Zum Inhalt

Berufstätige Studierende

Sie arbeiten parallel zum Studium, um sich das Studium leisten zu können? Sie fragen sich, wie Sie einen Auslandsaufenthalt finanzieren sollen, wenn Sie Ihren Job für diese Zeit pausieren oder sogar aufgeben müssen? Im Erasmus+ Programm gibt es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, damit Sie diese großartige Chance auf einen Auslandsaufenthalt nicht verpassen.

Erasmus+ Social Top Ups für Aufenthalte in Europa (Programmländer)

Schriftzug "Erasmus+" auf einem grünen Stoff © DAAD

Das Erasmus+ Programm ist mit der neuen Programmgeneration chancengerechter und inklusiver geworden. Der Abbau potenzieller Hürden durch neue Mobilitätsformate und die finanzielle Zusatzförderung sowie die Ausweitung der Zielgruppen ermöglichen die Teilnahme am Programm für noch mehr Menschen.

Berufstätige Studierende, die den Job für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt aufgeben oder pausieren, können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 EUR beantragen. Beachten Sie bitte die Bedingungen unten. Der Aufenthalt muss in einem Erasmus+ Programmland (KA131, ab Projektjahr 2022) stattfinden. Aufenthalte in sogenannten Partnerländern - wie zum Beispiel Großbritannien - kommen erst mit dem Projektjahr 2023/24 dafür in Frage (Aufenthalte ab etwa August 2023).

Erasmus+ Outgoings können sich bei Fragen zum Social Top Up an

wenden.

Was gilt als Erwerbstätigkeit?

Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein. 

Während des Mindestzeitraums der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).

Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt. Nachweise: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen.

Darf ich den Job während des Auslandsaufenthalts behalten?

Nein. Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Falls Sie Ihren Job während des Auslandsaufenthaltes weiter machen, kann Ihr*e Arbeitgeber*in (im Falle einer Beschäftigung an der TU Dortmund dann das Dezernat Personal) bei allen Fragen zur Remote Work unterstützen. Ein Social Top Up kommt in diesem Fall nicht in Frage.

Erasmus+ Studium: Sie erhalten dazu eine gesonderte Email mit einer Ehrenwörtliche Erklärung, nachdem Sie im Erasmus+ Programm aufgenommen wurden. In dieser Mail sind wichtige Informationen zu den Social TopUps und die Ehrenwörtlichen Erklärung als Anlage beigefügt. 

Erasmus+ Praktikum: Zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine Erasmus+ Förderung geben Sie Ihre Absicht im Bewerbungsformular an und reichen die Ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung ein.  Aber aufgrund der begrenzten Mittel empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung!

Als Nachweis gelten Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie alle Belege zu den Social Top Ups aufbewahren müssen, da die Hochschule Stichproben durchführen wird. Nach Aufforderung müssen Sie alle Belege unverzüglich einreichen.

Logo EU und Text Co-funded by the EU © Europäische Union

Kontakt

E-Mail-Anfragen

Allgemeine Anfragen: going-abroad @tu-dortmund.de
Erasmus+ Studienaufenthalte: erasmus-outgoings @tu-dortmund.de

Sprechzeiten

(Nur) Erasmus+ Studienaufenthalte:

Sprechzeiten über Telefon/Zoom mit Hella Koschinski: nach vorheriger Vereinbarung
Tel.: 0231 755-6247

Sprechzeiten in Präsenz: nur mit Terminanmeldung
Di 9:00-12:00 Uhr

 

Allgemeine Anfragen - Alle Outgoings (Studium/Praktikum/Kurzprogramme):

Offene Sprechzeiten (ohne Terminvergabe) über Telefon / Zoom:
Tel.: 0231 755-4728
Mo 10-11:30 Uhr  und  13:30-15:00     (Betriebsferien 23.12.-1.1.)
Di 10-11:30 Uhr  und  13:30-15:00     ( Betriebsferien 23.12.-1.1.)

Benötigen Sie einen Termin in Präsenz?
Nur mitTerminanmeldung   (Betriebsferien 23.12.-1.1.)
Neue Termine werden jeweils 14 Tage vorher freigeschaltet. Sollten keine Termine als verfügbar angezeigt werden, bedeutet dies, dass alle Termine für diesen Zeitraum bereits ausgebucht sind. Bitte nehmen Sie dann die obengenannten offenen Zoom-Sprechzeiten in Anspruch.