Krankenversicherung für internationale Studierende
Internationale Studierende sind verpflichtet, sich während der gesamten Studiendauer über eine gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.
Wenn Sie an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, wie z.B. an dem DSH Sprachvorbereitungskurs, ordentliche*r Studierende*r, über 30 Jahre alt oder Promovierende*r sind, müssen Sie sich von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Digitales Krankenkassen-Meldeverfahren
Bitte fordern Sie den elektronischen Krankenversicherungsnachweis bzw. Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht (Privatversicherte) FRÜHZEITIG bei Ihrer/einer gesetzlichen Krankenkasse nach der Zulassung bzw. nach Ihrer Ankunft in Deutschland an. Weitere wichtige Informationen über die Einreichung finden Sie hier.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zu der Krankenversicherung in Deutschland.
FAQ
Sie finden hier eine Liste aller gesetzlich anerkannten Krankenversicherungen in Deutschland. Suchen Sie sich bitte eine Krankenversicherungsfirma, die einen Sitz in Dortmund bzw. Nordrhein-Westfalen hat.
Sie können sich mit einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung nach der Einreichung des digitalen Nachweises Ihrer Krankenkasse einschreiben. Allerdings müssen Sie bei einer privaten Krankenversicherung eine Befreiung der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Schreiben Sie eine E-Mail an eine der gesetzlichen Krankenkassen und fordern Sie einen Mitgliedsantrag an. Lassen Sie sich über die Kosten und Leistungen informieren.
Wenden Sie sich bitte bei allen Fragen rund um Ihre Krankenversicherung direkt an Ihre Krankenversicherungsfirma.
Nein. Die Reiseversicherung deckt nicht alle Krankenversicherungsleistungen ab.
Eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) gilt nur für Ihr Visum und Ihre Einreise nach Deutschland. Sie müssen für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland einen gesetzlichen oder privaten Versicherungsnachweis vorlegen.
Wenn Sie die Beiträge der Krankenversicherung nicht bezahlt haben, kann die Krankenversicherungsfirma unangekündigt Ihren Mitgliedsvertrag kündigen. Sie werden entsprechend von der Hochschule exmatrikuliert.
Kontakt
Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.
E-Mail: social.counselingtu-dortmundde
Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.
Sprechzeiten in Präsenz: mittwochs von 10:30-11:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.
Wir beraten Sie gerne!