Arbeiten neben dem Studium
Internationale Studierende dürfen während des Studiums im Rahmen ihrer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Studierendenjob
Internationale Studierende dürfen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b (AufenthG) dürfen internationale Studierende 140 volle Tage (mehr als 4 Std./Tag) oder 280 halbe Tage (bis zu 4 Std./Tag) im Jahr ohne Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde arbeiten. Bitte führen Sie als Nachweis ein Arbeitstagekonto. Die Form des Arbeitstagekontos kann frei gewählt werden.
Studentische Nebentätigkeiten sind zeitlich unbegrenzt erlaubt. Selbstständige Arbeit ist hingegen genehmigungspflichtig.
Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz gilt das Prinzip der EU-Freizügigkeit. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder selbstständigen Arbeit während des Studiums ist visum- und genehmigungsfrei möglich. Während des Semesters ist die Arbeitszeit auf maximal 20 Stunden pro Woche zu begrenzen, um den krankenversicherungsrechtlichen Status eines Studierende*r beizubehalten.
Hinweis: Das Referat Internationales berät und unterstützt nicht bei der Jobsuche odre Suche nach Nebentätigkeiten.
Weitere Informationen
Die wichtigsten Informationen zum Jobben neben dem Studium sind im nebenstehenden DSW-Flyer "Jobben" zusammengefasst.
Zum Flyer
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counseling@tu-dortmund.de
Wir beraten Sie gerne!












