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Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+

Erasmus+ Dozentenmobilität

Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozent*innen und Hochschulpersonal. Darüber hinaus bieten vielfältige Kooperations- und Partnerschaftsprogramme weitreichende Möglichkeiten für institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit.

„Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+ #kurzerklärt" (Erklärvideo des DAAD)

Dozent*innen der TU Dortmund können sich über das Referat Internationales um einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss bewerben. Die Voraussetzung für die Lehre im Ausland ist dabei ein gültiges Erasmus+ Inter-Institutional Agreement und die Absprache mit der Erasmus+ Fakultätskoordinatorin oder dem Fakultätskoordinator.

Bestens Informiert

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur TU Dortmund
  • Dozent*innen ohne Dotierung an der TU Dortmund
  • Lehrbeauftragte der TU Dortmund
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der TU Dortmund
Programmländer:
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)

Belgien | Bulgarien | Dänemark | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern

6 Länder außerhalb der EU

Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei

Partnerländer:

Die Partnerländer sind auf der DAAD-Seite ebenfalls übersichtlich genannt. Hier gibt es die Möglichkeit über die Erasmus+ Internationale Mobilität in KA131 ggf. Mittel zu beantragen.

Vereinigtes Königreich

In der laufenden Erasmus + Programmgeneration (2021-2027) ist das Vereinigte Königreich als Partnerland grundsätzlich förderfähig. Durch die internationale Öffnung der Förderlinie KA131 sind Outgoing-Mobilitäten von Deutschland ins VK sowohl für Personal als auch Studierende förderfähig, wenn die TU Dortmund ausreichend Mittel im entsprechenden Call erhält.

Jede Fakultät verfügt über Erasmus+ Inter-Institutional Agreements, die die Studierenden- und/oder Dozentenmobilitäten vertraglich festhalten. Es können also nur Mobilitäten gefördert werden, für die ein entsprechendes Erasmus+ Inter-Institutional Agreement vorliegt.

Erasmus+ Partneruniversitäten (Dozentenmobilität)

Erasmus+ Partneruniversitäten (Studierendenmobilität)*

*Auf der verlinkten Seite können Sie sehen, wer in Ihrer Fakultät Erasmus+ Fakultätskoordinator*in ist und sich bei ihr/ihm über die Möglichkeiten für Lehrende informieren. Natürlich gibt das Referat Internationales auch Auskunft über die vorhandenen Verträge.

Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Weitere Ziele können sein:

  • Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme
  • Austausch von Lehrinhalten und -methoden
  • Stärkung und Ausbau der Verbindungen zwischen Fakultäten
  • Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte
  • Teilnehmer*innen gehören zu dem genannten Personenkreis (siehe „Wer kann sich bewerben?“)
  • nur für Lehraufenthalte (nicht für Konferenzteilnahmen)
  • eine Erasmus+ Inter-Institutional Agreement muss für das entsprechende Unterrichtsfach vorliegen
  • mind. zwei aufeinanderfolgende Tage (ohne Reisetage) | maximal sechs Wochen bzw. die Anzahl der Tage, die im Inter-Institutional Agreement vereinbart worden sind
  • der Aufenthalt muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum (mindestens 2 Tage) umfassen
  • für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche (fünf Arbeitstage) hinaus, wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: acht Stunden geteilt durch fünf Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage
  • werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche

Aufenthaltskosten

Je nach Ländergruppe gelten die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag:

  • Gruppe 1: 180 EUR
    (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, (Partnerland: Vereinigtes Königreich))
  • Gruppe 2: 160 EUR
    (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)
  • Gruppe 3: 140 EUR
    (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)

vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

  • Gruppe 1: 126 EUR
    (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, (Partnerland: Vereinigtes Königreich))
  • Gruppe 2: 112 EUR
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern)
  • Gruppe 3: 98 EUR
    (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn)

Reisekostenzuschüsse für Hin- und Rückfahrt

Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz mit den u.a. Beträgen.

