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Bewerbungsformular für die Sprachförderung

Vielen Dank für Ihr Interesse an den studienvorbereitenden Sprachkursen für Geflüchtete im Rahmen von der Sprachförderung für Geflüchtete an der TU Dortmund.

Seit Januar 2017 fördert die Technische Universität Dortmund studienvorbereitende Deutschkurse im Rahmen des Förderprogrammes „NRWege ins Studium“, das aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird.

Das Online-Bewerbungsformular richtet sich an geflüchtete Studieninteressierte, die sich auf einen Platz in der Sprachförderung für Geflüchtete der TU Dortmund bewerben möchten. Die Bewerbung läuft ausschließlich über das Online-Formular. Bitte lesen Sie alle Informationen sorgfältig durch und beachten Sie die Hinweise im Formular.  

Der Bewerbungsschluss ist 31. Juli 2025 um 23:59 Uhr.

Zwei Personen sitzen an ihren aufgeklappten Notebooks © helloquence​/​Unsplash

Voraussetzungen

Im Rahmen der Bewerbung müssen die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise mit der Bewerbung hochgeladen werden:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnisse und ggf. Studiendokumente in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung) Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland verfügen, können Sie das über die folgenden Webseiten prüfen: Anabin, DAAD Zulassungsdatenbank.
  • Erwerb der HZB im Ausland (keine Bildungsinländer*innen)
  • Nachweis über einen Fluchthintergrund (aktuell gültiges Aufenthaltsdokument, BAMF-Bescheid)
  • aktueller Wohnsitz in Dortmund oder näherer Umgebung
  • Motivationsschreiben auf Deutsch
  • mindestens Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (Ergebnis eines Einstufungstests, Sprachzertifikat (mindestens A2-Niveau oder höher), das nicht älter als zwei Jahre ist)
  • Einreise nach Deutschland innerhalb der letzten fünf Jahre (Sollte Ihre Einreise bereits länger als fünf Jahre zurück liegen, können Sie leider nicht im Rahmen der Sprachförderung gefördert werden. Ausnahmen möglich, wenn Personen bereits im Rahmen von NRWege ins Studium oder INTEGRA gefördert wurden (Stipendium, Sprachkurs oder Beratung) oder aus folgenden Gründen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, persönliche Krankheitszeiten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn das auf Sie zutreffen sollte.)
     

Alle eingehenden Bewerbungen werden gesammelt und erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist gesichtet. Die Bearbeitung kann daher bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand während dieser Zeit abzusehen.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Clearingsstelle für Geflüchtete gerne unter refugee.counseling@tu-dortmund.de zur Verfügung. 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.