Semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung
Sie haben einen Zugangsbescheid erhalten, mit dem ein Studienstart in bis zu drei Semestern möglich ist und möchten sich für ein späteres Semester einschreiben? Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen.
Einige Masterstudiengänge bieten eine semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung an. Bewerber*innen, die nach einer erfolgreichen Bewerbung einen Zugangsbescheid für einen dieser zulassungsfreien Masterstudiengänge erhalten haben, können sich mit diesem in dem beantragten Semester oder erst im Folgesemester einschreiben. Es ist keine erneute Bewerbung notwendig.
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Zulassung prüfen
Mit einem Zugangsbescheid erhalten zugelassene Studienbewerber*innen die Information, zu welchem Semester beziehungsweise zu welchen Semestern die Beantragung einer Einschreibung grundsätzlich möglich ist.
Bitte entnehmen Sie dieser Übersicht eine Auflistung der Masterstudiengänge, die grundsätzlich eine semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung anbieten.
Bitte beachten Sie: Die Übersicht dient der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich die Information in Ihrem Zugangsbescheid!
Einschreibzeitraum prüfen
Mit Ihrem Zugangsbescheid werden Sie über den Einschreibzeitraum zum beantragten Semester informiert. Die Einschreibzeiträume folgender Semester sind nicht im Zugangsbescheid enthalten. Informationen zu den Einschreibzeiträumen entnehmen Sie daher bitte der folgenden Übersicht.
Semester: | Zeitraum, in dem die Einschreibung beantragt werden kann: |
Wintersemester 2024/2025 | Mitte Juni 2024 bis zum 27.09.2024 |
Sommersemester 2025 | Zeitraum wird im Dezember 2024 veröffentlicht |
Wintersemester 2025/2026 | Zeitraum wird im Mai 2025 veröffentlicht |
FAQ Liste prüfen
Viele zulassungsfreie Masterstudiengänge bieten eine semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung an. Mit einem Zugansbescheid erhalten zugelassene Studienbewerber*innen die Information, zum welchem Semester beziehungsweise in welchen Semestern die Beantragung einer Einschreibung grundsätzlich möglich ist.
Bitte entnehmen Sie dieser Übersicht eine Auflistung der Masterstudiengänge, die grundsätzlich eine semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung anbieten. Die Übersicht dient der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich die Information im Zugangsbescheid!
Mit einer semesterübergreifenden Zulassung können sich zugelassene Studienbewerber*innen zum beantragten Semester oder in ein späteres Semester einschreiben. Die semesterübergreifende Zulassung und Einschreibung verlängert also den Zeitraum, in dem Sie sich einschreiben können. Sie gewinnen dadurch Zeit, um sich um notwendige Formalitäten, wie die Beantragung des Visums oder die Einreise nach Deutschland, zu kümmern.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zu Studienbeginn an der TU Dortmund sein können, können Sie sich ganz einfach mit Ihrem Zugangsbescheid zu einem späteren Semester einschreiben. Sie müssen sich hierfür nicht erneut bewerben.
In Ihrem Zugangsbescheid ist genau definiert, in welchen Semestern eine Einschreibung möglich ist. Die Einschreibung ist nur in den Semestern möglich, die in dem Zugangsbescheid explizit genannt werden.
Nein, Sie erhalten keinen neuen Zugangsbescheid. Im Zugangsbescheid finden Sie die Information, in welchem Semester beziehungsweise in welchen Semestern eine Einschreibung möglich ist.
Für die Beantragung der Einschreibung senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Dokumente im oben genannten Einschreibzeitraum (siehe Schritt 2) zu. Es ist nicht möglich, eine Einschreibung vor dem entsprechenden Einschreibzeitraum zu beantragen.
Ausführliche Informationen Rund um das Thema Einschreibung finden Sie auf unserer Webseite Einschreibung.
Wenn Ihr Zugangsbescheid nicht mehr gültig ist und auch die Einschreibung in ein kommendes Semester nicht mehr ermöglicht, ist es notwendig, dass Sie sich erneut form- und fristgerecht für ein Studium bewerben. Ein Zugangsbescheid kann nicht verlängert werden. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Bewerbung.
Beantragung der Einschreibung
Sie haben sich erfolgreich an der TU Dortmund beworben und haben einen Zugangsbescheid erhalten und möchten nun Ihre Einschreibung beantragen?
Vor der Beantragung der Einschreibung lesen Sie sich bitte die Informationen auf der folgenden Internetseite zur Einschreibung sorgfältig durch. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zur Beantragung der Einschreibung. Die Beantragung der Einschreibung ist ausschließlich im entsprechenden Einschreibungszeitraum (siehe Schritt 2) möglich.
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiriestu-dortmundde
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Wir sind für Sie grundsätzlich zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, sind wir gerade in einem Termin oder in einem Gespräch. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut. // Aktuelle Änderung: Am 09.12.2024 und vom 20.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 findet keine telefonische Sprechstunde statt.
Persönlich vor Ort im International Office: Mi 09:00 - 11:30 Uhr, nur mit Terminanmeldung // Bitte beachten Sie: Die Termine werden eine Woche im Vorfeld zur Buchung freigegeben. Sollten keine Termine auswählbar sein, sind alle Termine bereits vergeben. // Aktuelle Änderung: In der Zeit 23.12.2024 bis einschließlich zum 03.01.2024 entfällt die persönliche Sprechstunde.
Persönlich via Zoom: Mo 10:00 - 11:00 Uhr und Do 13:00 - 14:00 Uhr // Offene Online-Sprechstunde über Zoom ohne vorherige Anmeldung. // Aktuelle Änderung: Am Montag den 09.12.2024 entfällt die Zoom-Sprechstunde. Darüber hinaus findet im Zeitraum 23.12.2024 bis einschließlich zum 06.01.2025 keine Zoom-Sprechstunde statt.