Einschreibung
Sie haben einen Zugangs- oder Zulassungsbescheid erhalten und möchten sich einschreiben? Hier erfahren Sie, wie es weitergeht und wie Sie sich einschreiben können.
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der TU Dortmund entschieden haben!
Bevor Sie mit Ihrem Studium beginnen, müssen Sie sich um einige organisatorische Dinge kümmern. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen bezüglich Einreise und Aufenthalt, der notwendigen Krankenversicherung, Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos und natürlich zur Beantragung der Einschreibung.
Formalitäten vor der Einschreibung
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Drittstaatenangehörige, die grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen, müssen dieses bei der Deutschen Botschaft oder beim Konsulat im Heimatland beantragen. Bürger*innen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und den USA benötigen aufgrund verschiedener Visaabkommen zunächst kein Visum.
Eine Übersicht über die deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Dort finden Sie auch Informationen, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Wenn Sie sich erfolgreich für ein Studium an der TU Dortmund beworben haben, erhalten Sie einen offiziellen Zugangs- oder Zulassungsbescheid, mit dem Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ein nationales Visum zum Zweck des Studiums für die Einreise nach Deutschland beantragen können, sofern Sie dieses benötigen.
EU/EWR-Bürger*innen:
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Mitgliedsstaaten des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen grundsätzlich kein Einreisevisum. Eine Einreise nach Deutschlan ist mit dem Personalausweis grundsätzlich möglich.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen:
Alle Personen, die sich in Deutschland mit einem Visum zum Studium aufhalten, sind verpflichtet, ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde anzumelden. Auführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sozialen Beratung.
Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde stellen.
EU/EWR-Bürger*innen:
Eine Anmeldung bei der Stadt ist innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise notwendig. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sozialen Beratung.
Internationale Studierende aus EU/EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihres Studiums in Deutschland.
Zur Einschreibung für ein Studium an der TU Dortmund muss für alle Studierenden der Status der Krankenversicherung vorliegen. Ohne einen Krankenversicherungsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. eine Befreiungsbescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenverischeung kann keine Einschreibung an der TU Dortmund erfolgen.
Ausnahme: Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Promovierende, die sich ausschließlich für ein Promotionsstudium einschreiben sowie Teilnehmer*innen studienvorbereitender Deutschkurse (Deutschkursstudierende).
Kontaktieren Sie frühzeitig vor Beantragung Ihrer Einschreibung eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dies gilt auch für Personen mit einer gültigen Krankenversicherung aus dem Ausland und für privat versicherte Personen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Krankenversicherungsangelegenheiten.
Die Eröffnung von Bankkonten für internationale Studierende in Deutschland hängt von der Staatsangehörigkeit ab. EU-/EWR-Bürger*innen können ein Girokonto mit geringem Aufwand eröffnen, während Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen ein Sperrkonto für das Visum und zusätzlich ein Girokonto benötigen. Um ein Sperrkonto zu eröffnen, müssen sie eine zugelassene Bank auswählen, die benötigten Dokumente sammeln, beglaubigen lassen und den erforderlichen Sperrkonto-Betrag überweisen.
Für die Eröffnung eines Girokontos müssen Sie eine geeignete Bank auswählen, Dokumente sammeln, ein Anmeldeformular ausfüllen und natürlich die Konditionen überprüfen. Beachten Sie, dass Banken das Recht haben, Anträge abzulehnen. Eine Option für alle EU-Verbraucher ist ein Basiskonto. Vor der Kontoeröffnung sollten Sie die Konditionen verschiedener Banken prüfen.
Mehr Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf den „Finanzen“-Seiten für internationale Studierende.
Vorbereitung und Beantragung der Einschreibung
Sie haben sich erfolgreich an der TU Dortmund beworben und haben einen Zugangs- oder Zulassungsbescheid erhalten und möchten nun Ihre Einschreibung beantragen? Ihr Bescheid enthält wichtige Informationen zur Beantragung der Einschreibung und den Einschreibzeitraum. Bitte lesen Sie ihn daher vollständig durch und speichern Sie ihn ab. Für einige Masterstudiengänge gelten verlängerte Einschreibfristen, prüfen Sie die bitte ebenfalls vorab hier.
