Aufenthaltsanmeldung
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten
Alle Personen, die sich in Deutschland mit einem Studentenvisum aufhalten, sind verpflichtet, ihren Wohnsitz so schnell wie möglich nach ihrer Ankunft (aber spätestens innerhalb von zwei Wochen) in Deutschland bei der Ausländerbehörde anzumelden. Dies bedeutet, dass Sie der Behörde mitteilen müssen, wo genau Sie wohnen.
Um den Anmeldevorgang, also die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, zu erleichtern, können Sie einen Termin online reservieren. Dies ermöglicht es Ihnen, lange Wartezeiten zu vermeiden. Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung nach Ihrer Ankunft finden Sie auf der Webseite des Ordnungsamts der Stadt Dortmund.
Studierende aus EU-/EWR-Staaten
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Unionsbürger und EWR-Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnis oder besonderen Ausweise. Arbeitgeber müssen sich keine Arbeitserlaubnis zeigen lassen. Der Personalausweis oder Pass genügt, um nachzuweisen, dass man auch in Deutschland tätig werden darf.
Studienverlauf Bescheinigung - Prüfbescheinigung
Sie werden im Laufe Ihres Studiums von der Ausländerbehörde Dortmund erfragt, Ihren aktuellen Studienverlauf für die Verlängerung Ihres studentischen Aufenthalstitels darzulegen.
Was müssen Sie nun tun?
Sie müssen sich an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, damit diese eine Stellungnahme zu Ihrem Studienfortschritt erstellen kann.
Was wird in der Stellungsname aufgelistet?
- Ihre aktuelle Fachsemesterzahl
- die Regelstudienzeit
- die durchschnittliche Studiendauer in Ihrem Studienfach
- die Angabe darüber, ob Ihr Studium ordnungsgemäß verläuft oder nicht
- ggf. Angaben zu bereits erworbenen Leistungspunkten
Die Stellungnahme zeigt in Details ob Ihr Studium ordnungsgemäß oder nicht ordnungsgemäß verläuft. Ein ordnungsgemäßes Studienverlauf bedeutet, dass Sie Ihre Studienleistungen erbracht haben und Sie die gewünschten Credits erreicht haben.
Falls Ihr Studienverlauf nicht regelkonform ist, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer Beauftragten für internationalen Studierende in Kontakt zu setzten, um einen Studienplan zusammen zu fassen, den Sie bei der Ausländerbehörde auch zeigen können. Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Die Stellungnahme ist sehr wichtig für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Nehmen Sie daher diese Möglichkeit bitte wahr.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich mit unserem sozialen Beratungsteam in Verbindung zu setzen. Während unserer Sprechzeiten haben Sie die Möglichkeit, die Gründe für eventuelle Verzögerungen in Ihrem Studium zu erläutern. Diese Gründe können körperliche oder psychische Gesundheitsprobleme umfassen. Dafür benötigen wir alle relevanten medizinischen Bescheinigungen und Behandlungsdokumente. Darüber hinaus werden wir Ihnen, soweit es unsere Ressourcen erlauben, die Unterstützung anbieten, die Sie benötigen, um Ihre aktuelle schwierige Situation durch unsere Beratungskompetenz zu verbessern.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!