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Bewerbung zum höheren Fachsemester

Bewerbungsinformationen für EU/EWR-Staatsangehörige

Sie haben eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und/oder haben Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung innerhalb der EU/EWR erworben und möchten sich für einen Studiengang im höheren Fachsemester bewerben?

Bewerbungszeitraum für zulassungsfreie Studiengänge

Bewerbungszeitraum für das Sommer­semester

ca. 21. November bis Freitag vor Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist)

Bewerbungszeitraum für das Winter­semester

ca. 24. März bis Freitag vor Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist)

 

Bewerbungszeitraum für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbungszeitraum für das Sommer­semester

ca. 15. November bis 15. März (Ausschlussfrist)

Bewerbungszeitraum für das Winter­semester

ca. 24. März bis 15. September (Ausschlussfrist)

Informationen zur Bewerbung

Sie haben eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und/oder haben Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung innerhalb der EU/EWR erworben und möchten sich für einen zulassungsfreien Studiengang im höheren Fachsemester bewerben?

  • Für einen zulassungsfreien Studiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur er­folg­reich bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Stu­di­en­fach­be­ra­tung in Ver­bin­dung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Wichtig: Bitte beantragen Sie frühestmöglich die Anerkennung Ihrer Leistungen! Wir empfehlen Ihnen mindestens 4 Wochen vor Fristende Ihren vollständigen Antrag auf Anerkennung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Online-Bewerbung des Zulassungsbereichs zuzufügen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch den Zu­lassungs­be­reich in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.

Sie haben eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und/oder haben Ihre Hochschul­zugangs­berechtigung innerhalb der EU/EWR erworben und möchten sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester bewerben?

  • Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Stu­di­en­fach­be­ra­tung in Ver­bin­dung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Wichtig: Bitte beantragen Sie frühestmöglich die Anerkennung Ihrer Leistungen! Wir empfehlen Ihnen mindestens 4 Wochen vor Fristende Ihren vollständigen Antrag auf Anerkennung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.
  • Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal beim Studierendensekretariats der TU Dort­mund. Bewerbungsfrist: 15.09. (für das Winter­semester) und der 15.03. (für das Sommer­semester).

Wichtig: Im Vorfeld Ihrer Bewerbung lassen Sie bitte Ihre ausländischen Bildungsnachweise durch den Zu­lassungs­be­reich prüfen. Hierfür reichen Sie bitte bis zum 15.07. (fürch das Wintersemester) oder bis zum 15.03. (für das Sommersemester) Ihre Bildungsnachweise zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium ein.

  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist dem Antrag auf Zulassung zum Studium und dem Bewerbungsantrag des Studierendensekretariates beizufügen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch den Zu­lassungs­be­reich in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet. Ihre Bewerbung wird aus­schließ­lich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
  • Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Fachstudiengängen im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind.
  • Nach Erhalt eines Studienplatzes reichen Sie den unterschriebenen Zu­lassungs­bescheid im Zu­lassungs­be­reich ein. Der Zu­lassungs­bescheid geht Ihnen aus­schließ­lich per E-Mail zu. Es gilt die im Zu­lassungs­bescheid genannte Frist für die Einschreibung.
  • Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dort­mund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.

Bitte informieren Sie sich anhand dieser Checkliste über die benötigten Dokumente zur Bewerbung. Ihre vollständigen Dokumente müssen vor dem Ende der Bewerbungsfrist bei uns vorliegen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich frühestmöglich zu bewerben. Nur so können gegebenenfalls fehlende Dokumente von Ihnen nachgereicht werden!

Zwingend einzureichende Unterlagen

Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden

  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung
  • Nachweis der absolvierten Hochschulaufnahmeprüfung
  • Abschlussurkunde Ihres Studiums
  • Informationen zum Notensystem Ihrer Hoch­schu­le
  • Höchster Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
  • Bei Namensänderung: Urkunde über die Namensänderung

Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (Indien: ab Bewerbung zum Wintersemester 2023/2024)

  • APS-Zertifikat
  • Gruppen-APS werden aus­schließ­lich akzeptiert, wenn sie für die TU Dort­mund ausgestellt wurden.

Zusätzlich zwingend für Stu­die­ren­de aus Pakistan

  • HEC Attestation Stamp auf den Fächer- und Notenübersichten des bisherigen Studiums und dem Studienabschluss

Kontaktieren Sie uns:

Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund

Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde

Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Wir sind für Sie grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, sind wir gerade in einem Termin oder in einem Gespräch. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut. // Aktuelle Änderung: Am 09.12.2024 und vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 findet keine telefonische Sprechstunde statt.

Persönlich vor Ort im International Office: Mi 09:00 - 11:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. // Aktuelle Änderung: In der Zeit 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2024 entfällt die persönliche Sprechstunde.

Persönlich via Zoom: Mo 10:00 - 11:00 Uhr und Do 13:00 - 14:00 Uhr // Offene Online-Sprechstunde über Zoom ohne vorherige Anmeldung. // Aktuelle Änderung: Am Montag den 09.12.2024 entfällt die Zoom-Sprechstunde. Darüber hinaus findet im Zeitraum 23.12.2024 bis einschließlich zum 06.01.2025 keine Zoom-Sprechstunde statt.