Zum Inhalt

Im Notfall

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen, die Ihnen eine Orientierung in verschiedenen Notsituationen – von medizinischen Notfällen bis hin zum Schlüsselverlust – geben sollen.

An wen kann ich mich bei einem medizinischen Notfall oder Unfall wenden?

Die 112 ist in ganz Europa die Nummer für Rettungsdienst und Feuerwehr.
Sie sollte sofort gewählt werden bei Situationen, in denen Lebensgefahr besteht oder diese nicht ausgeschlossen werden kann.

Beispielsituationen:

  • starke Brustschmerzen, Verdacht auf Herzinfarkt
  • Atemnot oder Atemstillstand
  • Bewusstlosigkeit, Krampfanfälle
  • schwere Verletzungen, starke Blutungen, Unfälle
  • Schlaganfall-Symptome (z. B. Lähmung, Sprachstörungen, einseitige Schwäche)
  • akute Vergiftungen, schwere allergische Reaktionen
  • akute psychische Krise mit Eigen- und/oder Fremdgefährdung (wenn Sie Angst haben, sich selbst oder anderen etwas anzutun)

Bei Unsicherheit gilt: Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu wenig (nur die missbräuchliche Nutzung ist strafbar).

Rufen Sie bei lebensbedrohlichen Situationen den Rettungsdienst unter 112!

Die Notaufnahme ist für akute Beschwerden vorgesehen, die unmittelbare ärztliche Abklärung brauchen, aber bei denen man noch selbstständig dorthin gelangen kann.

Beispielsituationen:

  • plötzliche starke Schmerzen
  • größere Wunden, die genäht werden müssen
  • akute Infekte mit starkem Krankheitsgefühl
  • Verletzungen durch Unfälle
  • psychische Krise (suchen Sie eine Psychiatrische Notaufnahmen einer Klinik auf, z.B. LWL-Klinik Dortmund)

Es befinden sich in Dortmund eine Vielzahl an Krankenhäuser mit Notaufnahme. Vom Campus sind in der Regel das Klinikum Dortmund oder das St. Johannes Hospital Dortmund am schnellsten zu erreichen.

Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst und zuständig für nicht-lebensbedrohliche Beschwerden, wenn Arztpraxen in der Regel geschlossen sind (abends, nachts, mittwochsnachmittags, am Wochenende, an Feiertagen). Hier erhält man telefonische Beratung und erfährt, wo die nächste Bereitschaftspraxis ist oder ob ein Hausbesuch möglich ist.

Beispielsituationen:

  • starke Erkältungen oder Fieber
  • Ohrenschmerzen, Rückenschmerzen
  • leichte Verletzungen
  • akute Beschwerden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können

 

Außerdem gibt es den Dortmunder Notfalldienst, den Sie bei nicht-lebensbedrohlichen Beschwerden wie den oben genannten besuchen können, wenn reguläre Arztpraxen in der Regel geschlossen sind (bitte beachten Sie die nachfolgenden Öffnungszeiten). Der Notfalldienst ist im Sinn eines Hausärztlichen Notdienstes zu verstehen und an das Krankenhaus „Klinikum Dortmund“ angegliedert, es handelt sich aber nicht um die Notaufnahme (fragen Sie im Zweifel vor Ort nach)!

Adresse: Beurhausstraße 40, 44137 Dortmund

Öffnungszeiten: täglich von 18:00-22:00 Uhr, mittwochs von 13:00-22:00 Uhr (bitte beachten Sie, dass es zu langen Wartezeiten kommen kann)

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Apotheken übernehmen Notdienst-Apotheken die Versorgung mit Medikamenten.

Notdienst-Apotheken lassen sich finden über:

  • die Notdienstsuche der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Aushänge an jeder Apotheke
  • gängige Apotheken-Apps
  • Online-Suchmaschinen (geben Sie „Notdienst Apotheke + Ort“)

Für den Notdienst wird häufig eine kleine Zusatzgebühr erhoben.

Es ist hilfreich, folgende Dokumente bzw. Informationen griffbereit zu haben:

  • Krankenversicherungskarte
  • Personalausweis/Pass
  • Medikamentenplan (insbesondere bei regelmäßiger Einnahme)
  • Informationen zu Allergien, chronischen Erkrankungen oder Implantaten
  • Notfallkontakte (z. B. „ICE – In Case of Emergency“ im Handy)

Dies erleichtert die Behandlung und beschleunigt den Ablauf im Notfall.

