Distinguished Researcher at TU Dortmund University
Mit der Möglichkeit, internationalen Forschenden die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ zu verleihen, soll die internationale Sichtbarkeit der TU Dortmund in Forschung und Wissenschaft erhöht werden. Zu diesem Zweck können renommierte Forschende mit internationaler Präsenz, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der TU Dortmund stehen, aber in der Vergangenheit enge wissenschaftliche Beziehungen zur TU Dortmund gepflegt haben und so bereits zur internationalen Sichtbarkeit der Hochschule beigetragen haben, die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ erhalten.
Die Forschenden müssen mindestens promoviert sein und mehrere wissenschaftliche Publikationen im Anschluss an die Promotion vorweisen können. Diese Publikationen sollten in renommierten internationalen, peer-reviewten Fachzeitschriften mit hohem Impact Factor publiziert sein. Die Leistung der Person sollte deutlich über dem Durchschnitt im entsprechenden Fach liegen.
Durch die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ soll Forschenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre Tätigkeiten – z.B. Publikationen oder Projekt(mit-)arbeit – mit der TU Dortmund affiliieren zu können. Sie erhalten zudem Zugang zur IT-Infrastruktur der TU Dortmund.
Ein Rechtsanspruch auf die Bezeichnung besteht nicht. Die Bezeichnung begründet weder ein Dienstverhältnis noch den Anspruch auf Übertragung eines Amtes.
Forschenden, die die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ erhalten haben, sind berechtigt, diese für fünf Jahre zu verwenden. Sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann die Berechtigung zur Verwendung der Bezeichnung um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Forschende, die die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ erhalten haben, legen dem Rektorat zum Ende der fünfjährigen Laufzeit einen Bericht über die absolvierten Tätigkeiten vor, bei denen eine aktive und sichtbare Affiliation mit der TU Dortmund erkennbar war.
Antragsverfahren
Der/die Dekan*in der zuständigen Fakultät stellt einen schriftlichen Antrag auf die Zuerkennung der Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ an den/die Rektor*in. Der Antrag ist zuvor durch den Fakultätsrat zu beschließen.
Das Antragsprozedere gilt sowohl für die erstmalige Zuerkennung der Bezeichnung als auch für die Verlängerung der Berechtigung zur Verwendung der Bezeichnung. Ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens drei Monate vor Ende des fünfjährigen Zuerkennungszeitraums zu stellen.
Der Antrag muss enthalten:
- Angaben zur Person, die die Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“ erhalten soll inkl. Lebenslauf.
- Darlegung der herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre, sowohl generell als auch in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund (unter ersteres fällt insbesondere die internationale Sichtbarkeit der auszuzeichnenden Person; unter letzteres können insbesondere längere, durch Drittmittel finanzierte Gastaufenthalte an der TU Dortmund, mehrere Publikationen in Ko-Autorenschaft mit Wissenschaftler*innen der TU Dortmund, gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der TU Dortmund eingeworbene Drittmittel, usw. fallen). Zudem sollte eine langjährige, kontinuierliche Kooperation nachweisbar sein.
- Darlegung, inwieweit die Zuerkennung der Bezeichnung einen weiteren international sichtbaren Mehrwert für die TU Dortmund im oben erläuterten Sinne hat,
- Protokoll der Fakultätsratssitzung, in der der Antrag beschlossen wurde.
Über den Antrag entscheidet das Rektorat. Das Rektorat kann den Antrag ablehnen oder annehmen. Er ist insbesondere abzulehnen, wenn die unter 1. lit. b) bis d) genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Zuerkennung der Bezeichnung
Nimmt das Rektorat den Antrag an, erhält die betreffende Person ein Schreiben über die Zuerkennung der Bezeichnung „distinguished researcher at TU Dortmund University“. Das Zuerkennungsschreiben wird von dem/der Rektor*in und dem/der Dekan*in der zuständigen Fakultät unterzeichnet. Mit Aushändigung des Zuerkennungsschreibens ist die Person berechtigt, sich „distinguished researcher at TU Dortmund University“ zu nennen. Diese Berechtigung erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach der Aushändigung, sofern nicht eine Verlängerung erfolgt.