Weiterhin ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“ möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen. Sie können ebenfalls bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten, wenn Sie aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.

  • 10 - 99 km: 28 EUR (für „Green Travel“: 56 EUR)
  • 100 – 499 km: 211 EUR (für „Green Travel“: 285 EUR)
  • 500 – 1.999 km: 309 EUR (für „Green Travel“: 417 EUR)
  • 2.000 – 2.999 km: 395 EUR (für „Green Travel“: 535 EUR)
  • 3.000 – 3.999 km: 580 EUR (für „Green Travel“: 785 EUR)
  • 4.000 – 7.999 km: 1.188 EUR
  • 8.000 km und mehr: 1.735 EUR

Zusatzförderung für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Hochschulpersonal mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht oder einer chronischen Erkrankung, kann über das Referat Internationales (Ansprechperson ist Andrea Schöne) Unterstützung für anfallende Mehrkosten beantragen.

Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten

Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über das Referat Internationales (Ansprechperson ist Andrea Schöne) Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen.

Wichtige Hinweise

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Aufenthalts- und Reisekosten, welche von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten, wie oben aufgezeigt, bezuschusst werden. Der/die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten persönlich zu versteuern.

Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW.

Aufgrund der begrenzten Mittel kann es bei Reisen von mehreren Dozentinnen und Dozenten einer Fakultät an eine Gasthochschule zum selben Zeitraum zur Förderung von nur einer Person, wie oben beschrieben, kommen. Jede weitere Person würde dann ggf. 50% der Aufenthalts- und Fahrtstückkosten erhalten. Ist jedoch ausreichend Budget vorhanden, können auch mehrere Reisen an eine Gasthochschule zum selben Zeitraum erfolgen. Erkundigen Sie sich gern bei Frau Schöne.

Vor der Reise

Die geplante Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Aufenthalt beim Referat Internationales (Andrea Schöne) per E-Mail beantragt werden. Bitte nennen Sie die geplanten Arbeitstage im Ausland, An- u. Abreisedatum, tatsächlicher An- und Abreiseort und Name der Gasthochschule.

Nach Zusage, dass die Mobilität mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden kann, reichen Sie bitte folgende Dokumente bei Andrea Schöne ein:

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhält die/der Lehrende einen Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) mit den Förderrichtlinien, welcher unterschrieben an das Referat Internationales/Andrea Schöne zurückgeschickt werden muss.

Für Ihre Mobilität beantragt das Dezernat 3.2 automatisch eine A1-Bescheinigung (innerhalb der EU) / Entsendebescheinigung (außerhalb der EU) bei der Krankenkasse nachdem Sie Ihren SAP-Dienstreiseantrag gestellt haben. Sie können diese während Ihres Auslandsaufenthalts mitführen oder bei Bedarf nachträglich vorzeigen, sofern Sie während Ihrer Reise danach gefragt werden.

Reisesicherheit: Die Entscheidung über die Durchführung von Reisen in Risikogebiete liegt bei den Geförderten und den entsendenden Hochschule unter Beachtung der Regelungen des Erasmus+ Programms, hochschulinterner Strategien und des jeweiligen Krisenmanagements. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation im Gastland informieren und sich mit dem Referat Internationales absprechen müssen.

Während der Reise
Nach der Reise
  • Reisebelege (Flug/Zug + Hotel) in Kopie zusammen mit dem Dokument Bestätigung des Auslandsaufenthaltes (im Original) an das Referat Internationales senden (innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Dienstreise)
  • Link zur EU Survey-Onlineumfrage wird per E-Mail von der EU-Kommission direkt an Sie gesendet

Das Erasmus+ Programm wurde auch für Mobilitäten mit ausgewählten Universitäten in Erasmus+ Partnerländern geöffnet. Hier können sich Fakultäten für Erasmus+ Mobilitätszuschüsse im Rahmen bestehender Fakultätskooperationen bis zum 31. März eines Jahres für das folgende akademische Jahr bewerben. Diese Linie nennt sich Erasmus+ Internationale Mobilität.

