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Bachelorbewerbung

Welche studiengangsspezifischen Dokumente werden benötigt?

Für einzelne Studiengänge werden zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsdokumenten spezielle studiengangsspezifische Dokumente benötigt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf dieser Seite, welche studiengangsspezifischen Dokumente Sie benötigen.

1-Fach-Bachelor

Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B2“ gemäß dem europäischen Referenzrahmen entsprechen müssen, nachzuweisen (Sprachnachweis). Sofern der Nachweis nicht über die Hochschul­zugangs­berechtigung erfolgen kann, können entsprechende Ersatznachweise über das das Institut für Anglistik und Amerikanistik anerkannt werden. Ersatznachweise sind bitte mit der Bewerbung einzureichen.

Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B2“ gemäß dem europäischen Referenzrahmen entsprechen müssen, nachzuweisen (Sprachnachweis). Sofern der Nachweis nicht über die Hochschul­zugangs­berechtigung erfolgen kann, können entsprechende Ersatznachweise über das das Institut für Anglistik und Amerikanistik anerkannt werden. Ersatznachweise sind bitte mit der Bewerbung einzureichen.

Nachweis der Bearbeitung des Motivations- und Eignungstests der Fakultät Architektur und Bau­in­ge­ni­eur­we­sen.

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Online-Self-Assessment test tu do bci  durch Vorlage des Zertifikats, das nach Durchlaufen des Assessments heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Online-Self-Assessment test tu do bci  durch Vorlage des Zertifikats, das nach Durchlaufen des Assessments heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.

Bitte reichen Sie den Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation mit der Bewerbung ein. Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.

Vorausgesetzt ist ein mathematischer Selbsttest.

Bitte reichen Sie den Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation mit der Bewerbung ein. Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.

Bitte reichen Sie den Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation mit der Bewerbung ein. Weitere Informationen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.

Bachelor (Lehramt)

Lehramtsstudium nach LABG

Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B2“ gemäß des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis über das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife. Sofern der Nachweis nicht über die Hochschulzugangsberechtigung erfolgen kann, können entsprechende Ersatznachweise über durch das Institut für Anglistik und Amerikanistik anerkannt werden. Ersatznachweise sind zur Bewerbung einzureichen. Für die Aufnahme des Studiums wird jedoch das folgende Sprachniveau empfohlen:

  • Abschluss des Leistungskurses im Fach Englisch mit durchschnittlich 10 Punkten in den letzten vier Schulhalbjahren
  • Cambridge ESOL: Note A bei FCE oder Note „bestanden“ bei CAE oder CPE
  • TELC: C1 bestanden, oder B2 mit Note 1;
  • TOEFL: Mindestpunktzahl von 550 im schriftlichen Test mit der Note 5,0 im Test „Written English“ (oder eine Mindestpunktzahl von 80 bei TOEFL iBT);
  • IELTS (Academic oder General): Mindestnote von 6 mit einer Mindestnote von 6,0 in jedem Teil;
  • APIEL: Mindestnote von 3 [= bestanden];
  • Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch (IHK).

Falls Sie einen Sprachtest benötigen sollten: Denken Sie bitte daran, dass es in der Regel eine beträchtliche Wartezeit bis zum Testtermin gibt.

Unter ETS und Cambridge Exams finden Sie beispielsweise Angaben, wo Sie wann welche Tests in Deutschland ablegen können.

Kontaktieren Sie uns:

Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund

Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde

Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Wir sind für Sie grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, sind wir gerade in einem Termin oder in einem Gespräch. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut. // Aktuelle Änderung: Am 09.12.2024 und vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 findet keine telefonische Sprechstunde statt.

Persönlich vor Ort im International Office: Mi 09:00 - 11:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. // Aktuelle Änderung: In der Zeit 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2024 entfällt die persönliche Sprechstunde.

Persönlich via Zoom: Mo 10:00 - 11:00 Uhr und Do 13:00 - 14:00 Uhr // Offene Online-Sprechstunde über Zoom ohne vorherige Anmeldung. // Aktuelle Änderung: Am Montag den 09.12.2024 entfällt die Zoom-Sprechstunde. Darüber hinaus findet im Zeitraum 23.12.2024 bis einschließlich zum 06.01.2025 keine Zoom-Sprechstunde statt.