Vor der Beantragung der Einschreibung prüfen Sie bitte zunächst anhand der folgenden Checklisten, ob Sie alle benötigten Unterlagen parat haben.
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Personaldokument: z. B. Reisepass
- Höchstes Schulabschlusszeugnis und Fächer- und Notenübersicht
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis: Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Weitere Informationen zur Krankenversicherung.
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
- Für einige Studiengänge sind Nachweise weiterer Einschreibvoraussetzungen erforderlich: z. B. Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Absolvent*innen eines Studienkollegs: Zeugnis über die Feststellungsprüfung
- Nachweis der absolvierten Hochschulaufnahmeprüfung
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums
- Abschlussurkunde Ihres Studiums
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien:
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen bei Einstieg in ein höheres Fachsemester
- Der vollständig ausgefüllte und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebene „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangs- oder Zulassungsbescheid
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Personaldokument: z. B. Reisepass
- Höchstes Schulabschlusszeugnis und Fächer- und Notenübersicht
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums
- Abschlussurkunde Ihres Studiums
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
- Krankenversicherungsnachweis: Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Weitere Informationen zur Krankenversicherung.
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Absolvent*innen eines Studienkollegs: Zeugnis über die Feststellungsprüfung
- Nachweis der absolvierten Hochschulaufnahmeprüfung
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien:
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Personaldokument: z. B. Reisepass
- Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss der Fakultät
- Abschlussurkunde Ihres Bachelorabschlusses
- Fächer- und Notenübersicht und vollständige Anlagen Ihres Bachelorabschlusses
- Abschlussurkunden Ihres Masterabschlusses
- Fächer- und Notenübersicht und vollständige Anlagen Ihres Masterabschlusses
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Bitte beachten Sie: Das Team der Welcome Services bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für internationale Promotionsstudierende.
Zwingend einzureichende Unterlagen
- Zugangsbescheid zum Sprachkurs
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Personaldokument: z. B. Reisepass
- Teilnahmebescheinigung eines im Semester stattfindenden studienvorbereitenden Intensiv-Deutschkurses (ca. 230 UE)
- Höchstes Schulabschlusszeugnis und Fächer- und Notenübersicht
- Übersetzungen aller Dokumente in deutscher oder englischer Sprache von einem vereidigten Übersetzer
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
- Nachweis der absolvierten Hochschulaufnahmeprüfung
- Fächer- und Notenübersichten Ihres Studiums
- Abschlussurkunde Ihres Studiums
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien
- APS-Zertifikat
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn Sie schon einmal an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (auch für einen Deutschkurs!)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule(n)
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen richten sich an internationale Austauschstudierende (d. h. Studierende auf Bachelor- oder Masterniveau, die an einer Hochschule außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind), die sich für einen Studienaufenthalt abseits bestimmter Programme oder für einen Praktikumsaufenthalt an der TU Dortmund einschreiben möchten.
Einzureichende Unterlagen
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Personaldokument: z. B. Reisepass
- Betreuungsschreiben/Betreuungszusage ausgestellt durch die betreuende Fakultät, aus der die Dauer Ihres Aufenthaltes hervorgeht.
Einzureichende Unterlagen für Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen in NRW
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Gültiges Ausweisdokument: z. B. Reisepass
- Schulzuweisung, aus der die Dauer Ihrer Tätigkeit hervorgeht.
Die Einschreibung beantragen. So geht's:
Die Beantragung Ihrer Einschreibung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Bitte sehen Sie von der Einsendung von Unterlagen per Post ab. Beachten Sie bitte die im Zugangs- oder Zulassungsbescheid genannte Frist für die Beantragung der Einschreibung.
