutschland.
Studierende aus EU-/EWR-Staaten
Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie kein Studienvisum, um in Deutschland zu studieren. Dank der Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich dort für die Dauer von drei Monaten aufhalten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!