Informationen für Nicht-EU/EWR-Bewerber*innen
Sie haben eine Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der EU/EWR erworben und möchten sich für einen Studiengang im höheren Fachsemester bewerben? Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie eine bestimmte Information auf dieser Seite suchen, können Sie auch nach Überschriften filtern.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Sie können sich nur erfolgreich für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten.
- Wichtig: Bitte beantragen Sie frühestmöglich die Anerkennung Ihrer Leistungen! Wir empfehlen Ihnen mindestens 4 Wochen vor Fristende Ihren vollständigen Antrag auf Anerkennung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.
Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen.
Zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist grundsätzlich der jeweilige Prüfungssauschuss. Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sowie möglicherweise davon abweichende Ansprechpersonen in den Fakultäten finden Sie auf folgender Webseite.
Informationen zur Bewerbung
Der Bewerbungsprozess für ein höheres Fachsemester unterscheidet sich je nach dem, ob Sie sich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Diese Information erhalten Sie, wenn Sie Ihren gewünschten Studiengang im Studienangebot suchen.
Zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbungszeitraum für das Sommersemester
- Ca. Mitte November bis 15. Januar (Ausschlussfrist)
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester
- Ca. Mitte März bis 15. Juli (Ausschlussfrist)
Die Bewerbung erfolgt über die Online-Bewerbung. Alternativ können Sie unseren Antrag auf Zulassung zum Studium nutzen. Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbung in diesem Fall per E-Mail ein. Weitere Informationen folgen im Frühjahr 2027.
- Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Online-Bewerbung zuzufügen.
- Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch den Zulassungsbereich in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft.
- Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerbungfrist für das Sommersemester
- 15. Januar (Ausschlussfrist)
Bewerbungsfrist für das Wintersemester
- 15. Juli (Ausschlussfrist)
Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester erfolgt über das Campusportal beim Studierendensekretariat der TU Dortmund. Weitere Informationen folgen im Frühjahr 2027.
- Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Bewerbung über das Campusportal beizufügen.
- Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft.
- Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.
- Ihre Bewerbung wird ausschließlich für dieses Fachsemester berücksichtigt.
Eine Zulassung in zulassungsbeschränkten Fachstudiengängen im höheren Fachsemester erfolgt nur, soweit das vorhandene Studienplatzangebot noch nicht ausgeschöpft ist bzw. Studienplätze wieder frei geworden sind. Es gilt die im Zulassungsbescheid genannte Frist für die Einschreibung. Sollten Sie bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, gilt Ihr Bewerbungsantrag als abgelehnt.
Liste der erforderlichen BewerbungsunterlagenZwingend einzureichende Unterlagen
Zusätzlich zwingend einzureichende Unterlagen, wenn diese erworben wurden
Zusätzlich zwingend für Studienbewerberinnen und –bewerber aus China, Vietnam oder Indien (Indien: ab Bewerbung zum Wintersemester 2023/2024)
Zusätzlich zwingend für Studierende aus Pakistan
|
Kontaktieren Sie uns:
Per Post:
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales
- Zulassungsbereich -
Emil-Figge-Str. 61
44227 Dortmund
Per E-Mail: admission.inquiries@tu-dortmund.de // Wir prüfen keine Dokumente oder Abschlüsse im Voraus und können daher keine Aussagen zu Zugangs-/ Zulassungsmöglichkeiten tätigen.
Telefonisch: +49 (0) 231 755-6349 // Bei Fragen sind wir an den folgenden Tagen gerne telefonisch für Sie da:
- Dienstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Sollten Sie uns nicht erreichen können, sind wir in einem Termin. Versuchen Sie es gern zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bei wichtigen Anliegen haben Sie die Möglichkeit, die Zoom-Sprechstunde zu nutzen oder einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Persönlich via Zoom: Zoom Sprechstunde (Meeting-ID: 946 3737 6331, Kenncode: 360707) // Am folgenden Tag sind wir ohne vorherige Terminvereinbarung über Zoom erreichbar:
- Montag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr












