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Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung

Die TU Dortmund ist sehr aktiv, chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen zu schaffen. So erhalten Sie auch bei Ihrem Auslandsaufenthalt an der TU Dortmund umfangreiche Unterstützung.


Bei der Planung Ihres Aufenthalts gilt es - je nach Ihrer persönlichen Situation - spezifische Anforderungen zu besprechen und zu arrangieren. Diese können sich bspw. auf Ihre Veranstaltungsteilnahme und Prüfungen, Ihre Unterkunft und/oder Mobilität beziehen. Egal ob in akademischen oder administrativen Fragen, Ihre Ansprechpersonen an der TU Dortmund nehmen sich gern vor und während Ihres Aufenthalts Zeit für die Besprechung und Umsetzung Ihrer Unterstützung.

Das Referat Internationales ist auch in dieser Hinsicht Ihr primärer Kontakt. Gern können Sie uns bereits vor Ihrer Bewerbung kontaktieren, um die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten kennenzulernen. Auch im Rahmen der Bewerbung können Sie angeben, ob Sie in einer besonderen Situation sind, sodass wir Sie von Anfang an bestmöglich unterstützen können. Ihre Informationen erlauben es uns, in Rücksprache mit dem Studierendenwerk Dortmund eine adäquate Unterkunft abzuklären, falls dies in Ihrem Fall nötig ist sowie mit unserer Serviceinheit Behinderung und Studium (DoBuS) - bevorzugt im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen - eine erste Einschätzung u.a. von akademischen Unterstützungsmöglichkeiten (bspw. hinsichtlich Nachteilsausgleichen bei Prüfungen) zu diskutieren.

Die TU Dortmund unterstützt Sie somit umfangreich bei der Planung und Umsetzung Ihrer Mobilität, kann allerdings keine finanzielle Förderung zahlen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das International Office Ihrer Heimatuniversität, da Outgoing-Studierende mit einer Einschränkung unter Umständen eine zusätzliche Förderung im Rahmen ihres Aufenthalts beantragen können.

Einführung des Europäischen Behindertenausweises

EU-Bürger mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Mitgliedstaaten reisen. Die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises bis 2030 soll dies künftig ändern und überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen. Der Europäische Behindertenausweis wird die bestehenden nationalen Ausweise ergänzen und Menschen mit Behinderungen auch bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten in anderen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Rechte und Privilegien gewähren wie den dortigen Staatsangehörigen mit Behinderungen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den Ausweis kostenfrei auszustellen und zu verlängern. Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. Die Karte wird sowohl in einer physischen als auch in einer digitalen Version erhältlich sein, auch die Eintragung eines A für Assistenz wird möglich sein.

Trotzdem die Einführung des Europäischen Behindertenausweises noch einige Jahre dauern wird, möchten wir Sie bereits auf diese Neuerung hinweisen, damit sie bei der Planung zukünftiger Aufenthalte berücksichtigt werden kann. Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.


Weitere Informationsquellen

Kontakt

Internationale Austauschstudierende (Weltweit | ISEP | USA-Programm)

exchange-studentstu-dortmundde

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