112-Notrufe und Rettungseinsätze werden medizinisch notwendigerweise durchgeführt – die Kosten tragen meist die Krankenkassen.

Behandlungen in der Notaufnahme sind für gesetzlich Versicherte abgedeckt. Zuzahlungen können dennoch anfallen (z. B. für Medikamente, Krankenhausaufenthalt).

Bereitschaftsdienst unter 116117 ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

Apotheken-Notdienstgebühr fällt an, wenn man außerhalb der Öffnungszeiten ein Medikament benötigt (meist ca. 2,50 - 3 EUR).

Private Versicherungen regeln Kosten je nach Tarif.

 

Grundlegende Informationen zur Kostenübernahme im deutschen Gesundheitssystem finden Sie hier.

Im medizinischen Notfall oder im Fall eines Brandes, wählen Sie die 112!

Kontaktieren Sie die Polizei über den Notruf 110, wenn akute Gefahr besteht oder eine Straftat passiert (ist) oder unmittelbar droht.

Beispielsituationen:

  • Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Gewalt, Bedrohung)

  • Einbruch, Raub, Überfall

  • Verdächtige Personen oder Beobachtungen, die eine Straftat vermuten lassen

  • Schlägereien, massive Streitigkeiten

  • Verkehrsunfälle mit Verletzten, Fahrerflucht oder aggressivem Verhalten

  • Sexuelle Übergriffe

  • Sachbeschädigung, die gerade passiert

Es gibt weitere Situationen, in denen die Polizei kontaktiert werden kann, aber nicht der Notruf gewählt, sondern die örtliche Polizeidienststelle kontaktiert werden sollte (über reguläre Telefonnummern oder online).

Beispielsituationen:

  • Es soll eine Anzeige erstattet werden (z. B. Diebstahl ohne akute Gefahr)

  • Es soll eine andauernde Lärmbelästigung gemeldet werden

  • Man braucht einen Termin oder eine Auskunft

Auch bei Notfällen auf dem Gelände der TU Dortmund sind je nach Vorfall direkt die Polizei oder der Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr zuständig:

Die Telefonnummern lauten:

  • 110 (Polizei)
  • 112 (Rettungsdienst bzw. Feuerwehr)
    WICHTIG: Wenn Sie ein Festnetztelefon der TU Dortmund für den Anruf nutzen, muss zuerst eine „0“ gewählt werden, also zum Beispiel 0–112.

Anschließend informieren Sie bitte auch die Leitwarte der TU Dortmund unter (0231) 755-3333 (bzw. von einem Festnetztelefon der TU Dortmund: -3333). Diese Meldung hilft, die interne Notfallkette der TU Dortmund schnell zu aktivieren (Wegeleitung für Rettungskräfte, Absicherung von Gebäuden etc.). 

Diese und weitere Notrufnummern mit Bezug zur TU Dortmund finden Sie auch in der TU App unter "SOS Notfall" und online.

Studierende sind während bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Studium gesetzlich unfallversichert – zuständig ist die Unfallkasse NRW.

Der Versicherungsschutz gilt bei:

  • Vorlesungen, Seminaren und Laborpraktika
  • Wegen zur Universität und wieder nach Hause
  • Universitären Veranstaltungen (Exkursionen, Praktika, bestimmter Hochschulsport)

Im Fall eines Unfalls in solchen Situationen muss deshalb auch eine Unfallmeldung erfolgen, damit die Unfallkasse bei medizinischer Behandlung, Rehabilitation und ggf. weiteren Leistungen unterstützt.

Nicht versichert sind private Aktivitäten, z. B. Wege zum Supermarkt oder sportliche Freizeitaktivitäten ohne offiziellen Bezug zum Studium.

Was mache ich, wenn es mir mental nicht gut geht?

Sollten Sie Angst haben, sich selbst oder anderen etwas anzutun, rufen Sie die 112 oder suchen Sie eine Psychiatrische Notaufnahmen einer Klinik (z.B. LWL-Klinik Dortmund ) auf!

