Sprachvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum Fachstudium benötigen Sie einen Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse.
Um einen deutschsprachigen Studiengang zu studieren, benötigen Sie einen ausreichenden und anerkannten Deutschnachweis.
Anerkannte Deutschnachweise
- Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung (Stufe 2 oder 3). Es werden nur Zeugnisse von Universitäten, Hochschulen und Studienkollegs anerkannt, deren Prüfungsordnung bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert sind.
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): Summe TDN mindestens 16
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2 (Großes Deutsches Sprachdiplom - GDS)
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- telc Deutsch C1 Hochschule-Zertifikat mit dem Gesamtprädikat ausreichend oder besser
Weitere Informationen zu befreienden Sprachprüfungen finden Sie in der Handreichung des zhb - Bereich Fremdsprachen.
Das zhb - Bereich Fremdsprachen der TU Dortmund bietet die DSH-Prüfung an. Auf der Webseite können Sie sich über die DSH-Prüfung und die Anmeldung informieren.
Um einen englischsprachigen Studiengang zu studieren, benötigen Sie einen ausreichenden und anerkannten Englischnachweis.
Informationen zu der Einordnung von englischen Sprachzertifikaten finden Sie unter anderem im uni-assist Referenzrahmen für englische Sprachnachweise (Stand: Sommersemester 2024).
Der Englischnachweis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig sein und spätestens bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist eingereicht werden. Eine nachträgliche Einreichung ist nicht möglich.
Englischsprachige Masterstudiengänge und Studienrichtungen
- Advanced Methods in Particle Physics (IMAPP): Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Automation and Robotics: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Biopharmaceutical Engineering: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Chemical Biology: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Chemistry: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Data Science: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Data Science in Sports and Health: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Econometrics: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen. Zum Beispiel: IELTS 6.5, 6.0, 5.5 / TOEFL iBT (94 - 72) / TOEFL PBT (626 - 543), TOEFL ITP Level 1 (626 - 543)
- Economic Policy and Journalism: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Industrial Mathematics : Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Manufacturing Technology: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
- Mechanics of Sustainable Materials and Structures: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Medical Physics and Physics of Living Systems: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Physics: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Political Conflict Studies: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen. Außerdem werden folgende Ersatznachweise akzeptiert: Englisch als Muttersprache oder Besuch einer englischsprachigen Schule für mindestens 1 Jahr.
- Process Systems Engineering: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Raumplanung, Studienrichtung Spatial Planning: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
- Religion, Ethics and Politics: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- SPRING - Spatial Planning for Regions in Growing Economies: Bitte entnehmen Sie der Webseite des Studiengangs Informationen zu den Sprachanforderungen.
- Sustainable Energy Systems: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Angewandte Literatur und Kulturwissenschaften: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Angewandte Sprachwissenschaften: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
- Englisch, Lehramtsstudium nach LABG: Nachweis über Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen.
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde // Wir prüfen keine Dokumente oder Abschlüsse im Voraus und können daher keine Aussagen zu Zugangs-/Zulassungsmöglichkeiten tätigen.
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Bei Fragen sind wir an den folgenden Tagen gerne telefonisch für Sie da:
- Mittwoch: 12:00 Uhr - 14:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr (Der Termin am 05.02. entfällt)
Sollten Sie uns nicht erreichen können, sind wir in einem Termin. Versuchen Sie es gern zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Persönlich vor Ort im International Office: Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung. // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben.
Persönlich via Zoom: Zoom Sprechstunde (Meeting-ID: 946 3737 6331, Kenncode: 360707) // Am folgenden Tag sind wir ohne vorherige Terminvereinbarung über Zoom erreichbar:
- Montag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr (Der Termin am 02.02. entfällt)














