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Stressfrei den Überblick behalten

Vor | während | nach dem Aufenthalt

Das Referat Internationales ist für die Administration und die Mittelverwaltung des Erasmus+ Programms zuständig und informiert Sie hier über wichtige Schritte, damit Sie zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach dem Auslandsstudium wissen, was zu tun ist. Die akademische Betreuung erfolgt in der Fakultät.

Zusätzlich zu den folgenden Informationen soll diese Checkliste für Erasmus+ Outgoings des akademischen Jahres 2024/2025 hilfreich sein. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn alle in der Checkliste genannten Punkte fristgereicht eingehalten werden. Alle Erasmus+ Dokumente sind elektronisch auszufüllen und müssen komplett unterschrieben an das Referat Internationales geschickt werden. Dokumente, auf denen eine Unterschrift fehlt, gelten als nicht eingereicht.

Sie haben sich erfolgreich in Ihrer Fakultät um einem Erasmus+ Platz beworben und die Online-Annahmeerklärung an das Referat Internationales geschickt. Wenn Sie dies noch nicht getan haben sollten, dann finden Sie alle Informationen dazu unter Bewerbung.

Es gibt besondere Förder- und Unter­stützungs­möglich­keiten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, für Eltern, die mit ihrem Kind/ihren Kindern im Ausland studieren möchten, Erstakademiker*innen und berufstätige Studierende. Hier finden Sie Informationen zur Chancengerechten Mobilität im Erasmus+ Programm.

Informationsveranstaltung

Eine verpflichtendes Zoom-Webinar zu den einzureichenden Dokumenten, den EU-Vorgaben und allen Fragen rund um das Erasmus+ Programm findet für alle von der Fakultät ausgewählten Erasmus+ Outgoings des akademischen Jahres 2025/2026 wie folgt statt:

  •  25. Juni 2025 für die Outgoings, die im WiSe 2025/2026 ihren Aufenthalt beginnen 
  •  05. November 2025 für die Outgoings, die im SoSe 2026 ihren Auslandsaufenthalt beginnen

Zeit: 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr (Informationen inkl. Zoom-Link erhalten Studierende per E-Mail)

Stipendien oder Darlehen in Deutschland

BAföG-berechtigte Studierende können für den Erasmus+ Aufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss und AuslandsBAföG schließen sich also nicht aus. Die Vordrucke, die die zuständige Auslands-BAföG-Stelle benötigt, können Studierende senden.

Mögliche Stipendien oder Darlehen im Heimatland während des Auslandsaufenthaltes können beibehalten werden. Es darf jedoch keine Doppelförderung aus Mitteln der EU erfolgen.

Von A wie „Anerkennung” über B wie „Beurlaubung” bis Z wie „Zertifikat Studium International”

Wichtige Informationen rund um die Themen „AuslandsBAföG“, „Notenumrechnung", „Beurlaubung“, „Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vereinbaren“, „Interkulturelle Kompetenzen erwerben“, „Sich International Engagieren“, und noch viele mehr finden Sie auf der übergreifenden Checkliste für Auslandsaufenthalte, die Sie lesen sollten.

Erfahrungsberichte

Die Erfahrungen, die ehemalige Erasmus+ Outgoings bereits an den Partneruniversitäten gesammelt haben, können Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Auslandsstudiums helfen. Hier finden Sie Erfahrungsberichte, die Studierende zur Veröffentlichung freigegeben haben.

Reisesicherheit

Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Ri­si­ko­ge­biete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hoch­schu­le unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Inter­natio­nales absprechen müssen.

Gut zu wissen

Downloads & Links

Kursänderung

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich vor Ort Änderungen bei der Kurswahl ergeben können. Das ist überhaupt kein Problem. Wichtig ist, dass Sie alle Änderungen im Learning Agreement unter "During the Mobility" verschriftlichen und mit Ihrer Erasmus+ Fakultätskoordinatorin / Ihrem Erasmus+ Fakultätskoordinator und Ihrer Kontaktperson an der Gasthochschule besprechen und von allen Personen unterzeichnen lassen, so dass die Anerkennung unproblematisch erfolgen kann.

Um ein Semester verlängern

Falls es Ihnen im Ausland so gut gefällt, dass Sie um ein Semester verlängern möchten, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur verlängern können, wenn Sie im Wintersemester mit dem Erasmusaufenthalt gestartet sind. Die Mobilitäten müssen innerhalb eines akademischen Jahres stattfinden.

Sprechen Sie mit Ihrer Erasmus+ Fakultätskoordinatorin / Ihrem Erasmus+ Fakultätskoordinator an der TU Dortmund, ob eine Verlängerung um das Sommersemester vertraglich möglich ist. Wenn Sie in der Fakultät für das Sommersemester zusätzlich nominiert werden können und die Gasthochschule ebenfalls einverstanden ist, kontaktieren Sie Hella Koschinski, um auch zu offiziell im Erasmus+ Programm für das zweite Semester angenommen zu werden.

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Abschluss der Erasmus+ Formalitäten

Um die letzte Zahlung des Mobilitätszuschusses zu erhalten und um überhaupt Anspruch auf den bisher gezahlten Zuschuss zu haben, müssen bis spätestens vier Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes folgende Dokumente per E-Mail an das Referat Internationales geschickt werden:

  • Certificate of Attendance
  • Erfahrungsbericht
  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Recognition Outcome
  • OLS-Online-Sprachtest (nicht verpflichtend)
  • Online-Fragebogen (EU-Survey)
  • Härtefallantrag bei Unterschreitung von 15 ECTS im Transcript of Records

Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Im Rahmen des Erasmus+ Programms hat sich die TU Dortmund verpflichtet, die im Ausland erbrachten Studienleistungen so anzuerkennen, wie sie im Learning Agreement vor und ggf. während des Auslandsaufenthalts vereinbart worden sind.

Falls Ihre Fakultät eine Notenumrechnung vom Referat Internationales verlangt, können Sie, wie unter der übergeordneten Checkliste „Nach dem Auslandsaufenthalt | Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland“ beschrieben, einen Antrag stellen.

Falls es trotz vorheriger Absprachen und Niederschrift im Learning Agreement zu Problemen bei der Anerkennung kommen sollte, wenden Sie sich an die Beschwerdemanagerin oder den Beschwerdemanager in Ihrer Fakultät .

Internationaler Campus - Bringen Sie sich ein!

Tragen Sie den europäischen Gedanken auf den Campus und in die Stadt! Sie haben sicher viele Erfahrungen gesammelt und auch von der Unterstützung von anderen Studierenden im Ausland profitiert. Geben Sie etwas durch internationales Engagement zurück! Schauen Sie auf der Internetseite „Internationaler Campus“ nach Veranstaltungen, Patenprogrammen und studentischen Gruppen, z.B. dem Erasmus+ Student Network Dortmund, und entscheiden Sie, wo Sie sich einbringen möchten.

Schön, dass Sie wieder da sind!

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Logo EU und Text Co-funded by the EU © Europäische Union

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom mit Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

 

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

Offene Sprechzeiten (ohne Terminvergabe) über Telefon / Zoom:
Tel.: 0231 755-4728
Mo 10-11:30 Uhr  und  13:30-15:00     (Betriebsferien 23.12.-1.1.)
Di 10-11:30 Uhr  und  13:30-15:00     ( Betriebsferien 23.12.-1.1.)

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Nur mitTerminanmeldung   (Betriebsferien 23.12.-1.1.)
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind. Bitte nehmen Sie dann die obengenannten offenen Zoom-Sprechzeiten in Anspruch.