In sonstigen psychischen Krisen gibt es jederzeit erreichbare, vertrauliche und kostenlose Hilfen:

Die TU Dortmund und das Studierendenwerk Dortmund bieten kostenlose, vertrauliche Beratungsangebote:

Psychologische Studienberatung der TU Dortmund:

  • Hilft bei Studienstress, Prüfungsangst, Motivation, Konzentrationsproblemen
  • Bietet Einzelgespräche, Workshops und Gruppenangebote
  • Berät vertraulich und unabhängig von der Fakultät
  • Unterstützt bei der Frage, ob professionelle Therapie sinnvoll ist

Psychologische Beratung des Studierendenwerks Dortmund:

  • Unterstützt bei persönlichen Krisen, Konflikten, Ängsten, Depressionen, Beziehungsthemen
  • Bietet kostenlose und vertrauliche Beratung
  • Kann über weitere Hilfsangebote informieren

Beide Stellen unterliegen der Schweigepflicht.

In Deutschland gibt es in der Regel lange Wartezeiten von mehreren Monaten für Therapieplätze, sodass es normalerweise nicht möglich ist, kurzfristig eine reguläre Therapie in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie bereits in psychologischer Therapie sind oder eine solche Therapie voraussichtlich notwendig sein wird, sollten Sie die Möglichkeit der übergangsweisen Fortsetzung der Therapie mit Ihre*r bisherigen Therapeut*in besprechen.

Eine psychotherapeutische Praxis kann über folgende Wege gefunden werden:

  • Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen: Unter 116117 oder online können Betroffene einen Ersttermin erhalten.
  • Krankenkassen: Viele Kassen unterstützen bei der Suche nach freien Therapieplätzen und nennen Praxen mit Kapazitäten.
  • Psychotherapeutische Praxissuchportale der Kassenärztlichen Vereinigungen: Hier kann man nach Fachrichtung, Sprache und Nähe filtern.
  • Private Therapeutensuche (z.B. bei von der PKV zugelassenen Praxen), falls Sie privat versichert sind.

Tipp: Es lohnt sich, mehrere Praxen parallel zu kontaktieren, da Wartezeiten unterschiedlich lang ausfallen.

In Notfällen ist es möglich, eine psychiatrische Klinik aufzusuchen.

Erstgespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“):

  • Dient der ersten Einschätzung der Beschwerden
  • Klärt, ob eine Therapie sinnvoll ist
  • Gibt Empfehlungen für Therapieformen
  • Kann in Präsenz oder online stattfinden

Probatorische Sitzungen:
Vor Beginn der eigentlichen Therapie gibt es mehrere „Probesitzungen“, in denen man prüft, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert.

Kostenübernahme:

  • Für gesetzlich Versicherte sind Therapiegespräche in zugelassenen Praxen vollständig kostenfrei.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sobald der/die Therapeut*in die Therapie bei der Kasse genehmigt hat.
  • Private Versicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif; die vorherige Klärung ist wichtig.

Was kann ich tun, wenn ich krank bin?

Der Hausarzt (Allgemeinmediziner oder Internist) ist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen. Er kennt oft die medizinische Vorgeschichte seiner Patient*innen, koordiniert Behandlungen und überweist bei Bedarf an Spezialisten.

Ein Facharzt ist auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert – z. B. Dermatologie, Orthopädie oder Neurologie. Fachärztliche Untersuchungen sind meist detaillierter und erfordern häufig eine Überweisung.

Eine geeignete Praxis lässt sich auf verschiedene Wege finden:

  • Krankenkassen-Serviceseiten wie bspw. diese bieten Suchfunktionen für Ärzt*innen nach Fachrichtung, Standort und weiteren Kriterien (bspw. Sprache).
  • Online-Arztsuchportale (z.B. jameda, Doctolib) ermöglichen Filter nach Bewertungen, Öffnungszeiten und Terminverfügbarkeit.
  • Hausärztliche Empfehlung (viele Hausärzte empfehlen qualifizierte Fachärzte).

Kriterien bei der Ärzt*innen-Wahl können Erreichbarkeit, Sprachkenntnisse, barrierefreie Zugänge und persönliche Sympathie sein.