Eine Dozentenmobilität in ein Partnerland ist nur über die Kontaktperson in der Fakultät, die für die entsprechende Kooperation zuständig ist und einen Antrag auf Mittel in der Internationalen Mobilität in KA131 gestellt und genehmigt bekommen hat, möglich.

Die administrativen Vorgänge unterscheiden sich kaum von den hier genannten administrativen Schritten. Teilnehmer*innen  werden individuell vom Referat Internationales über die Abläufe via E-Mail informiert.

Bei Fragen können Sie sich direkt an Silke Viol wenden.


Erfahrungsberichte

Dr. Manuela Vida-Mannl

Akademische Rätin auf Zeit am Lehrstuhl für Linguistik des Englischen (Mehrsprachigkeit) am Institut für Sprache, Literatur und Kultur der Fakultät 15

Im März 2025 hatte ich durch die Erasmus+ Dozentenmobilität die Möglichkeit, eine Woche an der Erasmus+ Partneruniversität University of Central Lancashire Cyprus zu unterrichten. Dank der tollen Zusammenarbeit der MitarbeiterInnen des International Offices der TU Dortmund, des Erasmusbeauftragten der Fakultät 15 und der Universität in Zypern, konnte 

ich 4 mehrstündige Lehreinheiten zu verschiedenen Themen der Soziolinguistik unterrichten. Das Kennenlernen der KollegInnen und zypriotischen und internationalen Studierenden vor Ort hat mir unglaublich viel Freude bereitet und mir Gelegenheit gegeben meine Lehre anzupassen und weiterzuentwickeln.

Während meiner Mobilität konnte ich mich nicht nur bezüglich Forschung und Lehre hervorragend mit meinen zypriotischen KollegInnen austauschen; die tolle Zusammenarbeit hat uns veranlasst auch eine Erasmus-Mobilitätsvereinbarung für Studierende zu erarbeiten, sodass die Partnerschaft zwischen der TU Dortmund und der University of Central Lancashire Cyprus weiter wächst. Die Erasmus+ Dozentenmobilität ist eine hervorragende Möglichkeit internationale Erfahrungen zu sammeln und das internationale Netzwerk der TU Dortmund zu erweitern und, Dank der tollen Unterstützung aus unserem International Office, kann ich jeder/m KollegIn ans Herz legen sich zu bewerben. 

Dr. Karina Maldonado-Mariscal

Senior Researcher, Soziologie und Innovation, Sozialforschungsstelle (sfs), Fakultät für Sozialwissenschaften

Dank des Erasmus+ Dozentenmobilität und der Unterstützung der internationalen Teams unserer Hochschulen in Deutschland und Spanien habe ich bei der International Summer School 2023 an der Universidade da Coruña in Spanien unterrichtet. Ich hatte dort eine tolle Lehr- und Lernerfahrung. Ich habe dort Innovation in den Sozialwissenschaften unterrichtet. Es hat mir sehr viel Spaß gemacht, mit sehr engagierten Studierenden zu arbeiten.

Außerdem stehe ich immer noch in Kontakt mit Forscher*innen und Dekanen aus verschiedenen Orten und wir haben es geschafft, eine andere TUDO-Fakultät dazu zu bringen, ein Kooperationsabkommen mit der Universidade da Coruña zu unterzeichnen. Ich bin also froh, dass ich die Gelegenheit hatte, dabei zu sein und zur Internationalisierung unserer Universität beizutragen. Vielen Dank an alle Beteiligten: TUDO-Kolleginnen und -Kollegen, Studierende und Lehrende, wir hatten alle eine hervorragende Erfahrung und sind sogar in den Lokalnachrichten erschienen.

Weitere Eindrücke finden Sie auf LinkedIn.

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