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Krankenversicherung

Austauschstudierende benötigen aufgrund der Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, um an einer deutschen Universität eingeschrieben werden zu können.

Austauschstudierende aus EU-Mitgliedstaaten können i.d.R. ihre Versicherung aus dem europäischen Heimatland verwenden. Hierfür dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Nachweis für den Versicherungsschutz. Zusätzlich zur EHIC wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.

  • Sie können nur an der TU Dortmund eingeschrieben werden, wenn Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen (Studierende aus der Türkei können dies in der Regel über das Dokument A/T-11)!
  • Sie können eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung in Ihrer ersten Woche in Dortmund abschließen. Das Referat Internationales unterstützt Sie dabei!
  • Sie können davon ausgehen, dass mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung annähernd alle ärztlichen Kosten übernommen werden.
  • Es befindet sich eine Niederlassung einer gesetzlichen Krankenkasse auf dem Campus der TU Dortmund.
  • Zurzeit liegt der Beitrag für Studierende bei ca. 100 EUR pro Monat.

 

Krankenversicherung während des Deutsch Intensivkurses

Sofern Sie am Deutsch Intensivkurs im März oder September teilnehmen, müssen Sie für diesen Monat eine (Reise-)Krankenversicherung in Ihrem Heimatland abschließen, da Sie zu dieser Zeit noch nicht offiziell Student/-in der TU Dortmund sind und somit die deutsche Versicherung noch nicht aktiv ist!

Ansonsten sind Sie während des Deutsch Intensivkurses nicht krankenversichert!

 

Studierende über 30 Jahre

Austauschstudierende, die älter als 30 Jahre alt sind, müssen eine private (deutsche oder internationale) Krankenversicherung erwerben, die die gesetzlichen Anforderung erfüllt. Ein Erwerb einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist nicht möglich. Das Referat Internationales der TU Dortmund steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

 

Befreiung

Eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie einen Nachweis über eine ausreichende private (deutsche oder internationale) Krankenversicherung für die Zeit Ihres Studiums an der TU Dortmund vorlegen können. Versicherungen, die außerhalb von Deutschland abgeschlossen werden können, erfüllen die Vorgaben meist nicht!

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Hilfreiches Wörterbuch

Sie finden ein vom Deutschen Studierendenwerk herausgegebenes illustriertes Wörterbuch zum Thema "Erste Hilfe / Attest, Beipackzettel, Überweisung - Durchblick im deutschen Gesundheitssystem" in deutscher und englischer Sprache hier.

Kontakt

Erasmus+ (Incomings)