Telefonisch: Die meisten Praxen vergeben Termine telefonisch – das ist besonders geeignet bei speziellen Anliegen, die Rückfragen erfordern.

Online: Viele nutzen inzwischen Online-Systeme, bei denen man Termine rund um die Uhr buchen, verschieben oder absagen kann.

Offene Sprechstunden: Offene Sprechstunden werden oft z.B. von Hausärzt*innen angeboten und bedeuten, dass man ohne Termin erscheinen kann; allerdings muss man längere Wartezeiten einplanen.

Auch bei akuten Beschwerden sollte man kurz telefonisch nachfragen, wann man in die Praxis kommen kann.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) weist Sie als Versicherte*n aus. Sie wird in der Arztpraxis beim ersten Besuch im Quartal eingelesen, um Kosten mit der Krankenkasse abzurechnen.

Sie ist notwendig u.a. für ärztliche Behandlungen, Untersuchungen und Diagnostik, Rezepte für Medikamente und Überweisungen.

Stellen Sie sicher, die Karte immer bei sich zu tragen. Sollten Sie die Karte beim Arztbesuch nicht bei sich haben, kann sie ggf. kurzfristig nachgereicht werden. Bei akuten Notfällen wird man in der Regel auch ohne Karte behandelt.

Anmeldung: Beim Betreten der Praxis erfolgt zunächst die Anmeldung, bei der man seine Krankenversicherungskarte vorlegt und ggf. das Anliegen kurz schildert.

Wartezeit: Danach wartet man im Wartezimmer, bis man aufgerufen wird. Die Wartezeit variiert je nach Praxis und Dringlichkeit.

Diagnostik & Behandlung: In der Behandlung bespricht man Symptome, Vorgeschichte und erhält körperliche Untersuchungen oder weitere Diagnostik. Im Anschluss kann man Rückfragen klären und meist einen Folgetermin vereinbaren. Falls erforderlich, stellt der Arzt ein Rezept für Medikamente aus und/oder eine Überweisung (mit Diagnose) an einen Facharzt.

Bescheinigungen: Ebenfalls ausgestellt werden kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber bzw. ein Attest für Studierende, wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung oder einem Seminar mit Teilnahmepflicht teilnehmen können (s. auch „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“).

Apotheken geben Medikamente ab und beraten zu Dosierung, Wechselwirkungen und möglichen Nebenwirkungen. Es kann eine der zahlreichen Apotheken vor Ort, die ausführliche Beratung anbieten, oder auch eine Online-Apotheke (achten Sie auf die Seriosität!) genutzt werden.

Unterschieden werden zwei Kategorien von Medikamenten:

  • Rezeptpflichtige Medikamente: Diese sind nur mit ärztlichem Rezept erhältlich (z. B. Antibiotika, viele Schmerzmittel, Psychopharmaka).
  • Frei verkäufliche Medikamente: Diese erhalten Sie ohne Rezept (z. B. leichte Schmerzmittel, Nasensprays, Magenmittel oder Vitamine).

Bei Unsicherheit oder Vorerkrankungen empfiehlt es sich, vor der Einnahme Rücksprache mit Arzt oder Apotheke zu halten.

Studierende benötigen meist keine Krankmeldung für die Universität, wie Arbeitnehmer*innen für den Arbeitgeber – aber für verpasste Prüfungen oder Abwesenheiten von Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht ist häufig ein ärztliches Attest erforderlich, das kurzfristig (meist am Tag der Prüfung) eingeholt werden und fristgerecht eingereicht werden muss.

Erkundigen Sie sich bezüglich der konkreten Regelungen unbedingt bei Ihrer Fakultät!

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Notfall im Alltag habe?

Wenn ein Wohnungsschlüssel verloren geht oder man sich ausgesperrt hat, sollte man zuerst prüfen, ob es einen Ersatzschlüssel bei Freund*innen, Mitbewohner*innen oder im Haus gibt.

