Zugangsvoraussetzungen
Sie möchten an der TU Dortmund studieren und wissen nicht, ob Sie Zugang zum Studium haben? Hier erfahren Sie mehr.
Bachelor
Um einen Bachelorstudiengang an der TU Dortmund studieren zu können, muss eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen werden.
Eine HZB kann entweder
- der höchste Schulabschluss sein oder
- der höchste Schulabschlusszusammen mit dem Nachweis einer Hochschulaufnahmeprüfung, von Studienzeiten oder eines Studienabschlusses aus dem jeweiligen Heimatland.
Je nach Bildungsnachweisen können alle Studiengänge (allgemeine HZB) oder nur bestimmte Studiengänge (fachgebundene HZB) studiert werden. Es kann auch sein, dass vor Aufnahme eines Studiums ein Studienkolleg besucht werden muss. Dieses wird von uns nicht angeboten.
Master
Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, muss eine Masterzugangsberechtigung (MZB) nachgewiesen werden. Diese Voraussetzung wird in der Regel durch den Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines äquivalenten ersten Hochschulabschlusses erfüllt. Neben der MZB ist für ein Masterstudium eine fachliche Prüfung durch die zuständige Fakultät erforderlich. Diese erfolgt erst nach Bewerbungseingang.
Einige Fakultäten informieren auf ihren Webseiten bereits darüber, welche Mindestnote erforderlich ist oder wie viele ECTS-Punkte in einem bestimmten Fachbereich nachgewiesen werden müssen. Bitte prüfen Sie hierzu die Einschreibvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs. Bei Fragen rund um den Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Dokumente oder Abschlüsse im Voraus prüfen und daher keine Aussagen zu Zugangs-/ Zulassungsmöglichkeiten tätigen.
Diese Seiten helfen Ihnen zu ermitteln, ob Sie eine HZB/MZB besitzen
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiries@tu-dortmund.de // Wir prüfen keine Dokumente oder Abschlüsse im Voraus und können daher keine Aussagen zu Zugangs-/ Zulassungsmöglichkeiten tätigen.
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Bei Fragen sind wir an den folgenden Tagen gerne telefonisch für Sie da:
- Mittwoch: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sollten Sie uns nicht erreichen können, sind wir in einem Termin. Versuchen Sie es gern zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bei wichtigen Anliegen haben Sie die Möglichkeit, die Zoom-Sprechstunde zu nutzen oder einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Persönlich via Zoom: Zoom Sprechstunde (Meeting-ID: 946 3737 6331, Kenncode: 360707) // Am folgenden Tag sind wir ohne vorherige Terminvereinbarung über Zoom erreichbar:
- Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr













