Aufenthaltsanmeldung
Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten
Alle Personen, die sich in Deutschland mit einem Studentenvisum aufhalten, sind verpflichtet, ihren Wohnsitz so schnell wie möglich nach ihrer Ankunft (aber spätestens innerhalb von zwei Wochen) in Deutschland bei der Ausländerbehörde anzumelden. Dies bedeutet, dass Sie der Behörde mitteilen müssen, wo genau Sie wohnen.
Um den Anmeldevorgang, also die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, zu erleichtern, können Sie einen Termin online reservieren. Dies ermöglicht es Ihnen, lange Wartezeiten zu vermeiden. Die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung nach Ihrer Ankunft finden Sie auf der Webseite des Ordnungsamts der Stadt Dortmund.
Studierende aus EU-/EWR-Staaten
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Unionsbürger und EWR-Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnis oder besonderen Ausweise. Arbeitgeber müssen sich keine Arbeitserlaubnis zeigen lassen. Der Personalausweis oder Pass genügt, um nachzuweisen, dass man auch in Deutschland tätig werden darf.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!