Zum Inhalt

Nach dem Studienabschluss

Aufenthalt während Beschäftigungssuche

Nachdem Sie ihr Studium erfolgreich an der Universität abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung Ihres erlaubten Aufenthalts. Dazu müssen Sie frühzeitig einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigungssuche beantragen, mit dem Sie 18 Monate Zeit haben, um eine Arbeit zu finden, die Ihrem Hochschulabschluss entspricht. Der Zeitrahmen von 18 Monaten beginnt, nachdem Sie Ihr letztes Prüfungsergebnis erhalten haben und diesen Abschluss der Ausländerbehörden nachweisen konnten.

Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Jobsuche und vereinbaren Sie im Voraus einen Termin mit der Ausländerbehörde, um Ihren Aufenthalt zu planen.

Aufenthalt bei Beschäftigung

Sollten Sie eine passende Stelle gefunden haben, müssen Sie die Ausländerbehörde darüber informieren und einen Aufenthaltstitel zu Beschäftigungszwecken beantragen. Als Nachweis benötigen Sie Dokumente, wie den Arbeitsvertrag und eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Ausländerbehörde prüft im Anschluss, ob die Arbeit Ihrem Abschluss entspricht und stellt gegebenenfalls den neuen Aufenthaltstitel aus.

Kontakt

Bei Fragen können Sie gerne die Soziale Beratung für internationale Studierende kontaktieren.

E-Mail: social.counseling@tu-dortmund.de

Sprechzeiten per Zoom: nach vorheriger Terminvereinbarung.


Sprechzeiten in Präsenz: dienstags von 10:30-12:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung via Terminland. Die Beratungen vor Ort finden im Referat Internationales, Raum 212 (2. Stockwerk, Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) statt.

Sprechstunde fällt an folgenden Tagen aus:

03.Februar 2026

24. Februar 2026

05. Mai 2026

12. Mai 2026

07. Juli 2026

29. September 2026

06. Oktober 2026

Wir beraten Sie gerne!