Empfänger: Richten Sie Ihre E-Mail an international.enrollmenttu-dortmundde
Betreff: Angabe Ihrer Bewerbernummer und falls vorhanden Ihre Matrikelnummer von der TU Dortmund
Benötigte Informationen im E-Mail Text
- Ihr vollständiger Name (Angabe wie im Reisepass/Personalausweis)
- Angabe des Studiengangs oder Angabe der Unterrichstfächer, für welche/-n Sie die Einschreibung beantragen
- Angabe des Studienabschlussziels (Bachelor, Master, Promotion, studienvorbereitender Deutschkurs, Kurzeit- Prgrammstudium), für welches Sie die Einschreibung beantragen
E-Mail Anlagen: Die Anlagen variieren je nach Abschlusstyp. Bitte beachten Sie die oben aufgeführten Checklisten und Ihren Zugangs- oder Zulassungsbescheid.
Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass wir spätestens zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Anmeldung zur Immatrikulation eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus vorliegen haben! Eine vollständige Immatrikulation kann nur stattfinden, wenn eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus vorliegt.
Nach der Beantragung der Einschreibung
Nachdem Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Beantragung einer Einschreibung per E-Mail an den Zulassungsbereich gesendet haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung zu Ihrer E-Mail. Wenn Sie diese nicht erhalten, prüfen Sie bitte als erstes, ob die Eingangsbestätigung eventuell in Ihrem SPAM-Ordner geordnet wurde. Wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, wurde Ihre E-Mail nicht zugestellt. Prüfen Sie bitte die Größe der Anhänge und reduzieren Sie gegebenenfalls die Dateigröße; vermeiden Sie bitte den Versand von mehreren E-Mails.
Ihre E-Mail wird in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sollten benötigte Informationen oder Dokumente fehlen, werden wir Sie per E-Mail informieren und entsprechende Informationen oder Dokumente bei Ihnen nachfordern. Prüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach. Eine Immatrikulation kann ausschließlich erfolgen, wenn alle notwendigen Informationen und Dokumente fristgerecht dem Zulassungsbereich vorliegen.
Sie möchten sich nach dem Status der Bearbeitung Ihres Antrags erkundigen? Bitten senden Sie uns einmalig eine E-Mail-Anfrage unter Angabe Ihrer Bewerbernummer. Sehen Sie bitte von Mehrfachanfragen ab, da diese die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Ihr Antrag auf Einschreibung wurde bearbeitet und Sie konnten vorläufig immatrikuliert werden. Über Ihre vorläufige Immatrikulation werden Sie von uns per E-Mail informiert. Die vorläufige Immatrikulationsbescheinigung wird Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse gesendet, welche Sie im Rahmen der Bewerbung angegeben haben. Stellen Sie bitte daher sicher, dass Sie Zugang zu dem E-Mail-Postfach haben und prüfen Sie regelmäßig Ihren Posteingang.
Nach der Einschreibung
Ihr Antrag auf Einschreibung wurde bearbeitet und Sie haben vom Zulassungsbereich per E-Mail eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung und weitere Informationen erhalten. Doch bevor Sie mit dem Studium starten können, müssen noch einige Formalitäten, wie die Zahlung des Semesterbeitrags und die Freischaltung Ihres UniAccounts, erledigt werden.
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Wir sind für Sie grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, sind wir gerade in einem Termin oder in einem Gespräch. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut. // Aktuelle Änderung: Am 09.12.2024 und vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 findet keine telefonische Sprechstunde statt.
Persönlich vor Ort im International Office: Mi 09:00 - 11:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. // Aktuelle Änderung: In der Zeit 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2024 entfällt die persönliche Sprechstunde.
Persönlich via Zoom: Mo 10:00 - 11:00 Uhr und Do 13:00 - 14:00 Uhr // Offene Online-Sprechstunde über Zoom ohne vorherige Anmeldung. // Aktuelle Änderung: Am Montag den 09.12.2024 entfällt die Zoom-Sprechstunde. Darüber hinaus findet im Zeitraum 23.12.2024 bis einschließlich zum 06.01.2025 keine Zoom-Sprechstunde statt.