Erasmus+ Studienaufenhalt
Das Erasmus+ Programm ist eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union und fördert seit mehr als 35 Jahren den Austausch von Studierenden und Personal innerhalb Europas und ist das größte Mobilitätsprogramm an der TU Dortmund. Der Austausch von Studierenden basiert auf Erasmus+ Verträgen, die die jeweilige Fakultät mit Partnern an ausländischen Hochschulen geschlossen hat. Studierende können somit die Kooperationen ihrer Fakultät für ein oder zwei Auslandssemester nutzen.
„Im Ausland studieren mit Erasmus+ #kurzerklärt" (Erklärvideo des DAAD)
Studierende können sich bewerben, wenn...
- sie einen Studienaufenthalt in einem der teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an der TU Dortmund regulär/voll immatrikuliert sind,
- die Fakultät und die Gasthochschule einen Erasmus+ Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland (Erasmus+ Mobilitätszuschuss),
- Sonderzuschüsse, sogenannte Social-Top-Ups, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören
- Auslandsaufenthalt mit Kind/-ern,
- Studierende mit Behinderung ab GdB von 20 und/oder chronischer Erkrankung,
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus),
- erwerbstätige Studierende,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen eines vorgegebenen Anbieters.
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Ungarn | Zypern
6 Programmländer außerhalb der EU
Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
Partnerland Vereinigtes Königreich
Mobilitäten in das Vereinigte Königreich können je nach verfügbaren Mitteln weiterhin gefördert werden, da es als Erasmus+ Partnerland im Rahmen der Internationalen Mobilität förderfähig ist.
Partnerland Schweiz
Mobilitäten in die Schweiz sind grundsätzlich möglich und werden ggf. von Schweizer Seite gefördert. Daher erfolgt keine Erasmus+ Finanzierung von deutscher Seite für Studierende der TU Dortmund.
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den im Kooperationsvertrag vereinbarten Monaten. Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen 60 Tagen und zwölf Monaten dauern. Ein "Erasmus+ Monat" hat immer 30 Tage.
Die Mobilität muss innerhalb eines akademischen Jahres stattfinden (z.B. Wintersemester 2025/2026 und/oder Sommersemester 2026)
- Beginn der Mobilität: erster Tag der Kurse / Orientierungsveranstaltung
- Ende der Mobilität: letzter Tag der Kurse / Prüfung
Eine Verlängerung der Mobilität von einem akademischen Jahr ins nächste akadmische Jahr ist nicht einfach so möglich, d.h. für das nächste akademische Jahr muss eine erneute Bewerbung gestellt und bis zum 31. März die Online-Annahmeerklärung ausgefüllt und eingereicht werden.
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate)
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum.
Die monatliche Erasmus+ Förderung ist aktuell auf entweder 3 bzw. 4 Monate für einen Semesteraufenthalt beschränkt. Wie viele Monate im kommenden akademischen Jahr gefördert werden können, erfahren Studierende meist Mitte des Jahres nach der Abgabe der Online-Annahmeerklärung (Frist 31. März), da erst dann bekannt ist, wie viele Studierende für wie lange ins Ausland gehen und welche Zuwendungssumme die TU Dortmund für das Erasmus+ Jahr erhält.
Die Höhe der monatlichen Förderraten richtet sich nach den Ländergruppen und wurden von der EU Kommission für das akademische Jahr 2025/2026 wie folgt festgelegt:
Ländergruppe 1: 600 EUR (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, (Partnerland: Vereinigtes Königreich))
Ländergruppe 2: 540 EUR (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)
Ländergruppe 3: 540 EUR (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)
Sonderförderung (Social Top Up)
Mit dem Erasmus+ Programm sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness bei allen Programmaktionen gefördert werden. Daher hat der DAAD für Deutschland vier Gruppen benannt, die eine Sonderförderung beantragen können.
Zu diesen Gruppen gehören
- Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung,
- Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern im Ausland studieren möchten,
- Erstakademiker*innen,
- erwerbstätige Studierende.
Alle Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite Chancengerechte Mobilität .
Wer nachhaltig (grün) reist kann auch zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 6 Reisetagen beantragen.
Kontakt
E-Mail-Anfragen
Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de
Sprechzeiten
(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:
Sprechzeiten über Telefon/Zoom mit Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247
Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):
Offene Sprechzeiten (ohne Terminvergabe) über Telefon / Zoom:
Tel.: 0231 755-4728
Mo 10-11:30 Uhr und 13:30-15:00 (Betriebsferien 23.12.-1.1.)
Di 10-11:30 Uhr und 13:30-15:00 ( Betriebsferien 23.12.-1.1.)
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