Ist keiner vorhanden, gibt es zwei Optionen:

  • Hausmeister*in/Hausverwaltung: Viele Wohnheime oder Mietobjekte haben einen Hausmeister, der eine Ersatzkarte oder einen Zweitschlüssel besitzt. Oft ist dies günstiger als ein privater Schlüsseldienst.
  • Schlüsseldienst: Erst wenn alle anderen Möglichkeiten geprüft sind, sollte ein seriöser Schlüsseldienst gerufen werden. Achten Sie darauf, den Preis vorab zu klären, dass es sich um ein lokales Gewerbe handelt sowie keine unnötigen Zusatzleistungen zu akzeptieren. Eine einfache Türöffnung sollte meist zweistellig bis niedrig dreistellig kosten – deutlich höhere Preise sind oft unseriös.

Wenn Sie in einem Wohnheim des Studierendenwerks Dortmund wohnen, beachten Sie unbedingt auch diese Informationen.

Bei Verlust eines Schlüssels zu einer Schließanlage (z.B. Haus- und Wohnungstür) kann der Vermieter den Austausch der gesamten Anlage verlangen, was teuer werden kann. Wichtig ist daher, den Verlust sofort zu melden.

Je nach vermutetem Ort des Verlustes sollte das Fundbüro der TU Dortmund oder/und das Fundbüro der Stadt Dortmund kontaktiert werden, da dort der Schlüssel abgegeben sein worden könnte. 

Bei akuten Problemen in der Wohnung gilt:

  • Bei Feuer die Feuerwehr unter 112 rufen.
  • Bei Wasserschaden Wasser abstellen (falls möglich), Stromquellen vermeiden und Schaden dokumentieren (Fotos).
  • Sofort Vermieter oder Hausverwaltung informieren.
  • In Wohnheimen Hausmeister kontaktieren, der meist schnell vor Ort ist.

Wenn Sie in einem Wohnheim des Studierendenwerks Dortmund wohnen, beachten Sie unbedingt auch diese Informationen.

Bei dringenden Notfällen, die weitere Schäden verursachen könnten, dürfen auch Notdienste (Sanitär, Elektrik) gerufen werden – jedoch sollte man immer versuchen, vorher Rücksprache mit Vermieter*in/Hausmeister*in zu halten, damit die oft hohen Kosten übernommen werden. Frühzeitige Meldung ist wichtig, da man sonst eventuell mithaftet, wenn der Schaden größer wird.

Wenn wichtige Dokumente verloren gehen:

  1. Je nach vermutetem Ort des Verlustes, Fundbüro der TU Dortmund oder/und Fundbüro der Stadt Dortmund kontaktieren, da ihr Ausweis dort abgegeben worden sein könnte.
  2. Polizei informieren und ggf. Anzeige erstatten (insb. bei Diebstahl).
  3. Personalausweis/Reisepass: beim Einwohnermeldeamt neu beantragen.
  4. Nicht-EU-Pässe: über die eigene Botschaft oder über das Konsulat Ersatzpapiere beantragen.
  5. Bei Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis): umgehend die Ausländerbehörde informieren.
    Wichtig: verlorene Dokumente schnell melden, da Missbrauch (z. B. bei Identitätsdiebstahl) verhindert werden muss.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die in finanziellen Notlage beraten und ggf. unterstützen können. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

An der TU Dortmund ist die Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität & Studium (SchuDS) zentrale Anlaufstelle in folgenden Fällen:

  • Sexuelle Belästigung
  • Diskriminierung jeder Art
  • Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen

SchuDS bietet vertrauliche Beratung, Unterstützung bei der Klärung des Vorfalls und Informationen zu Rechten, Möglichkeiten sowie Beschwerdewegen. Die Beratung ist kostenlos, parteilich, unterliegt der Schweigepflicht und wird auf Wunsch auch anonym durchgeführt.

DoBus (Dortmunder Zentrum Behinderung und Studium) ist die zentrale Beratungsstelle der TU Dortmund für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

DoBus unterstützt mit:

  • Individueller Beratung
  • Hilfen zur barrierefreien Studiengestaltung
  • Informationen zu Nachteilsausgleichen (z. B. verlängerte Prüfungszeiten)
  • Unterstützung beim Zugang zu Lernmaterialien und Veranstaltungen
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen der Universität
  • Gruppenangebote und Peer-Support

Die Angebote richten sich an Studierende mit sichtbaren und unsichtbaren Beeinträchtigungen gleichermaßen.